Rechtsprechung
VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kürzung des Anspruchs auf Forderung der schulischen und beruflichen Bildung nach der Wehrdienstzeit gemäß § 13 b Abs. 1 SVG;Ausscheiden aus dem Wehrdienstverhältnis als für die Rückwirkungsbeurteilung relevanter Anknüpfungszeitpunkt Nachteilige Gesetzesänderung während des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 14 B 08.3031
Anrechnung eines Lehrgangs "Fachkraft für Umweltschutz" nach § 5 Abs. 7 Satz 1 …
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Abzustellen im Sinne eines der Vergangenheit angehörenden Tatbestandes ist hierbei nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Wehrdienst oder den Beginn beziehungsweise das Ende des Studiums, sondern auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Wehrdienstverhältnis (vgl. dazu BVerwG vom 23.2.1983, Az. 6 C 125/80, BVerwG vom 3.3.1982, Az. 6 B 94/81, BayVGH, Urteil vom 6.4.2009, Az. 14 B 08.3031).Es sind deshalb keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die verhältnismäßig geringen Auswirkungen der Neuregelung zu einer nicht mehr angemessenen Berufsförderung zu Lasten des Klägers führen würden (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.4.2009, Az. 14 B 08.3031, BayVGH, Urteil vom 17.7.2009, Az. 14 ZB 08.168).
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Insoweit ist zunächst zu beachten, dass der Vertrauensschutz nicht soweit geht, den Betroffenen vor jeder Enttäuschung auf den Forbestand einer für ihn günstigen Rechtslage zu bewahren (vgl. z.B. BVerfGE 43, 242 [286]).Bei der Aufhebung oder Modifikation geschützter Rechtspositionen ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, auch wenn der Eingriff an sich verfassungsrechtlich zulässig ist, aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfGE 43, 242 [288]).
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Kürzung der Förderung; Beurlaubung eines Soldaten ohne Dienstbezüge; Studium an …
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Es sind deshalb keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die verhältnismäßig geringen Auswirkungen der Neuregelung zu einer nicht mehr angemessenen Berufsförderung zu Lasten des Klägers führen würden (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.4.2009, Az. 14 B 08.3031, BayVGH, Urteil vom 17.7.2009, Az. 14 ZB 08.168).
- BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 125.80
Höhe des Übergangsgeldes bei Weiterverpflichtung
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Abzustellen im Sinne eines der Vergangenheit angehörenden Tatbestandes ist hierbei nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Wehrdienst oder den Beginn beziehungsweise das Ende des Studiums, sondern auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Wehrdienstverhältnis (vgl. dazu BVerwG vom 23.2.1983, Az. 6 C 125/80, BVerwG vom 3.3.1982, Az. 6 B 94/81, BayVGH, Urteil vom 6.4.2009, Az. 14 B 08.3031). - BVerwG, 17.06.1993 - 2 B 63.93
Fürsorgeleistungen an Beamte - Ballungsraumzulage - Nichteinbeziehung von …
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
c) Ungeachtet dessen steht dem Normgeber im Rahmen des Besoldungsrechts - auch im weiteren Sinn - ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.6.1993, Az. 2 B 63/93). - BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Zu diesem Zweck kann es auch erforderlich sein, Normen zu erlassen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Umstände anknüpfen (BVerfGE 63, 343 [357]). - BVerwG, 03.03.1982 - 6 B 94.81
Kürzung der Übergangsbeihilfe für Zeitsoldaten - Unechte Rückwirkung von Gesetzen
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Abzustellen im Sinne eines der Vergangenheit angehörenden Tatbestandes ist hierbei nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Wehrdienst oder den Beginn beziehungsweise das Ende des Studiums, sondern auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Wehrdienstverhältnis (vgl. dazu BVerwG vom 23.2.1983, Az. 6 C 125/80, BVerwG vom 3.3.1982, Az. 6 B 94/81, BayVGH, Urteil vom 6.4.2009, Az. 14 B 08.3031). - BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Eine "unechte Rückwirkung" ist dann gegeben, wenn ein Gesetz nicht nachträglich ändernd in vor seinem Inkrafttreten bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, sondern gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft berührt (vgl. BVerfGE 31, 222 zum Begriff und zur Zulässigkeit echter und unechter Rückwirkung von Gesetzen). - BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG
Auszug aus VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Eine solche "unechte Rückwirkung" verstößt dann nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG, wenn die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand der gesetzlichen Regelung überwiegt (ständige Rechtssprechung, vgl. BVerfGE 39, 128 [143 f.] mit weiteren Nachweisen).