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   VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090   

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https://dejure.org/2017,52798
VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090 (https://dejure.org/2017,52798)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090 (https://dejure.org/2017,52798)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. März 2017 - AN 11 K 16.00090 (https://dejure.org/2017,52798)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BBG § 7 Abs. 1, § 9 S. 1, § 37 Abs. 2 S. 2; BeamtStG § 9; VwGO § 86, § 98
    Keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeidienst wegen fremdenfeindlichen Verhaltens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 6 CE 16.371

    Einstellung als Beamter auf Probe bei ausländerfeindlichen Äußerungen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Die Beschwerde des Antragstellers hiergegen wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 12. Mai 2016 (6 CE 16.371) zurückgewiesen.

    Dies betonte im vorliegenden Fall auch schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 12. Mai 2016 (6 CE 16.371) dahin, dass "jede Auswahlentscheidung auf einer tragfähigen Sachverhaltsermittlung ... beruhen [muss]; das gilt auch und insbesondere, wenn die Auswahl auf einer Beurteilung der persönlichen, charakterlichen Eignung beruht".

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Auf den Punkt bringt in seiner jüngeren Rechtsprechung gerade das oberste Fachgericht in Beamtensachen, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, den Rechtsmaßstab in seinem Beschluss vom 20. Juli 2016 (2 B 17/16, juris), wobei dies seitens des Richters am Bundesverwal tungsgericht von der Weiden in seiner "Anmerkung in jurisPR-BVerwG 4/2017", ebenfalls zu finden unter juris, nochmals zusammengefasst ist.
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Allerdings folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG, dass die Entscheidung über die Berücksichtigung oder die Ablehnung des Bewerbers grundsätzlich nur auf unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte gestützt werden darf (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 6.4.2006 - 2 VR 2.05 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Die Vorschrift gewährt einem Bewerber um ein öffentliches Amt jedoch keinen unbedingten Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis, sondern vermittelt lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung in Form eines Bewerbungsverfahrensanspruchs (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1/02 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08

    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Angesichts einer Vielzahl von Vorkommnissen ist es nicht auch nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Dienstherr in seinem Bescheid nicht das Gewicht einzelner Verstöße, sondern auf das in der Summe einer Vielzahl von Vorkommnissen zum Ausdruck kommende Charakterbild abstellt (vgl. Beschluss OVG Thüringen, 2 EO 383/08 vom 01.09.2009).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Nach ganz herrschender Meinung in der Kommentierung und Rechtsprechung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, 2. Senat, 2 M 159/07 vom 12.09.2007; Fürst, Gesamtkommentar öffentlicher Dienst, Band 1 zu § 8, Rn. 53) sind auch Umstände hinsichtlich der Bewertung der persönlichen Eignung des Beamten mit einzubeziehen, die nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung oder einer Disziplinarmaßnahme geführt haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2006 - 6 A 4200/04
    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Ich verweise auch auf die Rechtsprechung des OVG NRW, B. v. 17.07.2006 - 6 A 4200/04 -, wonach ein Anwärter für den Polizeiberuf ungeeignet ist, der die Würde seiner Kollegen am Arbeitsplatz grob verletzt, es an einem Mindestmaß an kollegialem Umgang fehlen lässt, ein aggressives und ausländerfeindliches Verhalten auch gegenüber seinen Kollegen offenbart.
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei wird gefordert, dass der Bewerber die Fähigkeit und die innere Bereitschaft aufweist, die dienstliche Aufgabe der Wahrung der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, für Freiheitsrechte einzutreten und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, juris).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Die Vorschrift gewährt einem Bewerber um ein öffentliches Amt jedoch keinen unbedingten Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis, sondern vermittelt lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung in Form eines Bewerbungsverfahrensanspruchs (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1/02 -, beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090
    Der Begriff der Eignung in diesem Sinne umfasst die körperlichen, psychischen und charakterlichen Voraussetzungen, die nach Beurteilung des Dienstherrn für die Wahrnehmung des angestrebten Amtes vorauszusetzen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 A 6/06 -, juris).
  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Der Dienstherr darf und muss von einem Polizeibeamten erwarten, dass er stets deeskalierend und besonnen auftritt (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.03.2017 - 11 K 16.90 - BeckRS 2017, 133326 Rn. 25).
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