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   VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316   

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https://dejure.org/2010,70596
VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316 (https://dejure.org/2010,70596)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316 (https://dejure.org/2010,70596)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - AN 18 S 10.00316 (https://dejure.org/2010,70596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fläche für Gemeinbedarf (Sportanlage); Gebietserhaltungsanspruch (verneint); Mischgebiet (Durchmischung); Gebot der Rücksichtnahme.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 BayVBl 1990, 154 ff. = NJW 90, 1192).

    Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass dieser Nachbarschutz nicht hinter dem aus § 31 Abs. 2 BauGB zurückbleiben darf, es ist daher die Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v.6.10.1989, Az: 4 C 14/87).

  • BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 34.88

    Behörde - Nachträgliche Anordnung - Erlaß - Anlage - Bauaufsichtliche Genehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Hinsichtlich des Baugenehmigungsverfahrens, das auch auf die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen gerichtet ist, ist zu berücksichtigen, dass § 24 BImSchG auch bei einer baurechtlich bereits genehmigten Anlage die Behörde zum nachträglichen Erlass der erforderlichen Anordnungen ermächtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.3.1988, Az. 7 B 34/88, NJW 1988, 2552).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Insoweit ist auf die auf Grund von § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene Sportanlagenlärmschutzverordnung, die konkrete normative Vorgaben macht für die rechtliche Beurteilung des Nutzungskonflikts zwischen Sportanlage und Wohnbebauung, die zur Konkretisierung der nachbarlichen Zumutbarkeitsgrenze im Rahmen von § 15 Abs. 1 BauNVO heranzuziehen sind, zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.1999, Az. 4 C 6.98, BayVBl. 2000, 632).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Damit scheidet der sogenannte von der Rechtsprechung entwickelte "Gebietserhaltungsanspruch" (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, NJW 1994, 1546), der jedem Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine "schleichende Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen" (BVerwG a.a.O.) einräumt, aus, weil der Gebietsbewahrungsanspruch, der auf durch eine Baugebietsfestsetzung wechselseitigen Eigentumsbindung beruht, einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebietes befindet, nicht zustehen kann.
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Gegen diese Festsetzung des Bebauungsplanes bestehen aber insoweit Bedenken, als diese aus folgenden Gründen funktionslos und damit unwirksam geworden sein könnte: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG vom 17.2.1997, NVwZ-RR 1997, 512 und vom 29.5.2001 Az. 4 B 33.01) liegt ein solches Funktionsloswerden dann vor, wenn sich die Verhältnisse im Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist.
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Az. 4 CN 4.98 werde hingewiesen.
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Gegen diese Festsetzung des Bebauungsplanes bestehen aber insoweit Bedenken, als diese aus folgenden Gründen funktionslos und damit unwirksam geworden sein könnte: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG vom 17.2.1997, NVwZ-RR 1997, 512 und vom 29.5.2001 Az. 4 B 33.01) liegt ein solches Funktionsloswerden dann vor, wenn sich die Verhältnisse im Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Nach Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluss vom 18.12.2007, Az. 4 B 55/07) besteht ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht.
  • VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer auf einem unwirksamen Bebauungsplan fußenden

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Urteil vom 3.9.2001, Az. 1 N 98.48) sieht unter Berufung auf VGH Baden-Württemberg vom 6. Februar 1998, BauR 1998, 976 ein solches Gebiet nicht als Mischgebiet an.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1998 - 3 S 1699/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Gliederung eines Mischgebietes nach der Art

    Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Urteil vom 3.9.2001, Az. 1 N 98.48) sieht unter Berufung auf VGH Baden-Württemberg vom 6. Februar 1998, BauR 1998, 976 ein solches Gebiet nicht als Mischgebiet an.
  • OVG Niedersachsen, 03.06.1991 - 1 L 128/90
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