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VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154, AN 18 S 10.00469 |
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VG Ansbach, Entscheidung vom 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154, AN 18 S 10.00469 (https://dejure.org/2010,71453)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. März 2010 - AN 18 S 10.00154, AN 18 S 10.00469 (https://dejure.org/2010,71453)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung Innen-/Außenbereich; Satzung ohne Tiefenbegrenzungsbestimmung; Widmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Fehlt wie hier eine solche Regelung, die der Vereinfachung und Praktikabilität der Verwaltung dient, so muss die Gemeinde in jedem Einzelfall gem. § 131 Abs. 1 BauGB entscheiden, inwieweit ein Grundstück erschlossen ist, da Erschließung i.S.d. BauGB nicht gleich bedeutend mit Zugänglichkeit ist, sondern darüber hinaus erfordert, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat; sie besteht darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (BVerwG, Urteil vom 1.9.2004 - 9 C 15/03). - BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. November 2003 (BayVBl. 2004, 276) die planersetzende Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB grundlegend geklärt. - VGH Bayern, 27.03.2007 - 6 ZB 05.2456
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Dementsprechend habe auch der beschließende Senat für die planersetzende Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB verlangt, dass eine Abwägung durch das zuständige Organ einer Gemeinde erfolge (BayVGH, Beschluss v. 27.3.2007 - 6 ZB 05.2456).
- VGH Bayern, 06.07.1999 - 23 ZS 99.1852
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
In einem Eilverfahren, in dem - wie bereits ausgeführt - nur eine überschlägige Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, ist von der Gültigkeit einer Norm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (ständige Rechtsprechung des BayVGH, Beschluss v. 4.6.1997 - 6 ZS 97.1305; Beschluss v. 6.7.1999 - 23 ZS 99.1852). - BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97
Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB, …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Bei einer derartigen Straßenführung handelt es sich unstreitig um eine selbstständige Anlage (BVerwG, Urteil v. 16.9.1998 - 8 C 8/97). - VGH Bayern, 04.06.1997 - 6 ZS 97.1305
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
In einem Eilverfahren, in dem - wie bereits ausgeführt - nur eine überschlägige Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, ist von der Gültigkeit einer Norm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (ständige Rechtsprechung des BayVGH, Beschluss v. 4.6.1997 - 6 ZS 97.1305; Beschluss v. 6.7.1999 - 23 ZS 99.1852). - VGH Bayern, 12.12.2000 - 6 B 95.2626
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Im Übrigen könnte eine Widmung der hier abgerechneten Erschließungsanlage entgegen der Auffassung der Antragstellerin jederzeit nachgeholt werden, wenn dies gegen die Auffassung des Gerichts notwendig sein sollte mit der Folge, dass dann die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden wäre, da zur Entstehung der Beitragspflicht auch eine wirksame Widmung der Straße erforderlich ist (BayVGH, Urteil vom 12.12.2000 - 6 B 95.2626). - VGH Bayern, 31.05.2001 - 6 B 96.1555
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Zunächst ist festzustellen, dass ein bloß pauschales Bestreiten der Richtigkeit der ermittelten Kosten, wie dies vorliegend überwiegend geschehen ist, nicht ausreichend ist und die bloße Möglichkeit einer Fehlerhaftigkeit ohne konkrete Anhaltspunkte dem Gericht keinen Anlass gibt, eine vertiefte Prüfung vorzunehmen (BayVGH, Urteil vom 31.5.2001 - 6 B 96.1555). - BVerwG, 12.01.1983 - 8 C 78.81
Aufhebung eines Erschließungsbeitragsbescheids im Widerspruchsverfahren - …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage bei den Anforderungen von öffentlichen Abgaben, hier: Erschließungsbeitrag (BVerwG, NVwZ 1983, 472).