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   VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303 , AN 10 K 08.01304 , AN 10 K 09.00252 , AN 10 K 09.01915   

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https://dejure.org/2010,71836
VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303 , AN 10 K 08.01304 , AN 10 K 09.00252 , AN 10 K 09.01915 (https://dejure.org/2010,71836)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303 , AN 10 K 08.01304 , AN 10 K 09.00252 , AN 10 K 09.01915 (https://dejure.org/2010,71836)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - AN 10 K 08.01303 , AN 10 K 08.01304 , AN 10 K 09.00252 , AN 10 K 09.01915 (https://dejure.org/2010,71836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens (verneint); Linienverkehrsgenehmigungen für die VGN-Linien 648 und 649; Auswahlentscheidung zwischen zwei Konkurrenzanträgen; Ausgestaltung des Auswahlverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449

    Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303
    Dabei ist als wesentliches Kriterium darauf abzustellen, welcher der Konkurrenten die bessere Verkehrsbedienung anbietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 320; BayVGH vom 6.3.2008, 11 B 04.2449).

    Dies bedeutet, dass für Linienverkehrsgenehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr ein Ausschreibungsverfahren im Sinne des Wettbewerbsrechts (§§ 97 ff. GWB) nicht durchzuführen ist (vgl. BayVGH vom 6.3.2008, 11 B 04.2449).

    Mithin braucht nicht geklärt zu werden, ob auch im vorliegenden Fall, der dadurch gekennzeichnet ist, dass beide Angebote gleichzeitig abgegeben wurden, eine Angebotsnachbesserung - wie sie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem Fall, in dem das Konkurrenzangebot erst nach der Anhörung des Konkurrenten nach § 14 PBefG abgegeben wurde, zugelassen wurde (vgl. BayVGH vom 6.3.2008, 11 B 04.2449) - grundsätzlich zulässig wäre.

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303
    Greifen die dort vorgesehenen gesetzlichen Versagungsgründe nicht ein, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung (BVerwG vom 6.4.2000 a.a.O.; BayVGH vom 13.4.1987, VRS 1987, 477; Bidinger, PBefG, Anmerkung 3 zu § 2).

    Dabei ist als wesentliches Kriterium darauf abzustellen, welcher der Konkurrenten die bessere Verkehrsbedienung anbietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 320; BayVGH vom 6.3.2008, 11 B 04.2449).

    Dies bedeutet, dass dem "Altunternehmer" gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. durch ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 2.7.2003, BayVBl 2004, 248; vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1617).

  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303
    Die gerichtliche Kontrolle ist bei der Überprüfung des der Behörde zukommenden Beurteilungsspielraums damit im Wesentlichen darauf beschränkt, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die Behörde sämtliche betroffene Belange ermittelt und in die Abwägung eingestellt hat, ob die Behörde die objektive Gewichtigkeit eines Belangs verkannt hat, schließlich ob das Planergebnis zur objektiven Gewichtigkeit eines Belangs außer Verhältnis steht (vgl. zum Ganzen: Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNrn. 41 ff. zu § 114; VG Augsburg, Urteil vom 3.7.2007, Au 3 K 06.689, Au 3 K 06.1491).
  • VG München, 09.12.2008 - M 23 K 08.4920

    Zustimmung zur Fahrplanänderung während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303
    Da sich die Fahrplanänderungen in der Anpassung von Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten erschöpften, war für diese Fahrplanänderungen eine Genehmigung nach §§ 9 ff. PBefG nicht erforderlich (vgl. VG München vom 9.12.2008, M 23 K 08.4920, M 23 K 09.4921).
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.1491

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303
    Die gerichtliche Kontrolle ist bei der Überprüfung des der Behörde zukommenden Beurteilungsspielraums damit im Wesentlichen darauf beschränkt, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die Behörde sämtliche betroffene Belange ermittelt und in die Abwägung eingestellt hat, ob die Behörde die objektive Gewichtigkeit eines Belangs verkannt hat, schließlich ob das Planergebnis zur objektiven Gewichtigkeit eines Belangs außer Verhältnis steht (vgl. zum Ganzen: Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNrn. 41 ff. zu § 114; VG Augsburg, Urteil vom 3.7.2007, Au 3 K 06.689, Au 3 K 06.1491).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303
    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 2.9.1983, 7 C 97/81 m.w.N.) aus Gründen der Prozessökonomie - zumindest bei rechtlich gebundenen Entscheidungen - das förmliche Vorverfahren entbehrlich, wenn sich der Beklagte auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2010 - AN 10 K 08.01303
    In diesem Fall hat § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG vom 6.4.2000, 3 C 6/99).
  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Art. 3 und 12 GG sind in dem Verfahren die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz zu beachten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31. März 2009 - 3 S 2455/06 - VG Ansbach, Urt. v. 22. Februar 2010 - AN 10 K 08.01303 u.a. -, jeweils zit. nach JURIS).

    Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich dabei, auch muss es sich bei dem Antrag des Neubewerbers nicht zwingend um "gewichtige Gründe bzw. ein überzeugend besseres Angebot" handeln (vgl. auch VG Minden, Beschl. v. 15. Juni 2007 - 7 L 226/07 - vgl. weiter VGH Bayern, Urt. v. 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, jeweils zit. nach JURIS; a.M.: OVG Niedersachsen, Urt. v. 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - VG Koblenz, Urt. v. 26. Januar 2006 - 6 K 835/05.KO - VG Augsburg, Urt. v. 10. Juni 2008 - Au 3 K 07.1357 u.a. - VG Ansbach, Urt. v. 22. Februar 2010 - AN 10 K 08.01303 u.a. -, jeweils zit. nach JURIS; Bauer, PBefG, 2010, § 13 Rdnr. 42).

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