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   VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329   

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https://dejure.org/2011,65552
VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329 (https://dejure.org/2011,65552)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329 (https://dejure.org/2011,65552)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. August 2011 - AN 10 K 11.01329 (https://dejure.org/2011,65552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens; fehlender Verwaltungsaktsqualität einer Gutachtensaufforderung; Unzulässigkeit der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329
    Das so verstandene Klagebegehren ist jedoch schon unzulässig (egal ob man hierin einen Verpflichtungs- oder einen Anfechtungsantrag sieht), denn die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung und Lehre, welcher sich die erkennende Kammer angeschlossen hat (vgl. beispielsweise Beschluss vom 14.3.2005, Az.: AN 10 E 05.00679 in VRS 108, 390) kein Verwaltungsakt, sondern nur eine unselbständige Maßnahme der Beweiserhebung (vgl. bereits BVerwG vom 28.11.1969 - Az.: VII C 18.69 , Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 46 FeV, RdNr. 15 und die hierin zitierten Entscheidungen).
  • VG Ansbach, 14.03.2005 - AN 10 E 05.00679
    Auszug aus VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329
    Das so verstandene Klagebegehren ist jedoch schon unzulässig (egal ob man hierin einen Verpflichtungs- oder einen Anfechtungsantrag sieht), denn die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung und Lehre, welcher sich die erkennende Kammer angeschlossen hat (vgl. beispielsweise Beschluss vom 14.3.2005, Az.: AN 10 E 05.00679 in VRS 108, 390) kein Verwaltungsakt, sondern nur eine unselbständige Maßnahme der Beweiserhebung (vgl. bereits BVerwG vom 28.11.1969 - Az.: VII C 18.69 , Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 46 FeV, RdNr. 15 und die hierin zitierten Entscheidungen).
  • VG Mainz, 13.12.2007 - 7 L 873/07

    Rechtswidrigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen zu kurz angesetzter Frist

    Auszug aus VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329
    Hinsichtlich der nicht ausreichenden Fristbestimmung werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 7 L 873/07) und das Urteil des BayVGH vom 13. Dezember 2005 (gemeint wohl zum Az.: 11 CS 05.1350) hingewiesen.
  • VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350

    behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von

    Auszug aus VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329
    Hinsichtlich der nicht ausreichenden Fristbestimmung werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 7 L 873/07) und das Urteil des BayVGH vom 13. Dezember 2005 (gemeint wohl zum Az.: 11 CS 05.1350) hingewiesen.
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare

    Auszug aus VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329
    Ein gewisser, zumindest faktischer Ausgleich für die insoweit Betroffenen wird durch die erhöhten Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung gemäß der herrschenden Rechtsprechung bewirkt (vgl. etwa BVerwG vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/1 , BayVGH vom 15.5.2008 - Az.: 11 CS 08.616 ).
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