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   VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925   

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https://dejure.org/2018,26247
VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925 (https://dejure.org/2018,26247)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925 (https://dejure.org/2018,26247)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - AN 17 K 16.01925 (https://dejure.org/2018,26247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 102 Abs. 2, § 113 Abs. 1 S. 1, Abs. 5; EStG § 7i, § 10f, § 10g, § 11; BayDSchG Art. 25; GKG § 52 Abs. 1
    Anerkennung baulicher Aufwendungen im Rahmen der Erteilung einer einkommenssteuerrechtlichen Grundlagenbescheinigung

  • rewis.io

    Anerkennung baulicher Aufwendungen im Rahmen der Erteilung einer einkommenssteuerrechtlichen Grundlagenbescheinigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142

    Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925
    Es ist hingegen gerade nicht ausreichend, dass der Bauherr das Landesamt für Denkmalpflege über Art und Umfang der Baumaßnahmen unterrichtet und dieses so in die Lage versetzt, die Erforderlichkeit im Sinne von § 7i Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 4 EStG zu beurteilen (so noch BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699, welches Grundlage des zuvorderst zitierten Beschlusses des BVerwG vom 28.6.2018 war).

    b) Auf die Frage, ob die Ersetzung einer fehlenden, aber zu Unrecht nicht zustande gekommenen Abstimmung im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Grundlagenbescheinigung möglich ist oder aber der Kläger bereits vorab verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen müssen, nachdem das Landesamt für Denkmalpflege das Einvernehmen zu dem Wärmedämmverbundsystem nicht erteilt hat, braucht vorliegend nicht näher eingegangen zu werden, da es jedenfalls auch an der Erforderlichkeit der Maßnahme für das äußere Erscheinungsbild fehlt (vgl. zu der aufgeworfenen Problematik BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699).

    Die Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699).

  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727

    Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925
    Die Abstimmung muss auf konkrete Baumaßnahmen bezogen stattfinden; eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturarbeiten erfüllt hingegen nicht den Begriff der Abstimmung (BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - NVwZ 2009, 1053 f.).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17

    Bescheinigung der Kosten für den Umbau des im 2. Obergeschoss des Rückgebäudes

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925
    Die beabsichtigten Maßnahmen müssen folglich mit den Vorstellungen der zuständigen Behörde in Einklang gebracht werden; es bedarf eines beiderseitigen Einverständnisses hinsichtlich aller Ausführungsdetails der geplanten Maßnahme zwischen der zuständigen Behörde und dem Steuerpflichtigen/Bauherrn (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 28.6.2018 - 4 B 40.17 - juris).
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