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   VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026, AN 9 S 08.01033   

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https://dejure.org/2008,74124
VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026, AN 9 S 08.01033 (https://dejure.org/2008,74124)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026, AN 9 S 08.01033 (https://dejure.org/2008,74124)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. August 2008 - AN 9 K 08.01026, AN 9 S 08.01033 (https://dejure.org/2008,74124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Faktisches Mischgebiet; Agrarhandlung als sonstiger Gewerbebetrieb; Betriebserweiterung durch unselbständigen Lagerplatz und Zufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art -

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Soweit die Beigeladene, wie von den Klägern vorgetragen, tatsächlich nicht die vorgegebenen Betriebszeiten einhält, kommt insoweit eine Ahndung im Ordnungswidrigkeitenverfahren in Betracht bzw. bei schweren Verstößen der Widerruf der Baugenehmigung nach Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayVwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1975 - I C 44.74 - BVerwGE 49, 160).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Die für die planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung maßgebliche nähere Umgebung reicht soweit, wie sich die Ausführung des zur Zulassung gestellten Vorhabens auf die Umgebung auswirken kann und - umgekehrt - wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 (380) = NJW 1978, 2564 und vom 21.11.1980 - 4 C 30.78 -, Buchholz 406.11, § 34 BBauG Nr. 79).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Die für die planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung maßgebliche nähere Umgebung reicht soweit, wie sich die Ausführung des zur Zulassung gestellten Vorhabens auf die Umgebung auswirken kann und - umgekehrt - wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 (380) = NJW 1978, 2564 und vom 21.11.1980 - 4 C 30.78 -, Buchholz 406.11, § 34 BBauG Nr. 79).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Für die Einhaltung der Verpflichtung, das Vorhaben so zu errichten und zu betreiben, dass von ihm keine das zulässige Maß überschreitenden schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, hat gemäß § 22 Abs. 1 BImSchG die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu sorgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.4.1987 - 4 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 117 = NVwZ 1987, 884).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, Beschluss vom 8.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Mit § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO unvereinbar ist das Erweiterungsvorhaben aber auch dann, wenn die von ihm selbst ausgehenden Störungen diese Grenze zwar noch nicht erreichen, sie jedoch zusammen mit den Störungen des bereits vorhandenen Betriebsteils die Grenze überschreiten (BVerwG, Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 17.88 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, Beschluss vom 8.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105).
  • BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, Beschluss vom 8.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105).
  • BVerwG, 22.11.2002 - 4 B 72.02

    Zulässigkeit von Bauunternehmen im Mischgebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss. vom 22.11.2002 - 4 B 72.02 -, BauR 2004, 645, m.w.N.) gibt es neben den Betrieben, die nach ihrer Art ohne weiteres in einem Mischgebiet unzulässig sind, auch solche, die wegen der mit ihnen typischerweise verbundenen Störungen grundsätzlich als gebietsunverträglich einzustufen sind und nur bei Vorliegen atypischer Umstände zulassungsfähig sein können.
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
    In rechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, für sich betrachtet nicht nachbarschützend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.2004, NVwZ 2004, 1244).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95

    Nachbarklage gegen Sportanlage - Verletzung des Rücksichtnahmegebotes wegen

  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

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