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   VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358   

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https://dejure.org/2009,72823
VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358 (https://dejure.org/2009,72823)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358 (https://dejure.org/2009,72823)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. August 2009 - AN 1 M 09.01358 (https://dejure.org/2009,72823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.07.2009 - 9 KSt 4.08

    Kosten; Kostenfestsetzungsverfahren; Anrechnung; Geschäftsgebühr;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Weder die Ausführungen der Bevollmächtigten der Erinnerungsführerin noch die Auswertung der mittlerweile vorliegenden aktuellen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009, BVerwG 9 KSt 4.08 (BVerwG 9 A 3.06)) zu der Frage der Anrechnung geben Anhaltspunkte dafür, dass entgegen der Auffassung im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. Juli 2009 eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV-RVG auf die Verfahrensgebühr zu Unrecht vorgenommen worden ist.

    Die oben dargelegte Rechtslage wird auch durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2009 (BVerwG 9 KSt 4.08 (BVerwG 9 A 3.06)) eindeutig bestätigt.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Weder die Ausführungen der Bevollmächtigten der Erinnerungsführerin noch die Auswertung der mittlerweile vorliegenden aktuellen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009, BVerwG 9 KSt 4.08 (BVerwG 9 A 3.06)) zu der Frage der Anrechnung geben Anhaltspunkte dafür, dass entgegen der Auffassung im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. Juli 2009 eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV-RVG auf die Verfahrensgebühr zu Unrecht vorgenommen worden ist.

    Die oben dargelegte Rechtslage wird auch durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2009 (BVerwG 9 KSt 4.08 (BVerwG 9 A 3.06)) eindeutig bestätigt.

  • VGH Bayern, 03.11.2005 - 10 C 05.1131
    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Die bisherige Rechtslage nach § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, die eine Anrechnung ausschloss, sollte also bewusst geändert werden (vgl. dazu BayVGH vom 3.11.2005, 10 C 05.1131 und: BT-Drs. 15/1971, Seite 209).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Auch die Auffassung, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr möglicherweise nur im zivilrechtlichen Verfahren möglich sei (unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.3.2004 in NJW 2007, 2049; neuerdings auch Beschluss des BGH vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07) übersieht, dass es gerade keine unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften für das verwaltungsgerichtliche und zivilrechtliche Verfahren gibt, vielmehr Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses zu § 2 Abs. 2 RVG ausdrücklich neben bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auch solche der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten umfasst.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Auch die Auffassung, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr möglicherweise nur im zivilrechtlichen Verfahren möglich sei (unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.3.2004 in NJW 2007, 2049; neuerdings auch Beschluss des BGH vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07) übersieht, dass es gerade keine unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften für das verwaltungsgerichtliche und zivilrechtliche Verfahren gibt, vielmehr Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses zu § 2 Abs. 2 RVG ausdrücklich neben bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auch solche der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten umfasst.
  • VG Ansbach, 22.07.2008 - AN 14 M 08.30264
    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Eine Korrektur dieses explizit dargelegten gesetzgeberischen Willens durch das Gericht ist daher unzulässig (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 22.7.2008, AN 14 M 08.30264).
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 14 C 07.1808

    Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Aufwendungen für außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts bleiben dabei außer Betracht, es sei denn, ein Ausspruch nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO liege vor (so BayVGH im Beschluss vom 16.1.2008 - 14 C 07.1808 -).
  • VGH Bayern, 04.05.2009 - 4 C 09.526

    Streitwert; Abwasserentsorgung; Anschluss- und Benutzungsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 1 M 09.01358
    Mit Beschluss vom 4. Mai 2009 (4 C 09.526) setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 300.000,00 EUR fest.
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