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   VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046   

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VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046 (https://dejure.org/2014,34976)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046 (https://dejure.org/2014,34976)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - AN 1 K 14.00046 (https://dejure.org/2014,34976)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Herstellungsbeitragsbescheid; keine

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Insbesondere sei es für den Adressaten erkennbar, für welche konkrete Teilfläche er zur Vorteilsabgeltung herangezogen werde (BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

    Die Konkretisierung dieser Anforderung ist in verständiger Würdigung vom Sinn und Zweck der Vorschrift jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei maßgeblich der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Abgabeschuldners ist (BayVGH, Beschluss vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498 und vom 5.3.1999 - 23 CS 99.93 m.w.N.).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich das Bestimmtheitserfordernis aber nicht nur auf das konkrete Leistungsgebot, sondern auch darauf, welcher Sachverhalt geregelt wird, worauf also sich das Leistungsgebot bezieht (Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Anm. 1 zu Art. 37 BayVwVfG).

    Wird beispielsweise lediglich eine Teilfläche eines (teilweise) im Außenbereich befindlichen Grundstücks in Anwendung der sog. "Umgriffsregelung" (vgl. BayVGH, Urteil vom 24.11.2011 - 20 B 11.772) zu einem Beitrag veranlagt, muss es nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für den Adressaten erkennbar sein, für welche konkrete Teilfläche er zur Vorteilsabgeltung herangezogen wird (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2008 und vom 6.4.2011, a.a.O.).

    Ein solcher Verstoß stellt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch nicht als offenkundiger und besonders schwerwiegender Fehler dar, der die Nichtigkeit des Bescheides zur Folge hätte (vgl. Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.2047

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Es sei ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt: Beschluss vom 20.11.2011 - 4 CS 11.2047, BayVBl. 2012, 341), dass die in Art. 38 Abs. 1 GO niedergelegte Außenvertretungskompetenz des 1. Bürgermeisters nicht dessen Vertretungsmacht zur Vornahme von Rechtsgeschäften beinhalte; diese richte sich nach Art. 37 GO.

    Rechtsbehelfe, die ohne Vertretungsmacht eingelegt worden seien, seien schwebend unwirksam (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2011, a.a.O.).

    Im Übrigen geht auch das Bundesverwaltungsgericht in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 28. August 1989 - 7 B 192.88 davon aus, dass es für die Rechtswirksamkeit (prozessualer) Erklärungen auf das Vorliegen einer entsprechenden Beschlussfassung des Gemeinderats nur dann nicht ankommen soll, wenn das nach außen vertretungsberechtigte Kommunalorgan - wenn auch ohne Vertretungsmacht - gehandelt hat (a.A. die ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 20.11.2011 - 4 CS 11.2047, BayVBl 2012, 341).

  • VGH Bayern, 19.05.2008 - 20 CS 08.861

    Beitrag zur Entwässerungseinrichtung; einstweiliger Rechtsschutz; unzureichende

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Insbesondere sei es für den Adressaten erkennbar, für welche konkrete Teilfläche er zur Vorteilsabgeltung herangezogen werde (BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich das Bestimmtheitserfordernis aber nicht nur auf das konkrete Leistungsgebot, sondern auch darauf, welcher Sachverhalt geregelt wird, worauf also sich das Leistungsgebot bezieht (Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Anm. 1 zu Art. 37 BayVwVfG).

    Ein solcher Verstoß stellt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch nicht als offenkundiger und besonders schwerwiegender Fehler dar, der die Nichtigkeit des Bescheides zur Folge hätte (vgl. Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Nach der Rechtsprechung sei inzwischen anerkannt, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen ein wesentliches Element in einem demokratischen Rechtsstaat sei und zu den tragenden Grundsätzen des Kommunalrechts gehöre (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.1.2009, BayVBl. 2009 S. 344).

    Eine rechtswirksame nachträgliche Genehmigung der Einlegung des Rechtsbehelfs dürfte nicht vorliegen, da der entsprechende Beschluss des Gemeinderats vom 15. Oktober 2013 in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden sei, ohne dass die Voraussetzungen des Art. 52 Abs. 2 Satz 1 BayGO vorgelegen haben dürften (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.1.2009 - 2 N 08.124, juris Rn. 8; Bauer/Böhle/Hecker, a.a.O., Rn. 9 zu Art. 52 GO).

    Wird die Öffentlichkeit zu Unrecht von der Sitzung ausgeschlossen, stellt dies nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs "einen gravierenden Verstoß gegen tragende Verfahrensprinzipien der Kommunalverfassung dar" und führt zur Unwirksamkeit des betreffenden Beschlusses (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.1.2009 - 2 N 08.124, juris Rn. 8; Bauer/Böhle/Hecker, a.a.O., Rn. 9 zu Art. 52 GO; Prandl/Zimmermann/Büchner/ Pahlke, a.a.O, Rn. 10 zu Art. 52 GO).

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Es kommt somit nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BVerwG, Urteil vom 27.6.2012 - 9 C 7/11, BVerwGE 143, 222).

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 43.95, BVerwGE 104, 301 = Buchholz 401.0 § 191 AO Nr. 7).

  • VGH Bayern, 20.05.1998 - 23 ZS 98.762
    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Dass die vorgesehenen Parzellen derzeit keine eigenen Erschließungseinrichtungen besitzen, lässt ihre grundsätzliche Bebaubarkeit unberührt, zumal es der Klägerin offen stünde, als Eigentümerin des Grundstücks die zur Bebauung notwendigen Erschließungseinrichtungen selbst zu verwirklichen (BayVGH, Beschluss vom 20.5.1998 - 23 ZS 98.762, juris Rn. 7).

    Da es die Klägerin als Grundstückseigentümerin zudem selbst in der Hand hat, die erforderlichen Erschließungseinrichtungen zu schaffen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.5.1998 - 23 ZS 98.762), würde sie sich in dieser Konstellation widersprüchlich und rechtsmissbräuchlich verhalten, wenn sie dem Entstehen der Beitragspflicht mit der Begründung entgegentritt, die Erschließung ihres Grundstücks, das sie selbst als Bauland ausgewiesen hat, sei nicht gesichert.

  • BVerwG, 28.08.1989 - 7 B 192.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einer Entscheidung vom 28. August 1989 - 7 B 192.88 die Wirksamkeit insoweit bundesrechtlich verbindlich entschieden.

    Im Übrigen geht auch das Bundesverwaltungsgericht in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 28. August 1989 - 7 B 192.88 davon aus, dass es für die Rechtswirksamkeit (prozessualer) Erklärungen auf das Vorliegen einer entsprechenden Beschlussfassung des Gemeinderats nur dann nicht ankommen soll, wenn das nach außen vertretungsberechtigte Kommunalorgan - wenn auch ohne Vertretungsmacht - gehandelt hat (a.A. die ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 20.11.2011 - 4 CS 11.2047, BayVBl 2012, 341).

  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch -

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    In diesem Fall ist die Widerspruchsbehörde bei einseitig belastenden Verwaltungsakten nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts berechtigt, auch auf einen verspäteten Widerspruch in der Sache zu entscheiden und so die Klagemöglichkeit wiederzueröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.1988 - 6 C 24/87, NVwZ-RR 1989, 85 m.w.N.; Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 9 zu § 70; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Rn. 37 zu § 70).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Eine solche Fallgestaltung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46/91, BVerwGE 92, 8) nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dann bestehen, wenn sich die Gemeinde nach Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans entschließt, den Plan zwar nicht aufzuheben, aber von der Durchführung der Erschließung abzusehen.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2012, a.a.O., Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 43.95, BVerwGE 104, 301 = Buchholz 401.0 § 191 AO Nr. 7).
  • VGH Bayern, 05.03.1999 - 23 CS 99.93
  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.772

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

  • BVerwG, 03.01.1964 - I B 135.63

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2005 - 15 A 1712/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 3 A 2112/04

    Welche Straße erschließt ein Grundstück?

  • VGH Bayern, 08.11.1999 - 23 B 98.1717
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