Rechtsprechung
   VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27133
VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708 (https://dejure.org/2019,27133)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708 (https://dejure.org/2019,27133)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - AN 1 K 17.02708 (https://dejure.org/2019,27133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 45
    Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, hier : Bewilligung einer Beurlaubung ohne Klärung der Dienstfähigkeit

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, hier : Bewilligung einer Beurlaubung ohne Klärung der Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 13.00883

    Beamter, Beurlaubung, Beihilfeberechtigung, Lehrkraft, Personalrat, Schuljahr,

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Mit Schriftsatz vom 6. Mai 2013 erhob die Klägerin gegen die Ablehnung Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, die unter dem Aktenzeichen AN 1 K 13.00883 erfasst wurde.

    In dem Verfahren AN 1 K 13.00883 (betreffend den Antrag auf nachträgliche Gewährung einer familienpolitischen Beurlaubung für den Zeitraum vom 1.9.2011 bis 31.8.2012) wurde der Klage mit Urteil vom 17. November 2015 stattgegeben und die Beklagte verpflichtet, über den Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Es werde beantragt, die Akten der Verfahren AN 1 K 13.00883, AN 1 K 14.01563 und 3 ZB 15.1491 und AN 1 K 14.00856 beizuziehen.

    Der amtsärztliche Dienst habe am 19. Juli 2011, nachdem die Untersuchung durch die Amtsärztin Frau Dr. ..., einer Fachärztin für Innere Medizin, erfolgt sei, eine Aktennotiz gefertigt, die dem Dienstherr erstmals in der mündlichen Verhandlung am 12. Mai 2015 in den Verfahren AN 1 K 13.00883 und AN 1 K 14.01653 bekannt geworden sei.

    Auch wenn im Verfahren AN 1 K 13.00883 nach Auffassung des Gerichts der Beklagten kein entsprechender Vollbeweis gelungen sei, habe die Beweisaufnahme damals ergeben, dass die Äußerung der zuständigen Mitarbeiterin Frau ..., sie habe den Urlaubsantrag nach ihrer Erinnerung inclusive Merkblatt per E-Mail übermittelt, die wahrscheinlichste sei und sehr wahrscheinlich zutreffen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, auch der beigezogenen Verfahren AN 1 K 13.00883, AN 1 K 14.00856, AN 1 K 14.01563, sowie die Behördenakte und die Akte des Gesundheitsamtes der Beklagten Bezug genommen.

    Die Klägerin hat durch das von ihr erfolgreich betriebene Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach mit dem Aktenzeichen AN 1 K 13.00883 deutlich gemacht, dass es sehr wohl ihr Wunsch war, für den Zeitraum vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2013 ohne Dienstbezüge beurlaubt zu werden, allerdings nicht aus arbeitsmarktpolitischen, sondern aus familienpolitischen Gründen, um den Beihilfeanspruch während der Beurlaubung nicht zu verlieren.

    Die Beklagte hat für den Zeitraum vom 1. September 2012 bis zum 31. August 2013 auf Antrag der Klägerin einen entsprechenden Austausch der Rechtsgrundlage vorgenommen, für den Zeitraum vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2012 erfolgte die entsprechende Entscheidung zu Gunsten der Klägerin nach dem vorhergehenden Verbescheidungsurteil der Kammer vom 17. November 2015 - AN 1 K 13.00883.

  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64

    Ansprüche eines Lehrers aus Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Die Fürsorgepflicht begründet eine quasivertragliche Verbindlichkeit des Dienstherrn, auf die die Normen über die vertragliche Haftung entsprechend anzuwenden sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1966 - VI C 39.64 -, Buchholz 232 § 79 BGB Nr. 18; Hartung in Fürst GKÖD BBG, Rn 54 zu § 78; a.A. wohl Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Rn 48 zu § 45 BeamtStG, der den Schadensersatzanspruch bei Fürsorgepflichtverletzung unmittelbar in § 45 verortet).

    Das Handeln von Organen wird dem Dienstherrn nach § 89 i.V.m. § 31 BGB zugerechnet (BVerwG, U.v. 18.10.1966 - VI C 39.64 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 18).

  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 3 ZB 16.1749

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing-Fällen

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn wegen Verletzung der Fürsorgepflicht neben einem bezifferbaren Schaden voraussetzt, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und dass der Beamte seiner Schadensabwendungspflicht nach § 839 Abs. 3 BGB nachgekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2019 - 3 ZB 16.1749 -, juris Rn 10; Plog/Wiedow BBG, Rn 94 ff. zu § 78; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O. Rn 50 zu § 45 BeamtStG; Kohde in v. Roetteken/ Rothländer BeamtStG, Rn 100 zu § 45; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., Rn 59 zu § 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 6 B 1303/14

    Nachweis einer fehlerhaften Bewertung von Einzelmerkmalen der dienstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Denn aus der in § 45 BeamtStG normierten allgemeinen Fürsorgepflicht kann keine allgemeine Belehrungs- und Beratungspflicht des Dienstherrn über den Inhalt sämtlicher Vorschriften, die für die Rechte und Pflichten und für das Wohl des Beamten von Bedeutung sind, abgeleitet werden (BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, ES/B III 1 Nr. 25; NRW OVG, B.v. 7.1.2015 - 6 B 1303/14 -, juris Rn 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - 6 A 3015/11

    Zulassungsantrag bei Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht mangels

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Vielmehr obliegt es dem Beamten, sich selbst um diejenigen Angelegenheiten zu kümmern, die seinem eigenen Interesse dienen und sich die entsprechenden (rechtlichen) Kenntnisse durch angemessene Mühegabe selbst zu verschaffen (vgl. BVerwG, U.v.11.2.1977 - VI C 105.74 -, BVerwGE 52, 70 = Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 9; NRW OVG, B.v. 6.8.2012 - 6 A 3015/11 -, juris Rn 9; VGH BW, B.v. 3.12.2013 - 4 S 221/13 -, juris Rn 24).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Der Gehilfe muss den Weisungen des Schuldners nicht unterliegen (BGH, U.v. 4.3.1987 - IVa ZR 122/85 -, BGHZ 100, 117 [122]).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung bedarf es damit nicht (BVerwG, U.v. 24.8.1961 - II C 165.59 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 1; zum Ganzen: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand: April 2015, Rn 114 zu § 45 BeamtStG).
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 3 ZB 15.1491

    Rückwirkende Aufhebung einer Beurlaubung nach deren Ablauf

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Es werde beantragt, die Akten der Verfahren AN 1 K 13.00883, AN 1 K 14.01563 und 3 ZB 15.1491 und AN 1 K 14.00856 beizuziehen.
  • RG, 18.05.1909 - III 272/08

    1. Ist wegen des Anspruchs eines Lehrers aus der gesundheitgefährdenden

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Zur Begründung hat das Gericht zunächst auf eine analoge Anwendung des § 618 BGB verwiesen (RG, U.v. 18.5.1909 - III 272/08 -, RGZ 71, 243 [246]).
  • RG, 05.10.1917 - III 145/17

    Staatshaftung für die Erkrankung Familienangehöriger eines Inahbers einer

    Auszug aus VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
    Nachdem sich in der Rechtsprechung und Rechtslehre die Erkenntnis durchgesetzt hatte, alle dem Beamtenverhältnis entspringenden Ansprüche dem öffentlichen Recht zuzuschreiben, hat das Reichsgericht zur Begründung der Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung auf den in § 618 BGB manifestierten Rechtsgedanken verwiesen (RG, U.v. 5.10.1917 - III 145/17 -, RGZ 91, 21 [24]).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 4 S 221/13

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines früheren Soldaten um

  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für

  • VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 26 L 2549/15

    Untersuchung; Amtsarzt; Beamte; Fürsorgepflicht; Weisungsrecht

  • VG Lüneburg, 10.06.2021 - 5 A 80/21

    Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Es gilt der allgemeine Verschuldensmaßstab des § 276 Abs. 2 BGB, nach welchem er für Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet (vgl. VG Stade, Urt. v. 8.10.2020 - 3 A 1727/19 -, V.n.b., S. 20; VG Ansbach, Urt. v. 18.7.2019 - AN 1 K 17.02708 -, juris Rn. 164).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht