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   VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083   

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https://dejure.org/2010,69633
VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083 (https://dejure.org/2010,69633)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083 (https://dejure.org/2010,69633)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. September 2010 - AN 14 K 10.30083 (https://dejure.org/2010,69633)
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  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 21.4.2009, Az: 10 C 11.08, AUAS 09, 173 bis 175) setzt die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, welche die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigt.

    Diese für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäbe sind auch anwendbar unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG und übertragbar auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG (so BVerwG vom 21.4.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Vielmehr müssen die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994, BVerwGE 96, Seite 200 ff.; vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Denn der Kläger könnte jederzeit unter Berufung auf eine eventuell noch bestehende extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, Seite 1420).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Vielmehr müssen die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994, BVerwGE 96, Seite 200 ff.; vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Denn die Feststellung von Abschiebungsverboten nach diesen Vorschriften, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der Qualifikationsrichtlinie festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, BVerwGE 131, Seite 198 ff.).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Az: C-465/07 - juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist, sondern kann eine solche Bedrohung vielmehr auch dann ausnahmsweise als gegeben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt nach der Beurteilung der zuständigen nationalen Behörden ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei Rückkehr in das betroffene Land oder gegebenenfalls die betroffene Region allein durch die Anwesenheit im Gebiet des Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr läuft, einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt zu sein.
  • VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 14 K 09.30354

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Yeziden,

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Sie genießen in der Verfassung sogar verbriefte Minderheitenrechte, verfügen allerdings nach der Auflösung des früheren Ministeriums für Religionsangelegenheiten zu Gunsten dreier neu geschaffener Ressorts für die Angelegenheiten der Schiiten, der Sunniten und der Christen im derzeitigen irakischen Regierungsgefüge über keine eigene Interessenvertretung mehr (vgl. VG Ansbach vom 4.2.2010 - AN 14 K 09.30354 - unter Hinweis auf UNHCR im April 2005, Hintergrundinformation zur Gefährdung von Angehörigen religiöser Minderheiten im Irak; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12.8.2009).
  • VG Saarlouis, 12.08.2008 - 2 K 122/08

    Rückkehrgefahren für irakischen Staatsangehörigen yezidischer

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2010 - AN 14 K 10.30083
    Den zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Auskünften ist zu entnehmen, dass zwar landesweit Übergriffe auf Yeziden stattfinden, aus der Anschlagsdichte aber nicht auf eine Verfolgungsgefahr für jeden einzelnen Yeziden geschlossen werden kann (vgl. dazu: Urteil des Verwaltungsgerichts Saarland vom 12.8.2008 - 2 K 122/08 -).
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