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   VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168   

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VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168 (https://dejure.org/2013,28885)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168 (https://dejure.org/2013,28885)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. September 2013 - AN 4 K 13.30168 (https://dejure.org/2013,28885)
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Volltextveröffentlichung

  • openjur.de

    Jezide; ehemaliger Soldat; kein Abschiebungsverbot in den Irak

Verfahrensgang

 
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  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 13a ZB 10.30444

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für den Kläger im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.9.2011, Az. 13a ZB 11.30280, und vom 24.1.2011, 13a ZB 10.30444, unter Verweis auf das Urteil vom 21.1.2010, Az. 13a B 08.30285; juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30280

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für den Kläger im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.9.2011, Az. 13a ZB 11.30280, und vom 24.1.2011, 13a ZB 10.30444, unter Verweis auf das Urteil vom 21.1.2010, Az. 13a B 08.30285; juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rechtssache C-465/07; juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c EGRL nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation inne wohnenden Umständen spezifisch betroffen ist.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. auch BVerwG vom 14.7.2009, Az. 10 C 9.08; juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c EGRL dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, vom bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für den Kläger im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.9.2011, Az. 13a ZB 11.30280, und vom 24.1.2011, 13a ZB 10.30444, unter Verweis auf das Urteil vom 21.1.2010, Az. 13a B 08.30285; juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Hierfür ist es erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urteil vom 27.4.2010, Az. 10 C 5/09).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Sollte der infolge des genannten Erlasses bestehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, könnte er unter Berufung auf eine gegebenenfalls bestehende extremen Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von der Beklagten verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, Seite 1420).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Denn die Feststellung von Abschiebungsverboten nach diesen Vorschriften, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der EGRL festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots (BVerwG vom 24.6.2008, 10 C 43/07; juris).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30168
    Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Falle seiner Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris).
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