Rechtsprechung
VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Chaldäisch-katholischer Christ aus dem Irak; inländische Fluchtalternative
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30280
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für die Klägerin im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.9.2011, Az. 13a ZB 11.30280, und vom 24.1.2011, 13a ZB 10.30444, unter Verweis auf das Urteil vom 21.1.2010, Az. 13a B 08.30285; juris). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rechtssache C-465/07; juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c EGRL nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation inne wohnenden Umständen spezifisch betroffen ist. - VGH Bayern, 24.01.2011 - 13a ZB 10.30444
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für die Klägerin im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.9.2011, Az. 13a ZB 11.30280, und vom 24.1.2011, 13a ZB 10.30444, unter Verweis auf das Urteil vom 21.1.2010, Az. 13a B 08.30285; juris).
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (…a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. auch BVerwG vom 14.7.2009, Az. 10 C 9.08; juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c EGRL dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, vom bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt. - VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Fehlt es demnach am Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, kommt eine erhebliche individuelle Gefahr für die Klägerin im Rahmen eines derartigen Konflikts schon aus diesem Grund nicht in Betracht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.9.2011, Az. 13a ZB 11.30280, und vom 24.1.2011, 13a ZB 10.30444, unter Verweis auf das Urteil vom 21.1.2010, Az. 13a B 08.30285; juris). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Hierfür ist es erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urteil vom 27.4.2010, Az. 10 C 5/09). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Falle seiner Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Sollte der infolge des genannten Erlasses bestehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, könnte er unter Berufung auf eine gegebenenfalls bestehende extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von der Beklagten verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, Seite 1420). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Denn die Feststellung von Abschiebungsverboten nach diesen Vorschriften, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der EGRL festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots (BVerwG vom 24.6.2008, 10 C 43/07; juris). - EGMR, 27.06.2013 - 28379/11
D.N.M. v. SWEDEN
Auszug aus VG Ansbach, 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228
Dieser Auffassung ist auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 28379/11 u.a. - ausgeführt hat, Christen bildeten zwar eine verletzliche Minderheit, die Gewalt im Irak habe in den letzten Jahren gegen sie zugenommen, jedoch fänden Christen in der kurdischen Region des Nordiraks grundsätzlich Schutz.
- VG Karlsruhe, 23.03.2017 - A 3 K 3846/16
Iraker; Gruppenverfolgung nicht-konvertierter Christen im kurdischen Landesteil
21 Der Kläger kann sich auch nicht auf eine Gruppenverfolgung wegen seiner christlichen Religionszugehörigkeit berufen (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 25.09.2013 - AN 4 K 13.30228 - juris; allgemein zu den Maßstäben für eine Gruppenverfolgung BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris).