Rechtsprechung
VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lärmimmissionsrechtliche Bedenken gegen die Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit
- rewis.io
GastG, Mischgebiet, Lärmeinwirkung, Schank, Anwesen, Gaststättengesetz, Gaststätte, Freizeitlärmrichtlinie, Gaststättenrecht, Zumutbarkeitsprüfung, Speisewirtschaft, Nachtzeit, Verkehrsfläche, Hoffläche, Erdgeschoss, Löwe, Sitzgelegenheit, Ladenöffnungszeit, ...
Kurzfassungen/Presse
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Kein Ausschank im Freien in der Fürther Gustavstraße am kommenden Freitag nach 22:00 Uhr
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- VGH Bayern, 17.09.2014 - 22 CS 14.2013
Gestattung nach § 12 GastG aus Anlass eines Flohmarktes
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Die Beschwerde der Antragsgegnerin wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. September 2014 (22 CS 14.2013) zurück.Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. September 2014 (22 CS 14.2013) zurückgewiesen.
Die aktuelle Freizeitlärmrichtlinie könne für die "Nachtparty der Wirte" keine Anwendung finden (vgl. Beschluss des BayVGH vom 17.9.2014, Az. 22 CS 14.2013).
Die vorstehend aufgeführten Normen besitzen deshalb drittschützenden Charakter (BayVGH, B.v. 17.9.2014 - 22 CS 14.2013 - juris Rn. 4).
So führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 17. September 2014 - Az. 22 CS 14.2013 (…juris Rn. 5) - die aus Anlass der Bewirtungsveranstaltung im Anschluss an den Herbstgrafflmarkt 2014 erging, aus:.
Zur Anwendbarkeit der TA-Lärm vom 26. August 1998 (GMBL S. 503) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 17. September 2014, a.a.O. (…Rn. 8) folgendes aus:.
Da der Verordnungsgeber den Lärm, der von sonstigen Freizeitbetätigungen ausgeht, nicht ebenso privilegiert hat, wie das hinsichtlich des Sports geschehen ist, ist für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Sportanlagenlärmschutzverordnung kein Raum (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2014, a.a.O. - juris RdNr. 9).
Ebenfalls nicht einschlägig ist die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Mai 1995 als Musterverwaltungsvorschrift verabschiedete sogenannte "Freizeitlärmrichtlinie", da sie sich ausweislich ihres Abschnitts 1 für Gaststätten ausdrücklich keine Geltung beimisst (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2014, a.a.O. - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
"Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" vermag die damit einhergehende Beeinträchtigung der Nachbarschaft ebenfalls nicht zu rechtfertigen...... Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).Es liegt auf der Hand, dass die ab 22.00 Uhr stattfindende Bewirtungsveranstaltung die von der Rechtsprechung aufgestellten sehr engen Voraussetzungen eines "sehr seltenen Ereignisses" nicht erfüllt (bejaht z.B. für ein alle zwei Jahre stattfindendes Jubiläumsfest der Ortsvereine, BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327).
- VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456
TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Im Eilverfahren stellte das Verwaltungsgericht Ansbach die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die den Gaststättenbetreibern erteilten Gestattungen insoweit wieder her, als sich die Gestattung auf die Zeit ab 22.00 Uhr bis 1.00 Uhr bezog (Beschluss vom 12.9.2014 - AN 4 S 14.01456 u.w.Az.).Auf die einstweiligen Rechtsschutz nachsuchenden Eilanträge von Anwohnern stellte das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 4 S 14.01456 u.a.) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Gestattung her, soweit sich diese auf die Zeit ab 22.00 Uhr bis 1.00 Uhr in der Nacht vom 19. September auf den 20. September 2014 bezog.
- BVerwG, 30.07.2013 - 7 B 40.12
Lärmschutzbelange der Nachbarschaft; Änderung an einer Bahnstrecke; Lärmbelastung …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Die zu erwartenden Werte übersteigen auch deutlich die zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung in der Rechtsprechung entwickelte Zumutbarkeitsschwelle von 60 dB(A) nachts und sogar für tags von 70 dB(A) (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 30.7.2013 - 7 B 40/12, juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01
Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Eine Erhöhung des Pegels im Einwirkungsbereich um 8 bis 10 dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden (Tegeter, UPR 2000, 99, 100; VGH Baden-Württemberg, U.v. 27.6.2002, NVwZ-RR 2003, 745, 751). - VG Gelsenkirchen, 27.01.2015 - 19 K 4431/14
Gestattung, Nachbarschutz, Freizeitlärm, Freizeitlärmerlass, Nachbarschutz, …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Angesichts der offenkundig zu erwartenden erheblichen Lärmbeeinträchtigungen der Anwohner genügt dies nicht der Pflicht, durch die konkrete Festsetzung von Immissionsrichtwerten den Nachbarschutz effektiv und überprüfbar zu regeln (VG Gelsenkirchen, U.v. 27.1.2015 - 19 K 4431/14 - juris, Rn. 85). - BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
Lärm durch Rockkonzert
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Jedenfalls haben die dann zu beachtenden "erleichterten Voraussetzungen" zur Folge, dass bei der Bestimmung der Erheblichkeit- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Besonderheit, d.h. seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris; BGH; U.v. 26.9.2003 - VZR 41-03 - UPR 2004, 31/32). - VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Jedenfalls haben die dann zu beachtenden "erleichterten Voraussetzungen" zur Folge, dass bei der Bestimmung der Erheblichkeit- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Besonderheit, d.h. seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris; BGH; U.v. 26.9.2003 - VZR 41-03 - UPR 2004, 31/32). - OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 1 KN 127/04
Einbeziehung eines Grundstücks in die Planungen für die Erschließung neuer …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Das Niedersächsische OVG verneint das "sehr seltene Ereignis" bei jährlich stattfindenden und sich über mehrere Tage und Nächte erstreckenden Schützenfesten (U.v. 17.11.2005 - 1 KN 127/04 - juris, RdNr. 55). - BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95
Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930
Denn der Schutzzweck der Sperrzeitfestlegung im Einzelfall stimmt weitgehend mit demjenigen des § 5 GastG überein (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1996, DVBl. 1996 1192, 1194). - BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10
Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm
- VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686
Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene …
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2012 - 6 S 947/12
Sperrzeitverordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Gaststättenlärm
- VGH Bayern, 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679
Auslegung behördlicher Schreiben; Anspruch auf immissionsschutzbehördliches …
- VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535
Nachbarrechtsstreit