Rechtsprechung
   VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31485
VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875 (https://dejure.org/2015,31485)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875 (https://dejure.org/2015,31485)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - AN 9 K 14.01875 (https://dejure.org/2015,31485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Bebauungsplan, Gebietserhaltungsanspruch, Nachbarklage, Vorbescheid, Vorhaben, Bindungswirkung, Nutzungsänderung, Balkon, Nutzungskonflikt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • VG München, 03.05.2010 - M 8 K 09.2304

    Klagebefugnis des Sondereigentümers

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Lägen diese Voraussetzungen nicht vor, müsse der Bauherr eine Abweichung beantragen, die bei Unterordnung des Vorbaus im konkreten Fall auch erteilt werden könne (mit Verweis auf VG München, U.v. 3.5.2010 - M 8 K 09.2304 - juris Rn. 52 unter Bezugnahme auf Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO 2008, Art. 6, Rn. 227).

    Dies bedeute aber auch, dass für derartige Balkone eine grundstücksbezogene Atypik nicht notwendig sei (mit Verweis auf VG München, U.v. 3.5.2010, a.a.O., Rn. 51).

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei den Balkonen um untergeordnete Vorbauten im Sinne von Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 BayBO handelt oder die Balkonanlage aufgrund ihrer vertikalen Ausdehnung und Massivität insoweit eine "fiktive Außenwand" bildet (vgl. BayVGH, U. v. 13.4.2005 - 1 B 04.636 - juris Rn. 17; VG München, B. v. 28.10.2013 - M 11 S 13.4122 - juris Rn. 20; VG München, U. v. 3.5.2010 - M 8 K 09.2304 - juris Rn. 51 ff.).

    Jedenfalls ist die allenfalls geringfügige Überschreitung der Maße für untergeordnete Vorbauten im Rahmen der Abweichungsentscheidung angemessen zu berücksichtigen (vgl. VG München, U.v. 3.5.2010 - M 8 K 09.2304 - juris Rn. 51, wonach bei einer Unterordnung nach Art und Umfang sowie nach den Auswirkungen im Verhältnis zum Gesamtbauvorhaben keine besondere Atypik zu verlangen sei).

  • VG München, 27.02.2012 - M 8 K 11.5252

    Baunachbarklage; Abweichung von Abstandflächen; Atypik (verneint); überwiegendes

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Da somit jede Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Anforderungen zur Folge habe, dass die Ziele des Abstandsflächenrechts nur unvollkommen verwirklicht würden, setze die Zulassung einer Abweichung neben einer atypischen Fallgestaltung Gründe von ausreichendem Gewicht voraus, welche die für den betroffenen Nachbarn resultierenden Einbußen als vertretbar erscheinen ließen (mit Verweis auf VG München, U.v. 27.2.2012 - M 8 K 11.5252 - juris).

    Bereits dieser Umstand spreche per se für die Rechtswidrigkeit der erteilten Abweichung (mit Verweis auf VG München, U.v. 27.2.2012 a.a.O.).

    Vielmehr erschöpfe sich der Begründungstext lediglich in einer formelhaften und pauschalen Abhandlung der abstandsflächenrechtlichen Problematik, was als ermessensfehlerhaft zu beurteilen sei (mit Verweis auf VG München, U.v. 27.2.2012 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.05.2005 - 25 ZB 03.881

    Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Fristversäumnis durch Vertreter des

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Die für die Zulassung einer Abweichung erforderliche Atypik ist in Bezug auf die Einhaltung der Abstandsflächen nicht allein schon deshalb anzunehmen, weil ein Vorhaben der Nutzungsänderung sich auf einen Altbestand bezieht, der die Abstandsflächenvorschriften nicht einhält (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2005 - 25 ZB 03.881 - juris Rn. 8).

    Dass der Bauherr dadurch vor die Wahl gestellt ist, entweder seinen vom Gesetz abweichenden Altbestand im bisherigen Umfang weiter zu nutzen oder bei einer neuen Genehmigung das geltende Recht einzuhalten, ist nach der Rechtsprechung im Gesetz selbst angelegt und kann nicht als anormaler, nicht bedachter Ausnahmefall angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2005, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Bei Zulassung einer Abweichung von einer dem Nachbarschutz dienenden Vorschrift des Bauordnungsrechts kann der Nachbar nicht nur eine ausreichende Berücksichtigung seiner Interessen beanspruchen; er ist vielmehr auch dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung aus einem anderen Grund objektiv rechtswidrig ist (BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 -, NVwZ-RR 2008, 84).

    In besonderen städtebaulichen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene - und wie hier denkmalgeschützte und somit besonders erhaltungswürdige - Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; U.v. 19.3.2013 - 2 B 13.99 - BayVBl. 2013, 729).

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Wird ein Vorhaben derart verändert, dass es in rechtserheblicher Weise von den entschiedenen Punkten abweicht und die Genehmigungsfrage neu aufwirft, entfällt die Bindungswirkung des Vorbescheids (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 8).

    Eine atypische Situation ist insbesondere dann anzunehmen, wenn jedwede bauliche Veränderung der historischen Bausubstanz geeignet ist, eine Abstandsflächenüberschreitung auszulösen (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 2 B 11.2231

    Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften bei atypischer

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Es muss sich insoweit um eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung handeln (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 2 B 11.2231 - juris Rn. 16; B.v. 5.12.2011 - 2 CS 11.1902 - juris Rn. 3; B.v. 13.2.2002 - 2 CS 01.1506 - juris Rn. 16; VG Ansbach, B. v. 26.6.2014 - AN 9 S 14.00658 - juris Rn. 77).

    In Fällen eines "normativen Überhangs" (vgl. Dhom in Simon/Busse, BayBO-Komm., Stand Mai 2015, Art. 63 Rn. 25 ff.), bei denen das Beharren auf der angeordneten Rechtsfolge das Normziel nicht fördert bzw. das Normziel auch ohne die angeordnete Rechtsfolge vollständig erreicht wird, kann eine Abweichung bei einer auf Einzelfälle beschränkten Atypik zur Vermeidung einer unbilligen oder unbeabsichtigten Härte gerechtfertigt sein (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 2 B 11.2231 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 15 ZB 10.1405

    Abweichung von der Verpflichtung zur Einhaltung der Abstandsflächen für Balkone

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Wenngleich es keiner Vertiefung bedarf, ob die Gewährleistung des sozialen Wohnfriedens zu dem gesetzlichen Zweck des Abstandsflächenrechts gehört oder aber lediglich ein bloßer "Reflex" dieses in erster Linie auf eine freie Belichtung oberirdischer Gebäude gerichteten Zwecks ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 15 ZB 10.1405 - juris), berührt eine Änderung der Nutzung von Büro- und Verwaltungsgebäude zu reiner Wohnnutzung abstandsflächenrechtliche Belange, so dass die Beklagte insoweit zu Recht eine abstandsflächenrechtliche Neubeurteilung des bestehenden Gebäudes vorgenommen hat.

    Werden die gesetzlichen Zwecke des Abstandsflächenrechts - wobei insoweit offenbleiben kann, ob die Gewährleistung eines sozialen Wohnfriedens überhaupt zu dem gesetzlichen Zweck des Abstandsflächenrechts gehört oder aber lediglich ein bloßer "Reflex" des in erster Linie auf eine freie Belichtung oberirdischer Gebäude gerichteten Zwecks ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 15 ZB 10.1405 - juris) - nicht berührt, ist ein besonderes Bauherrninteresse angesichts dieses Atypik-Charakters auch nicht zu fordern (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2008, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 15 CS 11.1640

    Abweichung; Abstandsflächen; Ermessen

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Unter Beachtung der Anforderungen des Art. 6 Abs. 5 BayBO wäre damit eine sinnvolle Ausnutzung des Baugrundstücks geradezu unmöglich oder unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 15 CS 11.1640 - juris Rn. 16).

    Für die Annahme einer atypischen Fallgestaltung ist - wie ausgeführt - insoweit bedeutsam, ob eine sinnvolle Ausnutzung des Baugrundstücks auch unter Beachtung der Anforderungen des Art. 6 Abs. 5 BayBO möglich und zumutbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 15 CS 11.1640 - juris).

  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 15 ZB 07.1668

    Zulassungsantrag (abgelehnt); Nachbarklage; Abstandsflächen; Abweichung

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Eine Abweichungsentscheidung kann auch aufgrund der spezifischen Nutzung des nachbarlichen Grundstückes, die die abstandsflächenrechtlichen Belange nur unwesentlich berührt, gerechtfertigt sein (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2008 - 15 ZB 07.1668 - juris für ein nicht bebautes Nachbargrundstück im Außenbereich).

    Werden die gesetzlichen Zwecke des Abstandsflächenrechts - wobei insoweit offenbleiben kann, ob die Gewährleistung eines sozialen Wohnfriedens überhaupt zu dem gesetzlichen Zweck des Abstandsflächenrechts gehört oder aber lediglich ein bloßer "Reflex" des in erster Linie auf eine freie Belichtung oberirdischer Gebäude gerichteten Zwecks ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 15 ZB 10.1405 - juris) - nicht berührt, ist ein besonderes Bauherrninteresse angesichts dieses Atypik-Charakters auch nicht zu fordern (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2008, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875
    Die Prüfung und Zulassung einer Abweichung von abstandsrechtlichen Vorschriften führt nicht zu einer Erweiterung des Prüfungsrahmens des Art. 59 BayBO gegenüber der Klägerin (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 15).

    Ob darüber hinaus durch die Errichtung einer Dachterrasse eine weitere Abweichung hätte beantragt werden müssen, kann offenbleiben, da die Prüfung und Zulassung einer Abweichung von abstandsflächenrechtlichen Vorschriften nicht zu einer Erweiterung des Prüfungsrahmens im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO führt (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 15 ZB 12.1152

    Nachbarklage; Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen; Verletzung

  • VG Würzburg, 03.09.2012 - W 5 S 12.729

    Nachbar; Brandwand; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; unterbliebene Zulassung

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.99

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus;

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

  • VG München, 06.10.2009 - M 8 SN 09.4115

    Rücksichtnahmegebot; Parklift; eingeschränktes Prüfprogramm

  • VGH Bayern, 10.05.2012 - 2 CS 12.795

    Abstandsflächen; Abweichung

  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 2 CS 11.1902

    Beschwerde; Nachbar; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Brandschutz

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • VG München, 28.10.2013 - M 11 S 13.4122

    Baueinstellung; untergeordnete Vorbauten im Sinne des Abstandsflächenrechts

  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 ZB 12.1513

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang; keine erweiterten

  • VGH Bayern, 17.03.2014 - 15 CS 13.2648

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Umfang der

  • VGH Bayern, 13.04.2005 - 1 B 04.636
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

  • VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 CS 01.1506
  • VG Ansbach, 26.06.2014 - AN 9 S 14.00658

    Befreiung von Baugrenze; Bauweise; Abweichung; Atypik

  • VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 ZB 13.530

    Vorbescheid; Zustimmungsverfahren; Abweichung; Atypik; Pavillionbauweise

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 2 CS 14.2199

    Beschwerde; Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Atypik;

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 2 ZB 13.2395

    Abweichung; Dachterrasse; Atypik

  • VG Ansbach, 20.04.2010 - AN 3 K 10.00047

    Baurecht; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Nachbarstreitigkeit;

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.2479

    Nachbarbaugenehmigung für Hotelgebäude; Abstandsfläche; Bemessung der Wandhöhe;

  • VG München, 27.04.2016 - M 1 K 15.3168

    Nachbaranfechtung der Genehmigung eines Carports

    Da die Prüfung der Abstandsflächenvorschriften im Prüfprogramm des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nicht enthalten ist, können sich die Kläger im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung nicht auf die Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen berufen (vgl. BayVGH, B. v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 11; BayVGH, B. v. 12.12.2013 - 2 ZB 12.1513 - juris Rn. 3 m. w. N.; VG Ansbach, U. v. 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875 - juris Rn. 41).

    Andernfalls würde die Intentionen des Gesetzgebers, das Prüfprogramm aus Gründen der Deregulierung einzuschränken, ad absurdum geführt (vgl. BayVGH, B. v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - juris Rn. 21; BayVGH, B. v. 14.10.2010 - 15 ZB 10.1584 - juris Rn. 8 ff.; VG Ansbach, U. v. 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875 - juris Rn. 62).

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 6 L 2516/15

    Nachbarklage; Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung; Schatten; Abstandfläche;

    Ebenso in vergleichbarem Kontext VG Ansbach, Urteil vom 21. Oktober 2015 - AN 9 K 14.01875 -, juris.
  • VG Augsburg, 20.06.2016 - Au 5 K 15.1869

    Klage gegen vom Bauherrn nicht beantragte Abweichung

    Nachdem die Prüfung der Abstandsflächenvorschriften im Prüfprogramm des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nicht enthalten ist, kann sich der Kläger - abgesehen von den von der Beigeladenen beantragten und im bestandskräftigen Genehmigungsbescheid vom 23. April 2015 erteilten Abweichungen nach Art. 63 Abs. 1 BayBO - nicht auf die Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen berufen (BayVGH, B. v. 17.3.2014 - 15 CS 13.2648 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 11; VG Ansbach, U. v. 21.10.2015 - AN 9 K 14.01875 - juris Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht