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   VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372   

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VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372 (https://dejure.org/2013,10180)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372 (https://dejure.org/2013,10180)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. April 2013 - AN 10 K 13.00372 (https://dejure.org/2013,10180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; Umfang der Fragestellung; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Die Anordnung der Beibringung des Gutachtens genügt den sich aus § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 FeV ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/01), diesbezügliche Mängel sind weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Keinesfalls kann davon gesprochen werden, dass hier lediglich Umstände vorliegen, welche - nur - auf eine entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeuten (vgl. zu dieser Abgrenzung: BVerwG, Urteil vom 5.7.2011 - Az. 3 C 13.01, juris, insb. Rn.23).

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Diese gesetzliche Forderung ist Ausfluss des in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und verbietet es grundsätzlich, alle in den entsprechenden Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (vgl. BayVGH vom 15.11.2010, 11 C 10.2329).

    Vorliegend hat der Beklagte bei der Formulierung der Gutachtensfragestellung gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen, da die für die Eignungszweifel vorliegenden Umstände so unspezifisch waren, dass eine hinreichende Zuordnung zu den einzelnen Fallgruppen der Anlage 4 und 5 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht möglich gewesen war (vgl. zu dieser Ausnahme: BayVGH vom 15.11.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Soweit der Kläger vorträgt, nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel für die Begutachtung zu verfügen, ist darauf hinzuweisen, dass die Behörde deshalb nicht verpflichtet war, von einer Gutachtensanforderung vorübergehend oder gar völlig abzusehen, denn grundsätzlich kann demjenigen, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führen will, die rechtzeitige Aufbringung der Mittel für die Beibringung eines Gutachtens zugemutet werden (BVerwG, Urteil vom 12.3.1985 - Az. 7 C 26.83 und BVerwG vom 13.11.1987 - Az. 3 C 1.97 ).
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Soweit der Kläger vorträgt, nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel für die Begutachtung zu verfügen, ist darauf hinzuweisen, dass die Behörde deshalb nicht verpflichtet war, von einer Gutachtensanforderung vorübergehend oder gar völlig abzusehen, denn grundsätzlich kann demjenigen, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führen will, die rechtzeitige Aufbringung der Mittel für die Beibringung eines Gutachtens zugemutet werden (BVerwG, Urteil vom 12.3.1985 - Az. 7 C 26.83 und BVerwG vom 13.11.1987 - Az. 3 C 1.97 ).
  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Es ist nichts durchgreifend vorgetragen oder ersichtlich dafür, dass die Anordnung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, welche dem in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen könnten (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV, vgl. BayVGH, Urteil vom 7.5.2001 - Az.: 11 B 99.2527 ; Hentschel/-König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 11 FeV, RdNr. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438

    Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Soweit in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Ausnahmegestaltungen von diesem Grundsatz für möglich erachtet werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 11 CS 04.2438 ) liegen die dort beschriebenen Voraussetzungen nicht vor, denn der Kläger hat seine fehlenden finanziellen Möglichkeiten im behördlichen Verfahren schlicht behauptet, jedoch in keiner Weise belegt.
  • VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029

    Entziehung der Fahrerlaubnis - PMU-Gutachten

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Weitere durchgreifende Ermessensfehler wurden nicht substantiiert gerügt und sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu allem auch BayVGH, Beschluss vom 20.2.2007, Az. 11 CS 06.2029, "juris").
  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307

    Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose:

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372
    Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob das Sozialgericht Nürnberg befugt war, das ärztliche Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzugeben, da davon auszugehen ist, dass unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise in rechtswidriger Weise gewonnen wurden, jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. BayVGH vom 12.3.2009, 11 CS 08.3307).
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