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   VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668   

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VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668 (https://dejure.org/2013,27119)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668 (https://dejure.org/2013,27119)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. September 2013 - AN 1 K 13.00668 (https://dejure.org/2013,27119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfall des Urlaubsanspruchs 15 Monate nach dem Urlaubsjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    In einer am 22. November 2011 ergangenen Entscheidung des EuGH (C-214/10) zur Frage des Verfalls eines Erholungsurlaubs bei Krankheit habe das Gericht entschieden, dass kein Recht auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub bestehe, die während eines Zeitraums einer Arbeitsunfähigkeit erworben worden seien.

    Die vom Beklagten vertretene Auffassung, der somit verbliebene Resturlaub von 4 Tagen aus dem Jahr 2011 sei mit Ablauf des 30. Juni 2012 erloschen, stand weder mit der Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 UrlV noch mit der ministeriellen Weisungslage seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Fallgestaltung, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter in Folge einer Erkrankung seinen Jahresurlaub nicht antreten konnte, und zur Zulässigkeit der Befristung von Urlaubsabgeltungsansprüchen (EuGH vom 20.1.2009 - C 50/06, 350/06 und 520/06, vom 22.11.2011 - C 214/10 und vom 3.5.2012 - C 337/10), im Einklang.

    Mit Urteil vom 22.11.2011 - C 214/10 hat der EuGH zur Frage des Verfalls eines Erholungsurlaubs bei Krankheit entschieden, dass kein Recht auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub besteht, die während eines Zeitraums einer Arbeitsunfähigkeit erworben wurden.

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Die vom Beklagten vertretene Auffassung, der somit verbliebene Resturlaub von 4 Tagen aus dem Jahr 2011 sei mit Ablauf des 30. Juni 2012 erloschen, stand weder mit der Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 UrlV noch mit der ministeriellen Weisungslage seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Fallgestaltung, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter in Folge einer Erkrankung seinen Jahresurlaub nicht antreten konnte, und zur Zulässigkeit der Befristung von Urlaubsabgeltungsansprüchen (EuGH vom 20.1.2009 - C 50/06, 350/06 und 520/06, vom 22.11.2011 - C 214/10 und vom 3.5.2012 - C 337/10), im Einklang.

    Mit Urteil vom 3. Mai 2012 - C 337/10 hat der EuGH nochmals klargestellt, dass diese Grundsätze auch auf Beamte Anwendung finden.

  • EuGH, 07.06.2007 - C-50/06

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Die vom Beklagten vertretene Auffassung, der somit verbliebene Resturlaub von 4 Tagen aus dem Jahr 2011 sei mit Ablauf des 30. Juni 2012 erloschen, stand weder mit der Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 UrlV noch mit der ministeriellen Weisungslage seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Fallgestaltung, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter in Folge einer Erkrankung seinen Jahresurlaub nicht antreten konnte, und zur Zulässigkeit der Befristung von Urlaubsabgeltungsansprüchen (EuGH vom 20.1.2009 - C 50/06, 350/06 und 520/06, vom 22.11.2011 - C 214/10 und vom 3.5.2012 - C 337/10), im Einklang.

    Der EuGH hat im Januar 2009 entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verliert, wenn er ihn wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnte (EuGH Urteil vom 20.1.2009 - C 50/06 und C 520/06).

  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81

    Vorliegen eines besonderen Einzelfalls i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 3 der Verordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Der EuGH hat hierbei maßgeblich darauf abgestellt, dass die durch die Urlaubsgewährung bezweckte Erholung des Arbeitnehmers nur erreicht werden kann, wenn ein Übertrag des Urlaubs in die die Zukunft bestimmte Zeiträume nicht überschreitet (in diesem Sinne bereits BayVGH, Beschluss vom 6.5.1981 - Nr. 3 B 80 A.31; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27.10.1982 - 2 B 95/81).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 12 B 10.2741

    Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge; Feststellungsklage;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Die angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage greift aber in Verfahren gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nur dort ein, wo ohne sie die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden (str. vgl. BayVGH, Urteil vom 24.5.2012 - 12 B 10.2741; BVerwG, Urteil vom 25.4.1996 - 3 C 8/95, BayVBl 1997, 90 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95

    Anspruch gegen die ursprünglich beseitigungspflichtige Körperschaft auf ein

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Die angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage greift aber in Verfahren gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nur dort ein, wo ohne sie die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden (str. vgl. BayVGH, Urteil vom 24.5.2012 - 12 B 10.2741; BVerwG, Urteil vom 25.4.1996 - 3 C 8/95, BayVBl 1997, 90 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften kann angesichts ihrer verfassungsrechtlich verankerten Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) grundsätzlich vermutet werden, dass sie das ergehende Feststellungsurteil unabhängig von dessen mangelnder Vollstreckbarkeit respektieren werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.7.2000 - 7 C 3/00, BVerwGE 111, 306).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Der EuGH hat im Januar 2009 entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verliert, wenn er ihn wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnte (EuGH Urteil vom 20.1.2009 - C 50/06 und C 520/06).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung

    Auszug aus VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668
    Der Kläger hätte die Einbringung des restlichen Erholungsurlaubs aus dem Jahr 2011 im Umfang von vier Tagen jedoch gemäß § 9 Abs. 2 UrlV innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach seiner Genesung beantragen und im Falle einer Ablehnung ggf. um vorläufigen Rechtsschutz (§ 123 VwGO) nachsuchen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.3.1968 - VI G C 49.64, DÖD 1968, 114).
  • VG Kassel, 14.07.2014 - 1 K 546/12

    Übertragung von Resturlaub nach Reaktivierung einer Beamtin

    Zwar ist über die Gewährung bzw. Versagung eines geltend gemachten Urlaubsanspruchs durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 24. September 2013 - AN 1 K 13.00668 -, juris m. w. N.).

    Das setzt voraus, dass die erstrebte Feststellung, wird sie antragsgemäß getroffen, typischerweise geeignet ist, den zwischen den Beteiligten bestehenden Streit endgültig auszuräumen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 24. September 2013 - AN 1 K 13.00668 -, a. a. O.).

  • VG München, 25.03.2014 - M 5 K 12.1710

    Zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung

    Einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten hat der Europäische Gerichtshof gebilligt (EuGH, U.v. 22.11.2011 - Rs. C-214/10, KHS - NJW 2012, 290) und ist daher als ausreichend anzusehen (VG Augsburg, U.v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.892 - juris; VG Ansbach, U.v. 24.9.2013 - AN 1 K 13.00668 - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 11.3.2014 - W 1 K 13.1254 - juris).
  • VG Augsburg, 13.02.2014 - Au 2 K 13.204

    Recht der Landesbeamten; Abgeltung krankheitsbedingt nicht eingebrachten

    Im Ergebnis ist die Frist (ggfs. mehrmals) so zu verlängern, dass ein Erholungsurlaub nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit eingebracht werden kann, längstens jedoch bis 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres (VG Ansbach, U.v. 24.9.2013 - AN 1 K 13.00668 - juris Rn. 57).
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