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   VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327   

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VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327 (https://dejure.org/2014,8367)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327 (https://dejure.org/2014,8367)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - AN 9 K 13.01327 (https://dejure.org/2014,8367)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 9 K 11.01565

    Nutzungsuntersagung; baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung (Abgrenzung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Wegen der örtlichen Verhältnisse am Grundstück des Klägers und in dessen näherer Umgebung wird auf die Niederschrift über die Augenscheinseinnahme vom 26. September 2012 der beigezogenen Gerichtsakte AN 9 K 11.01565 verwiesen.

    Die hiergegen gerichtete Anfechtungsklage (AN 9 K 11.01565) wies das Bayer. Verwaltungsgericht Ansbach nach Durchführung eines Augenscheins mit Urteil vom 26. September 2012 ab.

    Nach dem Ergebnis des im Verfahren AN 9 K 11.01565 des Klägers durchgeführten gerichtlichen Augenscheins ist das Gebiet "..." als Ortsteil zu qualifizieren und ein Bebauungszusammenhang zu bejahen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 S 2.06

    Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Ein Boardinghaus ist v.a. für solche Personen gedacht, die (meist geschäftlich) über einen längeren Zeitraum am Ort verweilen müssen und denen dabei eine gewisse Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von hoteltypischen Serviceleistungen auch aus Kostengründen wichtig ist (OVG Berlin-Brandenburg, B.v.6.7.2006 - OVG 2 S 2.06 - juris).

    Ein Boardinghaus stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den Verhältnissen des Einzelfalles abhängen solle (OVG Berlin-Brandenburg, B.v.6.7.2006 - OVG 2 S 2.06 - juris).

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Das bloße Vermieten von Apartments gehöre hierzu nicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.5.1989 - 4 B 78.89 - BauR 1989, 440).

    Die Baunutzungsverordnung führt demnach die allgemeine Wohnnutzung einerseits und die Ferienwohnnutzung andererseits als eigenständige Nutzungsarten mit unterschiedlichen Anforderungen auf (BVerwG, B. v. 8.5.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060).

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 4. September 2013 ab (14 ZB 13.6).

    Im Beschluss vom 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - habe der Bayer. Verwaltungsgerichtshof nicht nur verdeutlicht, dass es sich bei der streitgegenständlichen Ferienwohnungsnutzung um eine gegenüber der allgemeinen Wohnnutzung eigenständige Nutzungsart handle.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07

    Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Darunter fallen Ferienwohnungen nicht; bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, (vgl. OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169; OVG Münster, U. v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 - juris; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 3 Rn. 16, 24; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, Stand 1.9.2013, § 3 Rn. 38 ff.).

    Gerade die daraus resultierenden unterschiedlichen bodenrechtlichen Auswirkungen der beiden Nutzungsarten rechtfertigen die bauplanungsrechtliche typisierende Unterscheidung (OVG MV, B. v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169 f.).

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Um "Wohnen" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893) handele es sich dabei offensichtlich nicht.

    Der Begriff des Wohnens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893; B. v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70; B.v. 17.12.2007 - 4 B 54.07 - juris) durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Maßgeblich ist, dass ein nach Zahl seiner Bauten nicht ungewichtiger Bebauungszusammenhang Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (st. Rspr. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Zum Beherbergungsgewerbe gehören solche Betriebe, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen zu gewerblichen Zwecken gegen Entgelt vorübergehende Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, ohne dass die Gäste in den Räumen unabhängig eine eigene Häuslichkeit begründen können (BVerwG, U. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ff.).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Aus dem Begriff der Siedlungsstruktur ist zwar einerseits allgemein zu verlangen, dass die Gebäude des betreffenden Bebauungskomplexes grundsätzlich zum regelmäßigen Aufenthalt von Menschen geeignet sein müssen (BVerwG, U. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81- NJW 1984, 1576 f.), so dass es insbesondere auf das Vorliegen von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Anlagen ankommt.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327
    Bei der Bestimmung der nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gelegenen "näheren Umgebung" ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55.369 ff.).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 6 ZB 08.2174

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistungen; als öffentlicher Feld- und Waldweg

  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 25 CS 05.1192
  • BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07

    Prägung des Begriffs des Wohnens i.S.d. Baunutzungsverordnung durch eine auf

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353

    Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 7 A 166/96
  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78

    Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung

  • VG Ansbach, 06.09.2017 - AN 9 K 16.00557

    Ausreichende Erschließung bei Zufahrt über öffentlichen Feld- und Waldweg

    Die hiergegen erhobene Verpflichtungsklage (AN 9 K 13.01327) wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Januar 2014 abgewiesen.

    Das Gericht hat die Akten der Verfahren AN 9 K 11.01565 und AN 9 K 13.01327 zum Verfahren beigezogen.

    Das Gericht kam bereits in dem das streitgegenständliche Grundstück betreffenden Verfahren AN 9 K 13.01327 auf Grundlage eines in einem früheren Verfahren (AN 9 K 11.01565) durchgeführten gerichtlichen Augenscheins zu dem Ergebnis, dass das Gebiet "..." innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liege.

  • VG Ansbach, 09.11.2017 - AN 9 S 17.01646

    Zulässigkeit eines Boardinghauses im allgemeinen und reinen Wohngebiet

    Bei Zulassung des Vorhabens würde eine Nutzungsart in das Gebiet getragen und damit eine Entwicklung eingeleitet werden, die geeignet wäre, die vorhandene Prägung des konkreten reinen Wohngebiets zu verändern und auf die Erschließung und Infrastruktur des Gebiets nicht ausgelegt seien (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327).

    In diesem Zusammenhang hilft der Antragstellerin auch ein Berufen auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6) bzw. des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327) nicht weiter, da sich die Sachverhalte bereits erheblich unterscheiden.

  • VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594

    Zulässigkeit eines Boardinghouses im Wohngebiet

    Bei Zulassung des Vorhabens würde eine Nutzungsart in das Gebiet getragen und damit eine Entwicklung eingeleitet werden, die geeignet wäre, die vorhandene Prägung des konkreten reinen Wohngebiets zu verändern und auf die Erschließung und Infrastruktur des Gebiets nicht ausgelegt seien (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327).

    In diesem Zusammenhang hilft den Klägern auch ein Berufen auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6) bzw. des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327) nicht weiter, da sich die Sachverhalte bereits erheblich unterscheiden.

  • VG Ansbach, 09.11.2017 - AN 9 S 17.01641

    Zulässigkeit eines Boardinghauses im allgemeinen und reinen Wohngebiet

    Bei Zulassung des Vorhabens würde eine Nutzungsart in das Gebiet getragen und damit eine Entwicklung eingeleitet werden, die geeignet wäre, die vorhandene Prägung des konkreten reinen Wohngebiets zu verändern und auf die Erschließung und Infrastruktur des Gebiets nicht ausgelegt seien (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327 ).

    In diesem Zusammenhang hilft der Antragstellerin auch ein Berufen auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 ) bzw. des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327 ) nicht weiter, da sich die Sachverhalte bereits erheblich unterscheiden.

  • VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 9 K 17.01594

    Baugenehmigungen für die Errichtung zweier Doppelhaushälften zur Nutzung als

    Bei Zulassung des Vorhabens würde eine Nutzungsart in das Gebiet getragen und damit eine Entwicklung eingeleitet werden, die geeignet wäre, die vorhandene Prägung des konkreten reinen Wohngebiets zu verändern und auf die Erschließung und Infrastruktur des Gebiets nicht ausgelegt seien (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327).

    In diesem Zusammenhang hilft den Klägern auch ein Berufen auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6) bzw. des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 22.1.2014 - AN 9 K 13.01327) nicht weiter, da sich die Sachverhalte bereits erheblich unterscheiden.

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 4 B 43/19

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung in einem Wochenendhausgebiet wegen formeller

    Die allgemeine Wohnnutzung und die Wochenend- oder Ferienwohnnutzung werden demnach als eigenständige Nutzungsarten mit unterschiedlichen Anforderungen aufgeführt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327 -, juris Rn. 41 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 7 B 1201/14

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes zu wohnfremden Zwecken unter dem Aspekt

    vgl. zur Abgrenzung von Wohnnutzung zu Ferienwohnungen einerseits bzw. der Abgrenzung der Vermietung an Geschäftsreisende, Monteure etc. für ein "Wohnen auf Zeit" von einem Beherbergungsbetrieb andererseits: OVG M.- V., Urteil vom 19. Februar 2014 - 3 L 212/12 -, juris=NordÖR 2014, 323, bzw. VG Ansbach, Urteil vom 22. Januar 2014 - AN 9 K 13.01327, juris, jeweils m. w. N.
  • VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Die allgemeine Wohnnutzung und die Wochenend- oder Ferienwohnnutzung werden demnach als eigenständige Nutzungsarten mit unterschiedlichen Anforderungen aufgeführt (vgl. ausführlich Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 22. Januar 2014 - AN 9 K 13.01327 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 41 f m. w. N.).
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