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   VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596   

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VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596 (https://dejure.org/2021,6351)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596 (https://dejure.org/2021,6351)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - AN 9 K 18.00596 (https://dejure.org/2021,6351)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG München, 12.06.2018 - M 2 K 18.352

    Wasserspielplatz versus Fischweiher

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Dabei besteht ein Anspruch auf Beachtung und Würdigung der privaten Belange mit demjenigen Gewicht, das ihnen unter den konkreten Umständen objektiv zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 2.4.2018 - 3 A 16.15 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 7.3.2017 - M 2 K 16.3417 - juris Rn. 20; U.v. 12.6.2018 - M 2 K 18.352 - juris Rn. 15).

    Der erweiterte Maßstab des § 14 Abs. 3 WHG findet bei der beschränkten Erlaubnis gerade keine Anwendung, wie in einem Umkehrschluss zu § 15 Abs. 2 WHG zu entnehmen ist (siehe VG München U.v. 12.6.2018 - M 2 K 18.352 - juris Rn. 15).

    Die Grenze dieser Duldungspflicht ist erst bei einer schweren und unerträglichen Betroffenheit einer Eigentumsposition infolge einer nachhaltig veränderten wasserwirtschaftlichen Situation anzunehmen (vgl. Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG Stand 2019, § 10 Rn. 56 ff.; VG München U.v. 12.6.2018 - M 2 K 18.352 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und einer eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 22 ZB 06.2199

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für eine Grundwasserentnahme; Anfechtung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Eine Rücksichtnahme auf lediglich geringfügige und daher zumutbare Nachteile von Dritten ist dabei nicht geboten (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 22 B 06.3236 - juris Rn. 29; BVerwG, B.v. 6.9.2004 - 7 B 62/04 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 14.9.2006 - 22 ZB 06.2199 - juris Rn. 5).

    Denn sinnvolle Gewässerbenutzungen wären kaum denkbar, wenn die Gestattung von Gewässerbenutzungen bereits dann unterbleiben müsste, wenn diese geringfügige Beeinträchtigungen verursachten (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Dabei besteht ein Anspruch auf Beachtung und Würdigung der privaten Belange mit demjenigen Gewicht, das ihnen unter den konkreten Umständen objektiv zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 2.4.2018 - 3 A 16.15 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 7.3.2017 - M 2 K 16.3417 - juris Rn. 20; U.v. 12.6.2018 - M 2 K 18.352 - juris Rn. 15).

    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    ..., Gemarkung ..., verlegten Leerrohres und eine sich anschließende Drainagewirkung anführt, ist darauf hinzuweisen, dass auch die beschränkte Erlaubnis unbeschadet privater Rechte Dritter ergeht (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.8.2016 - AN 9 K 15.00961 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).
  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Dabei besteht ein Anspruch auf Beachtung und Würdigung der privaten Belange mit demjenigen Gewicht, das ihnen unter den konkreten Umständen objektiv zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 2.4.2018 - 3 A 16.15 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 7.3.2017 - M 2 K 16.3417 - juris Rn. 20; U.v. 12.6.2018 - M 2 K 18.352 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.12.2014 - 8 ZB 14.661

    Wasserrechtliche Vorhaben müssen nicht in jeder Hinsicht identisch sein, um als

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313

    Plangenehmigung; planungsrechtliches Abwägungsgebot; fehlender Drittschutz der

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 22 B 06.3236

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlags- und

  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

  • VG Augsburg, 26.03.2009 - Au 5 K 08.1191

    Nachbarklage; Nutzungsänderung

  • VG München, 07.03.2017 - M 2 K 16.3417

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494

    Wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot

    Das Wasserwirtschaftsamt hat mit Stellungnahme vom 9. April 2018 in dem die Einleitung von Niederschlagswasser betreffenden Verfahren (AN 9 K 18.00596) lediglich eine dezentrale Versickerung sämtlicher Niederschlagswasser ausgeschlossen.
  • VG Ansbach, 04.06.2020 - AN 9 S 20.00891

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus mit Garage

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596, AN 9 K 19.00494, AN 9 K 20.00179 und AN 9 K 20.00892, sowie der beigezogenen Behördenakten.
  • VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 9 S 20.00187

    Unterscheidung bauplanrechtiches und wasserrechtliches Rücksichtsnahmegebot -

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596, AN 9 K 19.00494 und AN 9 K 20.00179 sowie der beigezogenen Behördenakten.
  • VG Ansbach, 01.02.2021 - AN 9 K 20.00892

    Nachbarklage gegen Einfamilienhaus im Überschwemmungsgebiet - wasserrechtlicher

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596 und AN 9 K 19.00494 sowie der beigezogenen Behördenakten.
  • VG Ansbach, 01.02.2021 - AN 9 K 20.00179

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2020 (Az. 9 CS 20.1250) wurde die dagegen erhoben Beschwerde zurückgewiesen Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596 und AN 9 K 19.00494 sowie der beigezogenen Behördenakten.
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