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   VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132   

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VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132 (https://dejure.org/2010,68912)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132 (https://dejure.org/2010,68912)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. November 2010 - AN 9 K 10.30132 (https://dejure.org/2010,68912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Mosul; Folgeantrag; keine beachtliche (individuelle) Verfolgungswahrscheinlichkeit; keine Gruppenverfolgung der Sunniten; kein innerstaatlicher Konflikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132
    Auch kriminelle Gewalt dürfte bei der Feststellung, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt, jedenfalls dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie nicht von einer der Konfliktparteien begangen wird (siehe zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24.6.2008, Az.: 10 C 43.07, juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rs. C-465/07, juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132
    Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. hierzu auch Urteil des BVerwG vom 14.7.2009, Az.: 10 C 9.08, juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, von einem bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132
    Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98, juris).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132
    Die insoweit vom Kläger in Bezug genommene frühere Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 14.11.2007, Az.: 23 B 07.305000, juris) wurde vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21.4.2009, Az.: 10 C 11/08, juris) aufgehoben und bezog sich im Übrigen auf eine in der Vergangenheit liegende tatsächliche Situation im Irak.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.30132
    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urteil vom 27.4.2010, Az. 10 C 5/09, juris).
  • VG Oldenburg, 19.09.2013 - 3 A 3482/12
    Insoweit wird wegen der Einzelheiten der Auslegung dieser Abschiebungsverbotsbestimmung und ihrer Unanwendbarkeit im Hinblick auf die Situation im Irak nochmals beispielhaft, stellvertretend für andere, auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 8. Juni 2010 (AN 9 K 09.30432) verwiesen, welchem das hier erkennende Gericht auch in dieser Hinsicht folgt (ebenso im Ergeb­ nis dasselbe Gericht: Urteil vom 23. November 2010 - AN 9 K 10.30132 -, zit. n. juris).
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