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   VG Ansbach, 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226   

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https://dejure.org/2010,70255
VG Ansbach, 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226 (https://dejure.org/2010,70255)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226 (https://dejure.org/2010,70255)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - AN 3 K 10.00226 (https://dejure.org/2010,70255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Werbeanlage; Genehmigungsgebühr; Befreiungsgebühr; Äquivalenzprinzip; Richtlinien für die Gebührenbemessung; Änderung der Verwaltungspraxis für die Gebührenbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226
    Es fordert jedoch nicht, dass die für eine Amtshandlung erhobene Gebühr nicht höher als die Aufwendungen der Behörde für jene sein darf (BVerwGE 12, 162 [166]).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226
    Die Klägerin hat mit der ordnungsgemäßen Nutzung ihres funktionsfähigen Faxgeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das ihrerseits erforderliche zur Fristwahrung getan, da sie so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24 Uhr hätte gerechnet werden können (vgl. Beschluss des BVerfG vom 01.08.1996, Az.: 1 BvR 121/95).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226
    Zur Fehlerhaftigkeit der Gebühr und zur Aufhebung führt ein Gebührenbescheid bei einer Rahmengebühr daher nur dann, wenn das Äquivalenzprinzip gröblich verletzt wird (BVerwG DVBl. 1967, S. 577).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226
    Sie darf jedoch von einer bestehenden rechtmäßigen Verwaltungspraxis in gleichgelagerten Fällen dann abweichen, wenn sie ihre bisherige Praxis aus willkürfreien Erwägungen generell aufgibt und durch eine andere, ebenfalls rechtmäßige Verwaltungspraxis ersetzt (vgl. BVerwG vom 08.04.1997, Az.: 3 C 6/95).
  • VG München, 10.03.2003 - M 8 K 03.20
    Auszug aus VG Ansbach, 21.07.2010 - AN 3 K 10.00226
    In diesen Fällen kann eine Verwaltungsgebühr festgesetzt werden, die das Mehrfache des Verwaltungsaufwandes ausmacht (vgl. VG München vom 10.03.2003, Az.: M 8 K 03.20).
  • VG Augsburg, 30.05.2017 - Au 5 K 16.1826

    Gebührenfestsetzung für Baugenehmigung bezüglich einer Werbeanlage

    Denn anders als bei einer Baugenehmigung besteht kein Anspruch auf die Befreiung (VG Ansbach, E.v. 21.7.2010 - AN 3 K 10.00226 - juris Rn. 30).
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