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VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 08.01846 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; jüdische Nationalität oder jüdischer Elternteil (verneint); Großmutter mit jüdischer Nationalität; "Änderung" der Nationalität der Mutter im Jahr 2004
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 19 K 08.01846
- VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 08.01846
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Verfahrensanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007
Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 08.01846
Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (…so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 08.01846
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2000 (1 C 19/99 - Juris -) zu der insoweit deckungsgleichen Vorgängervorschrift des § 32 AuslG 1990 ausgeführt, dass eine Anordnung der obersten Landesbehörde in deren freiem Ermessen steht, das lediglich durch die im Gesetz genannten Motive (d.h. bei § 23 Abs. 2 AufenthG die Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) begrenzt ist. - VG Ansbach, 19.08.2010 - AN 5 K 10.00957
Nr. I 2 a Verfahrensanordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22.7.2009
Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2010 - AN 19 K 08.01846
Dies widerspricht dem Willen des Anordnungsgebers und auch der Praxis des Bundesamtes (siehe hierzu ausführlich: Urteil vom 19.8.2010 - AN 5 K 10.00957), wie es der vorliegende Fall exemplarisch zeigt.