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VG Ansbach, 24.07.2008 - AN 15 K 08.00693 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gleichzeitiger Widerruf von Waffenbesitzkarten und Feuerwaffenpass; gesonderte Aburteilung von zwei Straftaten ohne Gesamtstrafenbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2008 - AN 15 K 08.00693
Auch die schon vor dem 1. April 2003 erteilten Waffenbesitzkarten und der Feuerwaffenpass sind Erlaubnisse im Sinne des hier anwendbaren § 45 Abs. 2 WaffG, wie sich aus der in der Übergangsvorschrift des § 58 Abs. 1 WaffG angeordneten Weitergeltung der Waffenbesitzkarten nach altem Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34 = BayVBl. 1983, 632 zur vergleichbaren Problematik des Widerrufs von "alten" Waffenbesitzkarten nach Inkrafttreten des WaffG 1976). - BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2008 - AN 15 K 08.00693
Bei ihm tritt die Rechtsänderung bereits mit der Äußerung des behördlichen Willensaktes ein (BVerwGE 13, 1, 8; 24, 92, 98). - BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2008 - AN 15 K 08.00693
Bei ihm tritt die Rechtsänderung bereits mit der Äußerung des behördlichen Willensaktes ein (BVerwGE 13, 1, 8; 24, 92, 98). - VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe
Auszug aus VG Ansbach, 24.07.2008 - AN 15 K 08.00693
Bereits 60 Tagessätze stellen nämlich ein Strafmaß dar, das bei Erstverurteilungen nur bei besonders schweren Begleitumständen in Betracht kommt (vgl. Hess VGH NVwZ-RR 2005, 324 m.w.N. und die Stellungnahme des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, BT-Drs. 14/7758 S. 105, der darauf hinwies, dass eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, u.a. bei Erstverurteilungen wegen Körperverletzung, nur bei einem außergewöhnlich hohen Strafausspruch bei besonders schweren Begleitumständen erreicht wird).
- VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19
Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines …
Dies bedeutet, dass bereits mit der Bekanntgabe des angegriffenen Verwaltungsakts an den Antragsteller eine Erlaubnis für einen Waffenbesitz entfallen war, womit ab diesem Zeitpunkt auch die Voraussetzungen des § 32 Abs. 6 WaffG für einen Feuerwaffenpass nicht mehr vorlagen und dieser mit demselben Bescheid widerrufen werden konnte (VG Ansbach, Urteil vom 24. Juli 2008 - AN 15 K 08.00693 -, Rn. 25, Juris). - VG Hamburg, 10.10.2008 - 4 E 2093/08
10-Jahres-Frist gilt auch bei Verurteilung vor 2002; Rechtsmittel gegen …
Auch aus dem von der Antragsgegnerin zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24.7.2008 (AN 15 K 08.00693, juris) lässt sich nichts anderes herleiten.