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   VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102, AN 3 K 14.50104   

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VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102, AN 3 K 14.50104 (https://dejure.org/2015,858)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102, AN 3 K 14.50104 (https://dejure.org/2015,858)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - AN 3 K 14.50102, AN 3 K 14.50104 (https://dejure.org/2015,858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aufhebung des Bescheides wegen des Erfordernisses weiterer Sachaufklärung; Besonders schutzbedürftige Personengruppe; Abschiebungsanordnung nach Bulgarien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit eines Äthiopiers zum Volk der Ogaden als besonders schutzbedürftige Personengruppe

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Äthiopiers zum Volk der Ogaden als besonders schutzbedürftige Personengruppe

  • rewis.io

    Asylantrag, Abschiebungsanordnung, Bulgarien, systematische Mängel, unmenschliche und entwürdigende Behandlung, Religionszugehörigkeit, Asylverfahren, Staatsangehörigkeit, Ausreise, Selbsteintrittsrecht, Abschiebung, UNHCR, Überstellungen, Asylbewerber, Auskunftslage

  • ra.de
  • rewis.io

    Asylantrag, Abschiebungsanordnung, Bulgarien, systematische Mängel, unmenschliche und entwürdigende Behandlung, Religionszugehörigkeit, Asylverfahren, Staatsangehörigkeit, Ausreise, Selbsteintrittsrecht, Abschiebung, UNHCR, Überstellungen, Asylbewerber, Auskunftslage

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102
    Es genügt nicht, dass lediglich abstrakt bestimmte strukturelle Schwachstellen festgestellt werden, wenn sich dies nicht auf den konkreten Antragsteller auswirken können (VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14, juris Rn. 39).

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geht in seiner neuesten Entscheidung auf die Personengruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit ein (Familien mit kleinen Kindern, alleinstehende Frauen mit minderjährigen Kindern und unbegleitete Minderjährige) und stellt aufgrund der Auskunftslage erhebliche Defizite fest, lässt aber im Ergebnis - weil nicht entscheidungserheblich - offen, ob bei den festzustellenden Aufnahmebedingungen eine dieser Personengruppe angemessene Unterbringung gewährleistet sei und insbesondere, ob diese als unmenschliche und entwürdigende Behandlung zu qualifizieren wäre (VGH Baden-Württemberg, U.v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102
    Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO war der angefochtene Bescheid der Beklagten aufzuheben, da das Gericht eine weitere Sachaufklärung für nötig erachtet, die erforderlichen Ermittlungen so erheblich erscheinen, dass das Bundesamt nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung diese besser durchführen kann als das Gericht, es darüber hinaus auch unter übergeordneten Gesichtspunkten vernünftiger und sachgerechter ist, die Behörde tätig werden zu lassen und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BVerwG v. 18.11.2002 - 9 C 2.02, juris; BayVGH, B. v. 8.10.2012 -21 ZB 12.30312, juris).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102
    § 3 Abs. 2 Satz 3 Dublin III-VO bestimmt in der Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 21. Dezember 2011(C-411/10, C 493/10, NVwZ 2012, 417) aber, dass keine Überstellung in einen Mitgliedstaat erfolgen darf, wenn dort das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen systemische Mängel aufweisen, die eine Gefahr der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i. S. des Art. 4 der EU-Grundrechtecharta mit sich bringen.
  • VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312

    § 113 Abs. 3 VwGO ist auf asylrechtliche Anfechtungsklagen anwendbar.

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102
    Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO war der angefochtene Bescheid der Beklagten aufzuheben, da das Gericht eine weitere Sachaufklärung für nötig erachtet, die erforderlichen Ermittlungen so erheblich erscheinen, dass das Bundesamt nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung diese besser durchführen kann als das Gericht, es darüber hinaus auch unter übergeordneten Gesichtspunkten vernünftiger und sachgerechter ist, die Behörde tätig werden zu lassen und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BVerwG v. 18.11.2002 - 9 C 2.02, juris; BayVGH, B. v. 8.10.2012 -21 ZB 12.30312, juris).
  • VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 15.50067

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen subsidiärem Schutz in Bulgarien

    Daneben werde auf ein Urteil des VG Ansbach vom 21. Januar 2015 (AN 3 K 14.50104) verwiesen, aus dem sich ergebe, dass zu der Frage des Bestehens systemischer Mängel in Bulgarien auch hier die erforderliche Sachaufklärung durch das Bundesamt fehle.

    Gleiches gilt für das ebenfalls zur Begründung angeführte Urteil des VG Ansbach Az. AN 3 K 14.50104, das ebenfalls die Dublin-III-VO betrifft.

  • VG Oldenburg, 16.02.2015 - 12 B 595/15

    Bulgarien; Dublin; systemische Schwachstellen

    Andere Gerichte sehen die Verbesserungen insoweit nicht als ausreichend an und gehen nach wie vor vom Vorliegen systemischer Mängel aus (so VG München, Beschluss vom 9. Juli 2014 - M 24 S 14.50336 - für besonders schutzbedürftige Personen: VG Hannover, Beschluss vom 26. September 2014 - 10 B 10989/14 - VG München, Beschluss vom 28. August 2014 - M 6 a S 14.50460 -, jeweils juris) oder halten die Beantwortung der Frage, ob systemische Mängel vorliegen, nunmehr für offen bzw. fordern weitere Sachaufklärung durch das Bundesamt (VG Ansbach, Urteil vom 21. Januar 2015 .- AN 3 K 14.50102 u.a. -, juris; VG Meiningen, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 E 20386/14 Me -, BeckRS 2015, 41281; VG München, Beschluss vom 13. November 2014 - M 18 S 14.50380 - VG Regensburg, Beschluss vom 24. März 2014 - RO 3 S 14.30159 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 7 L 458/14.Wi.A - jeweils juris).
  • VG Magdeburg, 23.06.2015 - 9 B 125/15

    Abschiebung nach Bulgarien

    Zu den Befürwortern systemischer Schwachstellen gehören wohl: VG Stuttgart, Urteil v. 24.06.2014, A 11 K 741/14; (es handelt sich nicht um die Entscheidung die von VGH Bad.-Würrt. aufgehoben wurde); VG München, Beschluss v. 09.07.2014, M 24 S 14.50336; juris; VG Potsdam, Beschluss v. 28.10.2014, VG L 955/14. A; n. v.; VG Ansbach, Urteil v. 21.01.2015, AN 3 K 14.50102 und AN 3 K 14.50104; jedenfalls zu schutzbedürftige Personen; juris).
  • VG Magdeburg, 19.06.2015 - 9 B 344/15

    Asylrecht; Dublin; Bulgarien

    Zu den Befürwortern systemischer Schwachstellen gehören wohl: VG Stuttgart, Urteil v. 24.06.2014, A 11 K 741/14; (es handelt sich nicht um die Entscheidung die von VGH Bad.-Würrt. aufgehoben wurde); VG München, Beschluss v. 09.07.2014, M 24 S 14.50336; juris; VG Potsdam, Beschluss v. 28.10.2014, VG L 955/14. A; n. v.; VG Ansbach, Urteil v. 21.01.2015, AN 3 K 14.50102 und AN 3 K 14.50104; jedenfalls zu schutzbedürftige Personen; juris).
  • VG Magdeburg, 10.07.2015 - 9 A 343/15
    A; n. v.; VG Ansbach, Urteil v. 21.01.2015, AN 3 K 14.50102 und AN 3 K 14.50104; je­ denfalls zu schutzbedürftige Personen; juris).
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