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   VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335   

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VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335 (https://dejure.org/2010,67326)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335 (https://dejure.org/2010,67326)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - AN 14 K 08.00335 (https://dejure.org/2010,67326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht;Ausgleichsabgabe;Arbeitsplatz im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus;Die in eine Transfergesellschaft unter Kurzarbeit-Null-Bedingungen gewechselten Arbeitnehmer haben keinen Arbeitsplatz im vorgenannten Sinne ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausgleichsabgabe - Arbeitsplatz im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus - Transfergesellschaft unter Kurzarbeit-Null-Bedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Brandenburg, 27.05.1998 - 4 A 133/97

    Berechnung der Ausgleichsabgabe nach SchwbG: zum Arbeitsplatzbegriff - zur

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Zwar hätten das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Urteil vom 27.5.1998 - 4 A 133/97) sowie das Oberverwaltungsgericht Weimar (Urteil vom 6.7.1995.- 2 KO 11/94) entschieden, dass bei der nach § 5 Abs. 1 SchwbG (nunmehr § 71 Abs. 1 SGB IX) vorzunehmenden Berechnung der Pflichtarbeitsplätze Arbeitsplätze, die in der Übergangszeit im Jahr 1990 in Betrieben der ehemaligen DDR mit "Kurzarbeiter-O-Stunden" bezeichnet worden seien, nicht mit einzubeziehen seien, weil sie keine Arbeitsplätze im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG (nunmehr § 73 Abs. 1 SGB IX) darstellten, sondern zu den nicht anrechenbaren Arbeitsplätzen im Sinne des § 7 Abs. 3 SchwbG zählten.

    Oberstes Ziel dieser Maßnahme Kurzarbeit im Sinne der §§ 169 ff. SGB III ist somit der Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze beim Kurzarbeit anmeldenden Arbeitgeber (so auch OVG Brandenburg vom 27.5.1998 - 4 A 133/97 - m. w. N.).

    Die beiden von der Klägerseite angeführten oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (OVG Brandenburg vom 27.5.1998 - 4 A 133/97 - und OVG Weimar vom 6.7.1995 - 2 KO 11/94 - ThürVBl 1996, 11 f.) sahen solche Kurzarbeiter-Null Stellen nach § 63 Abs. 5 AFG-DDR als nicht anrechenbare Arbeitsstellen im Sinne des damals geltenden § 7 Abs. 3 SchwbG-DDR/SchwbG-Bund an, um die ohnehin von der Umstellung auf die Marktwirtschaft belasteten Unternehmen nicht noch zusätzlich zu belasten.

    Die Antriebsfunktion geht deshalb für eine - ohnehin befristete - Transfergesellschaft von vorneherein ins Leere, ähnlich der damaligen Situation der damals existenzbedrohten Betriebe der ehemaligen DDR (vgl. OVG Brandenburg vom 27.5.1998 - 4 A 133/97).

  • OVG Thüringen, 06.07.1995 - 2 KO 11/94

    Ausgleichsabgabe - zum Arbeitsplatzbegriff - zur Anrechenbarkeit von

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Zwar hätten das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Urteil vom 27.5.1998 - 4 A 133/97) sowie das Oberverwaltungsgericht Weimar (Urteil vom 6.7.1995.- 2 KO 11/94) entschieden, dass bei der nach § 5 Abs. 1 SchwbG (nunmehr § 71 Abs. 1 SGB IX) vorzunehmenden Berechnung der Pflichtarbeitsplätze Arbeitsplätze, die in der Übergangszeit im Jahr 1990 in Betrieben der ehemaligen DDR mit "Kurzarbeiter-O-Stunden" bezeichnet worden seien, nicht mit einzubeziehen seien, weil sie keine Arbeitsplätze im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG (nunmehr § 73 Abs. 1 SGB IX) darstellten, sondern zu den nicht anrechenbaren Arbeitsplätzen im Sinne des § 7 Abs. 3 SchwbG zählten.

    Die beiden von der Klägerseite angeführten oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (OVG Brandenburg vom 27.5.1998 - 4 A 133/97 - und OVG Weimar vom 6.7.1995 - 2 KO 11/94 - ThürVBl 1996, 11 f.) sahen solche Kurzarbeiter-Null Stellen nach § 63 Abs. 5 AFG-DDR als nicht anrechenbare Arbeitsstellen im Sinne des damals geltenden § 7 Abs. 3 SchwbG-DDR/SchwbG-Bund an, um die ohnehin von der Umstellung auf die Marktwirtschaft belasteten Unternehmen nicht noch zusätzlich zu belasten.

    Durch die Verpflichtung, während einer Kurzarbeit nach § 63 Abs. 5 AFG-DDR Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zahlen zu müssen, wäre den Arbeitgebern jeder Anreiz genommen worden, dieses Instrument im Interesse der Arbeitnehmer auszunutzen (BAG vom 17.1.1995 -3 AZR 462/94 - recherchiert über juris, Rdnr. 20; vgl. auch OVG Weimar vom 6.7.1995 a. a. O.).

  • LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung der Zahl der Arbeitsplätze iS des § 73 SGB

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05) hat dies beispielsweise für die Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell (für die bis 31.12.2003 geltende Rechtslage) ausdrücklich bejaht - trotz zwischenzeitlich erfolgter "Doppelbesetzung" des "Arbeitsplatzes" -, mit dem Ergebnis, dass beide Stellen der Arbeitnehmer als Arbeitsplätze im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX zu zählen seien.

    Rechtsfolge sei im Wege einer Fiktion, dass auch während der Freistellungszeit durchgehend eine entgeltliche Beschäftigung bestanden habe (BayLSG vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05 - m. w. N.).

    Auch wenn der 3-seitige Vertrag wiederholt den Begriff "Arbeitsverhältnis" verwendet (beispielsweise in den §§ 1 und 2), kommt es - wie bereits dargelegt - allein maßgeblich auf die rechtliche Bewertung an (BayVGH vom 26.11.2008 BayVBl 2009, 667 f.; BayLSG vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05).

  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 4 BV 07.498

    Säumniszuschlag; Nichtiger Gewerbesteuermessbescheid; Rechtswidriger

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (BayVGH vom 26.11.2008 BayVBl. 2009, 667 f.; BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431).

    Auch wenn der 3-seitige Vertrag wiederholt den Begriff "Arbeitsverhältnis" verwendet (beispielsweise in den §§ 1 und 2), kommt es - wie bereits dargelegt - allein maßgeblich auf die rechtliche Bewertung an (BayVGH vom 26.11.2008 BayVBl 2009, 667 f.; BayLSG vom 21.1.2010 - L 9 AL 489/05).

    Die in die Transfergesellschaft übernommenen Arbeitnehmer bekommen in der Transfergesellschaft keinen konkreten Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zugewiesen, was Voraussetzung für einen Arbeitsplatz im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX ist (BayVGH vom 26.11.2008 BayVBl 2009, 667 f. unter Verweis auf BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 ff.).

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (BayVGH vom 26.11.2008 BayVBl. 2009, 667 f.; BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431).

    Die in die Transfergesellschaft übernommenen Arbeitnehmer bekommen in der Transfergesellschaft keinen konkreten Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zugewiesen, was Voraussetzung für einen Arbeitsplatz im Sinne des § 73 Abs. 1 SGB IX ist (BayVGH vom 26.11.2008 BayVBl 2009, 667 f. unter Verweis auf BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 ff.).

  • VGH Bayern, 22.01.2002 - 23 C 02.53
    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Nachdem der Tenor des Urteils vom 20. Mai 2010 hierzu keine Entscheidung enthält, konnte hierüber in einem gesonderten Beschluss entschieden werden, eine Urteilsergänzung nach § 120 VwGO bedurfte es insoweit nicht (BayVGH vom 22.1.2002 - 23 C 02.53 - Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 162 Rdnr. 14 m. w. N.).
  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 462/94

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld nach dem gemeinsamen Manteltarifvertrag für die

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Durch die Verpflichtung, während einer Kurzarbeit nach § 63 Abs. 5 AFG-DDR Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zahlen zu müssen, wäre den Arbeitgebern jeder Anreiz genommen worden, dieses Instrument im Interesse der Arbeitnehmer auszunutzen (BAG vom 17.1.1995 -3 AZR 462/94 - recherchiert über juris, Rdnr. 20; vgl. auch OVG Weimar vom 6.7.1995 a. a. O.).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Eine künftige Einberechnung der streitgegenständlichen Ausgleichsabgabe in diesen ersten Kostenblock würde hingegen zumindest den "Anreiz" für das abgebende Unternehmen erhöhen zu versuchen, auch möglichst viele schwerbehinderte Arbeitnehmer in die Transfergesellschaft abzugeben - insoweit käme bspw. der auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 1 Abs. 5 KSchG eingeschränkte Überprüfungsrahmen der Arbeitsgerichte (vgl. hierzu BAG vom 6.9.2007 DB 2008, 640 ff. = BB 2008, 727 ff.) erschwerend hinzu.
  • BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03

    Arbeitgeberbegriff, Auslegung des -s bei Unternehmen mit mehreren

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Nichts anderes gelte für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - Az 5 B 7/03.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335
    Die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe (BVerfGE 57, 139) habe die besondere Situation, welche durch die Einführung der Regelungen zum Struktur-Kurzarbeitergeld und später Transfer-Kurzarbeitergeld für die betreffenden Gesellschaften entstanden sei, noch nicht berücksichtigen können, weil es damals derartige Institutionen noch nicht gegeben habe.
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 40/89

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht -

  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03

    Ärzte im Praktikum, Stellen für - bei Berechnung der Ausgleichsabgabe nach dem

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