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   VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866   

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https://dejure.org/2008,73226
VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866 (https://dejure.org/2008,73226)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866 (https://dejure.org/2008,73226)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. November 2008 - AN 15 K 08.00866 (https://dejure.org/2008,73226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme erschlichener Einbürgerung (Auslandsstraftat)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07

    Einbürgerung, erschlichene -; Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866
    48 BayVwVfG stellt unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann dar, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG Urteil vom 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH Urteil vom 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).

    Dies ist dann zu bejahen, wenn die Höchstgrenze von fünf Jahren (BVerwG Urteil vom 30.6.2008 a.a.O.) gewahrt ist.

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866
    48 BayVwVfG stellt unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann dar, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG Urteil vom 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH Urteil vom 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866
    Hierbei konnte sie auch berücksichtigen, dass der Kläger bei einer Rücknahme nicht staatenlos wird (vgl. BVerwG Urteil vom 3.6.2003 NVwZ 2004, 489, 490).
  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866
    48 BayVwVfG stellt unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann dar, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG Urteil vom 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH Urteil vom 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).
  • BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen bewusster Täuschung; Verlust der

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866
    48 BayVwVfG stellt unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann dar, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG Urteil vom 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH Urteil vom 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).
  • VGH Bayern, 01.03.2007 - 5 BV 05.1783

    Einbürgerung; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Gescheiterte Ehe; Getrenntleben;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866
    48 BayVwVfG stellt unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann dar, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG Urteil vom 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH Urteil vom 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).
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