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   VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576   

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https://dejure.org/2015,4083
VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576 (https://dejure.org/2015,4083)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576 (https://dejure.org/2015,4083)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - AN 1 K 13.00576 (https://dejure.org/2015,4083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Länderübergreifende Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Gesundheitliche Eignung; Farbsinnstörung (Deuteranomalie)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landesübergreifende Versetzung eines Polizeibematen aus gesundheitlichen Gründen

  • rewis.io

    Auswahlentscheidung, Beamte, Bundespolizei, Dienstherr, Ernennung, Laufbahn, Polizeibeamter, Polizeivollzugsdienst, Länderübergreifende Versetzung, Versetzung, Gesundheitliche Eignung, Farbsinnstörung, Deuteranomalie, Polizeidiensttauglichkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Geeignet ist in diesem Sinne nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und körperlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.2.1995, 1 BvR 1397/93, BverfGE 92, 140 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14

    Gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Was Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung anbelangt, ergeben sich diese hier aus den in der obengenannten PDV 300 schriftlich fixierten Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.7.2014, 1 M 69/14 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Die Erteilung dieses Einverständnisses kann schon wegen seiner Eigenschaft als Internum (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004, 2 C 37.03) nicht Gegenstand eines isolierten Antrags sein.
  • BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03

    Rückgriff auf pauschale Krankheitsbilder als Grundlage für die Bestimmung der

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Auf die aktuelle Dienstfähigkeit kommt es dabei nicht allein an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004, 2 B 52.03).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Das Einverständnis sei eine öffentlich-rechtlich Willenserklärung, die vom aufnehmenden Dienstherrn gegenüber dem abgebenden Dienstherrn zu erklären sei (VGH Mannheim, IÖD 2002, Seite 99).
  • VG Kassel, 28.01.2010 - 1 L 60/10

    Bundeslandsübergreifende Versetzung von Lehrern

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    - der Beklagte sei aus § 45 BeamtStG im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses verpflichtet, für das Wohl des Klägers wie auch seiner Familie zu sorgen, wobei hiervon auf der Basis des Grundgesetzes nicht nur das Persönlichkeitsrecht des Klägers, sondern auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit seiner in ... wohnenden Lebensgefährtin umfasst sein müsse (zur Bedeutung von § 45 BeamtStG auch - beim länderübergreifenden Versetzungsgesuch von Lehrern - VG Kassel, Beschluss vom 28.1.2010, 1 L 60/10.KS, BeckRS 2010, 51092);.
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13.11.1986, 2 C 33.84; Urteil vom 5.12.1988, 6 P 6.86, ZBR 189, 146) räumen aber weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein.
  • BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der aufnehmenden Dienststelle bei

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13.11.1986, 2 C 33.84; Urteil vom 5.12.1988, 6 P 6.86, ZBR 189, 146) räumen aber weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Es bleibt dem pflichtgemäßen und gerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchem der möglicherweise verschiedenen sachlichen Gesichtspunkte er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst, solange dadurch nicht der Leistungsgrundsatz als solcher infrage gestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.10.1980, BayVBL. 1981, 47; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.9.2009, 5 ME 31/09, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2005 - 3 CE 05.2031
    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576
    Rechtsbehelfe gegen eine solche reine Verfahrenshandlung können nach § 44a VwGO mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, Rn 6 zu § 44a), also, wie richtigerweise im Falle des Klägers erfolgt, mit der Versagungsgegenklage zum zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht (vgl. grundlegend BayVGH, Beschluss vom 27.9.2005, 3 CE 05.2031).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Beamtenrecht

    Da der Polizeivollzugsdienst Tätigkeiten mit sich bringt, die in besonderem Maße körperliche Leistungsfähigkeit erfordern, ist es sachgerecht, bereits bei der Einstellung von Polizeibeamten ein hohes Maß an körperlicher Eignung zu verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 52.03 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 3 ZB 13.1074 -, juris Rn. 14; OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 7; VG Ansbach, Urteil vom 24 Februar 2015 - AN 1 K 13.00576 -, juris Rn. 54; Masuch, Polizei 2016, 357 f.).
  • VG Kassel, 15.12.2016 - 1 L 1166/16

    Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn

    Nach einhelliger Auffassung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37/03 -, BVerwGE 122, 58-65; Bay. VGH, Beschluss vom 27. September 2005 - 3 CE 05.2031 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2001 - 4 S 1081/00 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Juni 2014 - 6 A 914/14 - VG Ansbach, Urteil vom 24. Februar 2015 - AN 1 K 13.00576 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Februar 2016 - 2 L 3593/15 -, alle zitiert nach juris; vgl. ferner von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Loseblatt, Stand: November 2016, § 24 HBG Rn. 50 sowie § 15 BeamtStG Rn. 79; Hilg/Baßlsperger, ZBR 2015, 145 ff; jeweils m.w.N.) handelt es sich bei dem Einverständnis i.S.d. § 15 Abs. 3 S. 1 BeamtStG nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die vom aufnehmenden Dienstherrn gegenüber dem abgebenden Dienstherrn zu erklären ist.

    In der Literatur wird zu dieser Frage vertreten, dass in einem solchen Fall der Beamte den aufnehmenden Dienstherrn verklagen muss (vgl. Hilg/Baßlsperger a.a.O.), während die Gegenauffassung in der Literatur (vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8.A., 2013, § 4 Rn. 39, Fn. 172) und die überwiegende Rechtsprechung (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 27. September 2005, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Juni 2014, a.a.O.; VG Ansbach, Urteil vom 24. Februar 2015 a.a.O. VG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Februar 2016 a.a.O.) eine solche Möglichkeit unter Bezugnahme auf § 44a VwGO ablehnt.

  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 69/19

    Antrag auf länderübergreifende Versetzung eines Beamten im Wege einer

    Im Übrigen unterfällt nach der im Zuge der sogenannten Föderalismusreform durch Art. 1 Nr. 7 a des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 (BGBl. I S. 2034) in das Grundgesetz eingefügten Vorschrift des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und der damit normierten Zurückverlagerung von Gesetzgebungszuständigkeiten vom Bund auf die einzelnen Bundesländer das Laufbahnrecht der Beamten grundsätzlich nicht mehr der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sondern der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder, so dass jedes Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen, auch hinsichtlich der Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst festsetzen kann (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576 - juris, Rdnr. 59).
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