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   VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130   

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https://dejure.org/2012,5529
VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130 (https://dejure.org/2012,5529)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130 (https://dejure.org/2012,5529)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. März 2012 - AN 4 K 11.02130 (https://dejure.org/2012,5529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis; erweiterte GewerbeuntersagungGewerberechtliche Unzuverlässigkeit (Steuerschulden);Keine Verschiebung des entscheidungserheblichen Zeitpunkts bei Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung nach Bescheiderlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    1.1 Die Klägerin besitzt im entscheidungserheblichen Zeitpunkt (vgl. hierzu nur BayVGH, Beschluss vom 16.12.2011, Az. 22 CS 11.2421 [m.w.N.]; BVerwG, Beschluss vom 23.11.1990, Az. 1 B 155/90, juris [ständige Rechtsprechung]) des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheides vom ... 2011 als letzter Verwaltungsentscheidung nicht die erforderliche gaststätten- bzw. gewerberechtliche Zuverlässigkeit.
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Überdies erweist sich die Klägerin, hinsichtlich deren Vermögens mittlerweile vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet ist, als jedenfalls im entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides vom ... 2011 wirtschaftlich leistungsunfähig (zur sich aus der Verletzung steuerlichen Pflichten bzw. mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nach ständiger Rechtsprechung ergebenden gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 16.12.2011, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 20.10.2009, Az. 22 ZB 08.3234, juris; BayVGH, Beschluss vom 30.9.2009. Az. 22 ZB 09.781, juris; BVerwG, Beschluss vom 23.9.1991, Az. 1 B 96/91, juris).
  • BVerwG, 18.01.2006 - 6 C 21.05

    Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender,

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    1.4 Auch eine Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens gemäß §§ 173 Satz 1 VwGO, 240 ZPO kommt vorliegend nicht in Betracht, da der streitgegenständliche Widerrufs- bzw. Untersagungsbescheid vom 28. Oktober 2011 die Insolvenzmasse nicht betrifft (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18.1.2006, Az. 6 C 21/05, juris).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Im Übrigen ist zur Reichweite des Gesundheitsschutzgesetzes auf den nach Angaben der Beteiligten bestandskräftigen Bescheid der Beklagten vom ... 2012 sowie auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VG Ansbach, Urteil vom 28.7.2011, Az. AN 5 K 10.02539, juris; BayVGH, Beschluss vom 10.2.2011, Az. 9 CE 10.3177, juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 31.1.2012, Az. Vf. 26-VII-10, juris) zu verweisen, wonach das gesetzliche Rauchverbot nach dem Gesundheitsschutzgesetz in Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten grundsätzlich auch für Rauchervereine und Raucherclubs gilt, soweit nicht lediglich Einlass im Rahmen einer "echten" geschlossenen Gesellschaft gewährt wird.
  • VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 5 K 10.02539

    Ein Raucherverein ist keine geschlossene Gesellschaft

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Im Übrigen ist zur Reichweite des Gesundheitsschutzgesetzes auf den nach Angaben der Beteiligten bestandskräftigen Bescheid der Beklagten vom ... 2012 sowie auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VG Ansbach, Urteil vom 28.7.2011, Az. AN 5 K 10.02539, juris; BayVGH, Beschluss vom 10.2.2011, Az. 9 CE 10.3177, juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 31.1.2012, Az. Vf. 26-VII-10, juris) zu verweisen, wonach das gesetzliche Rauchverbot nach dem Gesundheitsschutzgesetz in Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten grundsätzlich auch für Rauchervereine und Raucherclubs gilt, soweit nicht lediglich Einlass im Rahmen einer "echten" geschlossenen Gesellschaft gewährt wird.
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 22 ZB 09.781

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Überdies erweist sich die Klägerin, hinsichtlich deren Vermögens mittlerweile vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet ist, als jedenfalls im entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides vom ... 2011 wirtschaftlich leistungsunfähig (zur sich aus der Verletzung steuerlichen Pflichten bzw. mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nach ständiger Rechtsprechung ergebenden gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 16.12.2011, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 20.10.2009, Az. 22 ZB 08.3234, juris; BayVGH, Beschluss vom 30.9.2009. Az. 22 ZB 09.781, juris; BVerwG, Beschluss vom 23.9.1991, Az. 1 B 96/91, juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 22 ZB 08.3234

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Überdies erweist sich die Klägerin, hinsichtlich deren Vermögens mittlerweile vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet ist, als jedenfalls im entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides vom ... 2011 wirtschaftlich leistungsunfähig (zur sich aus der Verletzung steuerlichen Pflichten bzw. mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nach ständiger Rechtsprechung ergebenden gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 16.12.2011, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 20.10.2009, Az. 22 ZB 08.3234, juris; BayVGH, Beschluss vom 30.9.2009. Az. 22 ZB 09.781, juris; BVerwG, Beschluss vom 23.9.1991, Az. 1 B 96/91, juris).
  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 22 ZB 10.336

    Erweiterte Gewerbeuntersagung und Widerruf der Gaststättenerlaubnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Der Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an Ziffer 54.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 15.3.2010, Az. 22 ZB 10.336, juris).
  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177

    Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Im Übrigen ist zur Reichweite des Gesundheitsschutzgesetzes auf den nach Angaben der Beteiligten bestandskräftigen Bescheid der Beklagten vom ... 2012 sowie auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VG Ansbach, Urteil vom 28.7.2011, Az. AN 5 K 10.02539, juris; BayVGH, Beschluss vom 10.2.2011, Az. 9 CE 10.3177, juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 31.1.2012, Az. Vf. 26-VII-10, juris) zu verweisen, wonach das gesetzliche Rauchverbot nach dem Gesundheitsschutzgesetz in Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten grundsätzlich auch für Rauchervereine und Raucherclubs gilt, soweit nicht lediglich Einlass im Rahmen einer "echten" geschlossenen Gesellschaft gewährt wird.
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 22 C 11.2679

    Prozesskostenhilfe; Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Gewerbeuntersagung;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130
    Insoweit greift § 12 GewO vorliegend nicht ein (vgl. Heß, in: Friauf, GewO, § 12, RdNr. 14; HessVGH, Urteil vom 21.11.2002, Az. 8 UE 3195/01, juris; offen gelassen von BayVGH, Beschluss vom 1.2.2012, Az. 22 C 11.2679, juris).
  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

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