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   VG Ansbach, 23.06.2014 - AN 10 K 14.00014   

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https://dejure.org/2014,49903
VG Ansbach, 23.06.2014 - AN 10 K 14.00014 (https://dejure.org/2014,49903)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.06.2014 - AN 10 K 14.00014 (https://dejure.org/2014,49903)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - AN 10 K 14.00014 (https://dejure.org/2014,49903)
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  • VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13

    Illegal aufgestellte Altkleidercontainer in Landau müssen sofort weichen

    Auszug aus VG Ansbach, 23.06.2014 - AN 10 K 14.00014
    Der Anrufer erklärte, dass er das Urteil des Verwaltungsgerichts ... (gemeint offensichtlich der Beschluss des VG Neustadt/Weinstraße vom 27.2.2013 - 4 L 90/13.NW) kenne und dass diesbezüglich die Stadt ... eine Zusage erteilt habe, dass ein Container mit mindestens 1 m Abstand zum öffentlichen Grund aufgestellt werden dürfe, da dann das genannte Urteil nicht mehr greife.

    Dies gilt wohl insoweit nicht mehr, wenn die Benutzer der Container beim Befüllen auf der öffentlichen Verkehrsfläche verweilen müssen (in diese Richtung OVG Münster, Beschluss vom 15.7.1999 - 23 B 334/99 - juris Rn. 11; ebenso VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27.2.2013 - 4 L 90/13.NW - juris Rn. 9).

  • VG Augsburg, 19.08.2013 - Au 6 K 13.716

    Altkleidercontainer auf öffentlichem Straßengrund; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.06.2014 - AN 10 K 14.00014
    Wenn die Container für die Benutzer nur über Straßenrand und Grünstreifen per Pkw erreichbar seien, dort aber das Parken verboten sei, werde auch dieses Parken dem Container zugerechnet und werde somit von einer (unerlaubten) Sondernutzung ausgegangen (unter Hinweis auf VG Augsburg vom 19.8.2013 - AU 6 K 13.716).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1999 - 23 B 334/99

    Verwaltungsprozeßrecht: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Realakt;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.06.2014 - AN 10 K 14.00014
    Dies gilt wohl insoweit nicht mehr, wenn die Benutzer der Container beim Befüllen auf der öffentlichen Verkehrsfläche verweilen müssen (in diese Richtung OVG Münster, Beschluss vom 15.7.1999 - 23 B 334/99 - juris Rn. 11; ebenso VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27.2.2013 - 4 L 90/13.NW - juris Rn. 9).
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