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   VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683   

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https://dejure.org/2009,30275
VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683 (https://dejure.org/2009,30275)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683 (https://dejure.org/2009,30275)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - AN 16 K 07.02683 (https://dejure.org/2009,30275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Aviäre Influenza des Subtyps H5N1; Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a NGV, wenn Mast- und Schlachtbetrieb sich an einem gemeinsamen Standort befinden; Gültigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a NGV

  • bayern.de PDF

    Seuchenrechts, Viehseuchenrechts, Tierkörperbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klage gegen Vernichtungsanordnung geschlachteter Tiere

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.01.2006 - C-504/04

    Agrarproduktion Staebelow - Gesundheitspolizei - Verhütung, Kontrolle und Tilgung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, dürfen die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. EuGH, vom 12.1.2006, C-504/04).

    Wenn neue Informationen die Einstufung eines Risikos ändern oder zeigen, dass diesem Risiko durch Maßnahmen begegnet werden kann, die weniger einschneidend sind, obliegt es den zuständigen Gemeinschaftsorganen für die Anpassung der Regelung an die neuen Gegebenheiten zu sorgen (vgl. EuGH vom 12.1.2006, C-504/04).

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Dass dabei das Privateigentum angegriffen, geschmälert und wie vorliegend sogar vernichtet wird, ist eine unerwünschte, aber notwendige Nebenwirkung (vgl. BVerfGE 20, 351).

    Zweck dieser Ansprüche ist es unter anderem, die Tierhalter im Interesse der Gewährleistung einer effektiven Seuchenbekämpfung im Fall des Ausbruchs einer Seuche bzw. im Fall des Seuchenverdachts zu einer möglichst frühzeitigen Anzeige der Tierseuche bzw. des Tierseuchenverdachts zu bewegen (vgl. BVerfGE 20, 351).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1981 (BVerfGE 58, 137), wonach eine ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung gegeben sein kann, wenn ein Eigentümer bei eigentumsbeschränkten Maßnahmen unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig belastet ist, liegt ein Verstoß gegen Art. 14 GG nicht vor.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 100, 226) zugrunde lag.
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Dabei ist es bei einer auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen gestützten Verordnung nicht erforderlich, bei jeder einzelnen Bestimmung anzugeben, auf welcher Ermächtigung sie beruht (vgl. BVerfGE 20, 283).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwGE 26, 161).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnten innerstaatliche Umsetzungsakte demnach nicht am Maßstab des Grundgesetzes gemessen werden, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaft generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist (vgl. BVerfGE 73, 339).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen - hierzu gehören auch Tierseuchen - und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum erst überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfG vom 16.3.2004, 1 BvR 1778/01, BVerfGE 110, 141 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Die vom Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine Erledigung der streitgegenständlichen Anordnungen bereits zum Zeitpunkt der Klagerhebung auf Grund der bereits begonnenen, aber bei Klageerhebung noch nicht abgeschlossenen Vernichtung des Fleisches eingetreten ist und somit ein Feststellungsinteresse zu verneinen ist (vgl. BVerwGE 81, 226), braucht deshalb nicht geklärt zu werden.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sich der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwGE 34, 155).
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