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   VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273   

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VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273 (https://dejure.org/2016,1208)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273 (https://dejure.org/2016,1208)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - AN 9 K 15.01273 (https://dejure.org/2016,1208)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12

    Zur Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273
    Erforderlich ist immer, dass es auch einem öffentlichen Interesse dient, welches den Willen des Gesetzgebers, den Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, zu überwinden vermag (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. nur BVerwG, B. v. 9.5.2012, Az.: 4 B 10.12, Rn. 7 - juris).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273
    Es ist anerkannt, dass dieser öffentliche Belang schon dann berührt sein kann, wenn erstmals außerhalb des Innenbereichs ein Bauvorhaben verwirklicht werden soll, das den Anfang einer Splittersiedlung darstellen kann (vgl. Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, § 35, Rn. 226; BVerwG, U. v. 9.6.1976, Az.: IV C 42.74, Rn. 15 - juris).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273
    § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB hat den Zweck, eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Bebauung, und damit eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern (vgl. BVerwG, U. v. 14.4.2000, Az.: 4 C 5.99, Rn. 32 - juris).
  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich

    Dies ist bei einem Hinausgreifen über die bebaute Ortsrandlage in der Regel anzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10/11 - juris Rn. 21) und auch dann, wenn erstmals außerhalb des Innenbereichs ein Bauvorhaben verwirklicht werden soll, das den Anfang einer Splittersiedlung darstellen kann (vgl. VG Ansbach, U.v. 27.1.2016 - AN 9 K 15.01273 - juris).
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