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VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Asylantrags und eine mit Abschiebungsandrohung unter Fristsetzung verbundene Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde; Anerkennung als Asylberechtigter i.S.v. Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG aufgrund der Verfolgung aus politischen Gründen bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Denn dem Kläger droht wegen seiner Asylantragstellung im Bundesgebiet bei Rückkehr nach Marokko politische Verfolgung, die zwar als subjektiver Nachfluchtgrund i.S.d. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 nicht zur Anerkennung als Asylberechtigter i.S.v. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG führt, jedoch Abschiebungsschutz des Klägers i.S.v. § 51 Abs. 1 AuslG zur Folge hat. - BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zum grundsätzlichen Inkrafttretenszeitpunkt von Änderungsvorschriften zum Prozeßrecht für den Fall, daß - wie hier - keine ausdrücklichen anderslautenden Übergangsvorschriften für das gerichtliche Verfahren vorliegen (BVerfG, B.v. 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90 u.a.; S. 24 des amtlichen Umdruckes). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Der Asylsuchende hat die Tatsachen, auf die er sich zur Stützung seines Asylbegehrens beruft und die sich außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrensgesetzes ereigneten, glaubhaft zu machen (BVerwG, U.v. 29.11.1977 - I C 33.71).
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch mit Beschluß vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 ausgesprochen, daß deutsche Behörden nicht dabei mitwirken dürfen, daß Ausländer bei Rückschaffung in ihre Heimat "sehenden Auges" einer die Menschenwürde beeinträchtigenden menschenrechtsverletzenden Behandlung ausgesetzt werden. - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Tatsachen gelten nicht erst dann als glaubhaft gemacht, wenn für sie der volle Nachweis erbracht ist; wegen der für Vorgänge außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrensgesetzes typischen Beweisschwierigkeiten reicht es für die Glaubhaftmachung aus, daß das Gericht die feste Überzeugung vom Wahrheitsgehalt des Vorbringens des Asylsuchenden gewinnt (BVerwG, U.v. 16.04.1985 - 9 C 109.84). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren - …
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Auch die zugunsten der Verwaltungsbehörde von der herrschenden Rechtsprechung herangezogenen Beschleunigungsargumente greifen nicht; der insoweit richtungangebenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - beispielsweise Entscheidung vom 03.11.1987 - 9 C 3.87 - hat der Gesetzgeber gerade mit der Einführung des § 77 Abs. 1 AsylVfG n.F. eine Absage erteilt. - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82
Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Glaubhaft gemacht ist ein vom Asylsuchenden geschilderter Vorgang dann, wenn das Gericht auf der Grundlage seiner Sachverhaltsermittlungen das Vorbringen des Asylsuchenden als wahr annehmen kann, weil es erfahrungsgemäß den Regeln des Lebens entspricht (BVerwG, U.v. 17.05.1983 - 9 C 874.82). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Asylberechtigt i.S.d. Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG ist grundsätzlich ein Ausländer, der - abgestellt auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (vgl. BVerfGE 54 S. 341, 395 f.) - bei Rückkehr in den Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt - oder in Ermangelung dessen bei Rückkehr in den Staat seines früheren gewöhnlichen Aufenthaltes -, auf Grund einer auf absehbare Zeit ausgerichteten Zukunftsprognose befürchten muß, dort wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgung zu erleiden.