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VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Beseitigungsverfügung für einen Bauwagen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273
- VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.1273
- VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
Zur Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich
Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273
Erforderlich ist immer, dass es auch einem öffentlichen Interesse dient, welches den Willen des Gesetzgebers, den Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, zu überwinden vermag (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. nur BVerwG, B. v. 9.5.2012, Az.: 4 B 10.12, Rn. 7 - juris). - BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …
Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273
Es ist anerkannt, dass dieser öffentliche Belang schon dann berührt sein kann, wenn erstmals außerhalb des Innenbereichs ein Bauvorhaben verwirklicht werden soll, das den Anfang einer Splittersiedlung darstellen kann (…vgl. Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, § 35, Rn. 226; BVerwG, U. v. 9.6.1976, Az.: IV C 42.74, Rn. 15 - juris). - BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273
§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB hat den Zweck, eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Bebauung, und damit eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern (vgl. BVerwG, U. v. 14.4.2000, Az.: 4 C 5.99, Rn. 32 - juris).
- VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451
Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich
Dies ist bei einem Hinausgreifen über die bebaute Ortsrandlage in der Regel anzunehmen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10/11 - juris Rn. 21) und auch dann, wenn erstmals außerhalb des Innenbereichs ein Bauvorhaben verwirklicht werden soll, das den Anfang einer Splittersiedlung darstellen kann (vgl. VG Ansbach, U.v. 27.1.2016 - AN 9 K 15.01273 - juris).