Rechtsprechung
   VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39324
VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 (https://dejure.org/2016,39324)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 (https://dejure.org/2016,39324)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - AN 3 K 16.30452 (https://dejure.org/2016,39324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einfaches OLF Mitglied aus Äthiopien

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 3806/05

    Flüchtlingseigenschaft eines der Volksgruppe der Oromo angehörigen äthiopischen

    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
    Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert betätigen, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen, müssen bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit politisch motivierten Verfolgungshandlungen rechnen (OVG NRW, U.v. 17.8.2010 - 8 A 3806/05.A - juris; VGH München, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 - juris; VGH München, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 21 ZB 15.30119

    Asylrecht (Äthiopien); Zulassungsantrag; Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
    Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert betätigen, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen, müssen bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit politisch motivierten Verfolgungshandlungen rechnen (OVG NRW, U.v. 17.8.2010 - 8 A 3806/05.A - juris; VGH München, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 - juris; VGH München, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris).
  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 07.30363

    Äthiopien; Nachfluchtgründe

    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
    Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert betätigen, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen, müssen bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit politisch motivierten Verfolgungshandlungen rechnen (OVG NRW, U.v. 17.8.2010 - 8 A 3806/05.A - juris; VGH München, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 - juris; VGH München, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluss vom 21.07.1989, Buchholz a. a. O., Nr. 113).
  • VG Frankfurt/Main, 10.10.2018 - 5 K 5993/16F
    erweitert oder gesteigert und insbesondere ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren eingeführt, so kann den Aussagen in der Regel kein Glauben ge­ schenkt werden (vgl. VG Kassel, Urteil vom 22. Februar 2 0 1 8 - 1 K 302/17.KS.A, ju­ ris Rn. 2 1 ; VG München, Beschluss vom 2. Oktober 2017 - M 21 S 17.42888, juris Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 24. Oktober 2016 - AN 3 K 16.30452, juris m.w.N.).

    Jedenfalls gilt: Werden im Laufe des Verfahrens ohne plausible Erklärung unter­ schiedliche Angaben gemacht, enthält das Vorbringen nicht auflösbare Widersprü­ che, erscheinen die Darstellungen nach den Erkenntnismaterialien, der Lebenserfah­ rung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar oder wird das Vorbringen im Laufe des Verfahrens ohne aus­ reichende Begründung erweitert oder gesteigert und insbesondere ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren eingeführt, so kann den Aussagen in der Regel kein Glauben geschenkt werden (vgl. VG Kassel, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 K 302/17.KS.A, juris Rn. 2 1 ; VG München, Beschluss vom 2. Oktober 2017 - M 21 S 17.42888, juris Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 24. Oktober 2016 - AN 3 K 16.30452, juris m.w.N.).

  • VG Regensburg, 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Einberufungsgefahr

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris m.w.N.).
  • VG Regensburg, 13.11.2018 - RO 2 K 17.32132

    Ein Oromo wird in Äthiopien nicht aufgrund seiner Ethnie verfolgt

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411

    Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • VG Regensburg, 11.08.2020 - RO 2 K 19.32345

    Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 m.w.N. - juris).
  • VG Regensburg, 08.03.2018 - RO 2 K 16.30643

    Exilpolitische Betätigung, Äthiopien

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • VG Regensburg, 28.07.2017 - RO 2 K 16.32418

    Anforderungen an den Nachweis von Nachfluchtgründen aufgrund exilpolitischer

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluss vom 21.07.1989, Buchholz a.a.O., Nr. 113, VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - 5 K 3835/17
    ber 2 0 1 6 - A N 3 K 16.30452, juris m.w.N.).
  • VG Regensburg, 31.03.2021 - RN 2 K 19.30627

    Eritrea: Subsidiärer Schutz bei illegaler Ausreise und Wehrdienstentziehung

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 m.w.N. - j u r i s ) .
  • VG Regensburg, 08.04.2021 - RO 2 K 18.30966

    Kein Flüchtlingsschutz für eine weibliche Klägerin - Äthiopien

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 m.w.N. - juris).
  • VG Regensburg, 20.02.2019 - RO 2 K 18.33013

    Fehlende Glubwürdigkeit wegen Identitätstäuschung - Widerlegung der

  • VG Regensburg, 28.11.2018 - RN 2 K 17.33248

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Asylvorbringens

  • VG Regensburg, 21.08.2018 - RN 2 K 17.32492

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Äthiopien nach Teilnahme

  • VG Regensburg, 26.06.2018 - RN 2 K 16.31100

    Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit durch die Unabhängigkeit Eritreas

  • VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.31797

    Keine Flüchtlingsanerkennung für rein exilpolitisch tätige Äthiopier ohne

  • VG Frankfurt/Main, 16.07.2020 - 5 K 5341/17
  • VG Gießen, 26.06.2020 - 6 K 3240/17
  • VG Gießen, 06.03.2020 - 6 K 2275/17
  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RO 2 K 17.35406
  • VG Gießen, 21.05.2019 - 6 K 556/17
  • VG Gießen, 05.02.2019 - 6 K 6496/17
  • VG Frankfurt/Main, 09.01.2019 - 5 K 1902/17
  • VG Gießen, 07.07.2021 - 6 K 8609/17

    Äthiopien: keine Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung oder Gefahr von

  • VG Regensburg, 22.07.2020 - RO 2 K 19.30829
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht