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VG Ansbach, 19.03.2014 - AN 11 K 12.02287 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 19.03.2014 - AN 11 K 12.02287
- VGH Bayern, 16.07.2015 - 14 ZB 14.921
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92
Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2014 - AN 11 K 12.02287
Der Dienstherr sei nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23/92, zitiert nach juris). - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81
Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche - …
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2014 - AN 11 K 12.02287
Mangels Vorliegen speziellerer Vorschriften sind für die Frage, ob Besoldungsansprüche verjährt sind, die Verjährungsvorschriften des BGB heranzuziehen (BVerwG, Urteile vom 25.11.1982, 2 C 32/81 und 2 C 14/81, BVerwGE 66, 251 ff. und 256 ff.). - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81
Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler - …
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2014 - AN 11 K 12.02287
Mangels Vorliegen speziellerer Vorschriften sind für die Frage, ob Besoldungsansprüche verjährt sind, die Verjährungsvorschriften des BGB heranzuziehen (BVerwG, Urteile vom 25.11.1982, 2 C 32/81 und 2 C 14/81, BVerwGE 66, 251 ff. und 256 ff.). - BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 41.09
Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund; Konkurrenz zwischen Familien-, Sozial- und …
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2014 - AN 11 K 12.02287
Weiter habe auf Grund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2012 (Az.: 2 C 41.09) die Veranlassung bestanden, die Bezüge der betroffenen Bediensteten zu überprüfen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 1 A 3400/20
Verjährung des Anspuchs auf Familienzuschlag
Der Kläger könne seine Ansicht, den Gehaltsabrechnungen seiner Ehefrau habe die Einstellung der Zahlung des Ortszuschlags nicht entnommen werden können, auch nicht auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 19. März 2014 - AN 11 K 12.02287 -, juris, stützen.aa) Soweit der Kläger sich insoweit erneut auf den Inhalt des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 19. März 2014 - AN 11 K 12.02287 -, juris, mit der Behauptung beruft, der vorliegende Sachverhalte sei mit dem dortigen vergleichbar, weil der Bezug und der Wegfall des Familienzuschlags auch aus den Gehaltsmitteilungen der Ehefrau des Klägers nicht oder nicht deutlich hervorgehe und er deshalb keinen Anlass hatte, sich die erforderliche Kenntnis zu verschaffen, sind die o. a. Darlegungsanforderungen nicht erfüllt.