Rechtsprechung
VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einfaches OLF Mitglied aus Äthiopien
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 3806/05
Flüchtlingseigenschaft eines der Volksgruppe der Oromo angehörigen äthiopischen …
Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert betätigen, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen, müssen bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit politisch motivierten Verfolgungshandlungen rechnen (OVG NRW, U.v. 17.8.2010 - 8 A 3806/05.A - juris; VGH München, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 - juris; VGH München, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris). - VGH Bayern, 14.07.2015 - 21 ZB 15.30119
Asylrecht (Äthiopien); Zulassungsantrag; Ablehnung eines Beweisantrags auf …
Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert betätigen, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen, müssen bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit politisch motivierten Verfolgungshandlungen rechnen (OVG NRW, U.v. 17.8.2010 - 8 A 3806/05.A - juris; VGH München, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 - juris; VGH München, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris). - VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 07.30363
Äthiopien; Nachfluchtgründe
Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert betätigen, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen, müssen bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit politisch motivierten Verfolgungshandlungen rechnen (OVG NRW, U.v. 17.8.2010 - 8 A 3806/05.A - juris; VGH München, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 - juris; VGH München, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - juris). - BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135;… Beschluss vom 21.07.1989, Buchholz a. a. O., Nr. 113).
- VG Frankfurt/Main, 10.10.2018 - 5 K 5993/16F erweitert oder gesteigert und insbesondere ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren eingeführt, so kann den Aussagen in der Regel kein Glauben ge schenkt werden (vgl. VG Kassel…, Urteil vom 22. Februar 2 0 1 8 - 1 K 302/17.KS.A, ju ris Rn. 2 1 ; VG München…, Beschluss vom 2. Oktober 2017 - M 21 S 17.42888, juris Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 24. Oktober 2016 - AN 3 K 16.30452, juris m.w.N.).
Jedenfalls gilt: Werden im Laufe des Verfahrens ohne plausible Erklärung unter schiedliche Angaben gemacht, enthält das Vorbringen nicht auflösbare Widersprü che, erscheinen die Darstellungen nach den Erkenntnismaterialien, der Lebenserfah rung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar oder wird das Vorbringen im Laufe des Verfahrens ohne aus reichende Begründung erweitert oder gesteigert und insbesondere ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren eingeführt, so kann den Aussagen in der Regel kein Glauben geschenkt werden (vgl. VG Kassel…, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 K 302/17.KS.A, juris Rn. 2 1 ; VG München…, Beschluss vom 2. Oktober 2017 - M 21 S 17.42888, juris Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 24. Oktober 2016 - AN 3 K 16.30452, juris m.w.N.).
- VG Regensburg, 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Einberufungsgefahr …
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris m.w.N.). - VG Regensburg, 13.11.2018 - RO 2 K 17.32132
Ein Oromo wird in Äthiopien nicht aufgrund seiner Ethnie verfolgt
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris mit weiteren Nachweisen).
- VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris mit weiteren Nachweisen). - VG Regensburg, 11.08.2020 - RO 2 K 19.32345
Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 m.w.N. - juris). - VG Regensburg, 08.03.2018 - RO 2 K 16.30643
Exilpolitische Betätigung, Äthiopien
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris mit weiteren Nachweisen). - VG Regensburg, 28.07.2017 - RO 2 K 16.32418
Anforderungen an den Nachweis von Nachfluchtgründen aufgrund exilpolitischer …
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluss vom 21.07.1989, Buchholz a.a.O., Nr. 113, VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 - juris). - VG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - 5 K 3835/17 ber 2 0 1 6 - A N 3 K 16.30452, juris m.w.N.).
- VG Regensburg, 31.03.2021 - RN 2 K 19.30627
Eritrea: Subsidiärer Schutz bei illegaler Ausreise und Wehrdienstentziehung
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 m.w.N. - j u r i s ) . - VG Regensburg, 08.04.2021 - RO 2 K 18.30966
Kein Flüchtlingsschutz für eine weibliche Klägerin - Äthiopien
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VG Ansbach, U.v. 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452 m.w.N. - juris). - VG Regensburg, 20.02.2019 - RO 2 K 18.33013
Fehlende Glubwürdigkeit wegen Identitätstäuschung - Widerlegung der …
- VG Regensburg, 28.11.2018 - RN 2 K 17.33248
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Asylvorbringens
- VG Regensburg, 21.08.2018 - RN 2 K 17.32492
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Äthiopien nach Teilnahme …
- VG Regensburg, 26.06.2018 - RN 2 K 16.31100
Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit durch die Unabhängigkeit Eritreas
- VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.31797
Keine Flüchtlingsanerkennung für rein exilpolitisch tätige Äthiopier ohne …
- VG Frankfurt/Main, 16.07.2020 - 5 K 5341/17
- VG Gießen, 26.06.2020 - 6 K 3240/17
- VG Gießen, 06.03.2020 - 6 K 2275/17
- VG Regensburg, 17.04.2019 - RO 2 K 17.35406
- VG Gießen, 21.05.2019 - 6 K 556/17
- VG Gießen, 05.02.2019 - 6 K 6496/17
- VG Frankfurt/Main, 09.01.2019 - 5 K 1902/17
- VG Gießen, 07.07.2021 - 6 K 8609/17
Äthiopien: keine Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung oder Gefahr von …
- VG Regensburg, 22.07.2020 - RO 2 K 19.30829