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VG Ansbach, 18.06.2012 - AN 10 K 11.01999 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anordnung des Zeichens 315; kein Begegnungsverkehr bei einer 8 m breiten Straße möglich, wenn beidseitig geparkt wird; keine Ermessensfehlerhaftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2012 - AN 10 K 11.01999
Was letztere betrifft kann er allerdings nur verlangen, dass seine eigenen (qualifizierten!) Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. BVerwG vom 27.1.1993 - Az.: 11 C 35/92 in NJW 1993, 1729).In die von der Verkehrsbehörde vorzunehmende Abwägung sind als abwägungserheblich wiederum nur qualifizierte Interessen des Einzelnen einzustellen, d.h. über das Interesse jeden Verkehrsteilnehmers möglichst wenig eingeschränkt zu werden hinausgehende Interessen (vgl. BVerwG vom 27.1.1993 - Az.: 11 C 35.92 in NJW 1993, 1729).
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …
Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2012 - AN 10 K 11.01999
Ausreichend hierfür ist die Feststellung, dass die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder an einer bestimmten Strecke einer Straße die Befürchtung nahe lege, dass - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt (vgl. BVerwG vom 13.12.1979 - NJW 1980, 1640).