Rechtsprechung
VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines für den Durchgangsverkehr für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen für eine Erprobungsphase von sechs Monaten geregelten Durchfahrverbots; Zulässigkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig - AN 10 K 06.02661
- VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661
- BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet
Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661
Bereits die in den streitgegenständlichen Anordnungen mehrfach vorgesehene Kombination des Zeichens 253 mit vier Zusatzschildern verstößt gegen die genannten verwaltungsinternen Vorschriften (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.12.2006, BayVBl 2007, 241).Da die Beklagten vorliegend als Straßenverkehrs-, nicht aber als Straßenbaubehörden tätig geworden sind, muss sich ihr Tun an § 45 Abs. 4 Satz 1 StVO messen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.12.2006, BayVBl 2007, 241).
- BVerwG, 12.06.2006 - 3 B 181.05
Rechtsnachfolge; Erwerb eines die Klagebefugnis vermittelnden Gegenstandes; …
Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661
Unabhängig davon können die Klägerinnen in dem sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 FStrG ergebenden einfachgesetzlichen Anspruch verletzt sein, die B 25 im Rahmen der Widmung dieser Straße benutzen zu dürfen und hierbei nur solchen Beschränkungen ausgesetzt zu sein, die sich im Rahmen der "verfassungsmäßigen Ordnung" halten, d.h. formell und materiell rechtmäßig sind (vgl. zu der Möglichkeit, dass auch eine juristische Person durch Verkehrszeichen in ihrem Rechtskreis betroffen sein kann, BVerwG vom 12.6.2006 DVBl 2006, 1246 /1247). - BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb
Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661
Die Ausnahmegenehmigung kann nicht für einen unbestimmten, d.h. namentlich nicht benannten Personenkreis (z.B. lediglich als "Besucher" oder "Kunden" bezeichnet) erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1993, NZV 1994, 244; OVG Koblenz, Beschluss vom 15.3.1985, NJW 85, 2045). - BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …
Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661
Denn es erscheint möglich, dass sie durch die streitgegenständlichen Maßnahmen in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit beeinträchtigt werden (vgl. zur Eignung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG dann zu tangieren, wenn ein Gewerbe "auf der Straße" ausgeübt wird, BVerwG vom 25.4.1980 DVBl 1980, 1045/1048; Steiner, DAR 1994, 341/346). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1985 - 7 A 100/84
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661
Die Ausnahmegenehmigung kann nicht für einen unbestimmten, d.h. namentlich nicht benannten Personenkreis (z.B. lediglich als "Besucher" oder "Kunden" bezeichnet) erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1993, NZV 1994, 244; OVG Koblenz, Beschluss vom 15.3.1985, NJW 85, 2045).
- VG Ansbach, 02.08.2010 - AN 10 K 09.01294
Erheblichkeitsschwelle im Rahmen von § 45 Abs. 9 S. 3 StVO
Wegen der übrigen Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Behördenakten, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und die Gerichtsakten AN 10 K 06.02661, AN 10 S 06.02663 und AN 10 K 07.00872 Bezug genommen. - VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450 Das Begehren der Antragstellerinnen, die aufschiebende Wirkung der gegen alle vorbezeichneten Verwaltungsakte erhobenen Anfechtungsklage (Az. AN 10 K 06.02661) anzuordnen, lehnte das Verwaltungsgericht Ansbach durch Beschluss vom 18. August 2006 ab.