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   VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536   

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VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536 (https://dejure.org/2013,24303)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536 (https://dejure.org/2013,24303)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. August 2013 - AN 4 S 13.01536 (https://dejure.org/2013,24303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagungsverfügung gegen Spielhalle ohne erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis voraussichtlich rechtmäßig;(Kein) Anspruch auf Befreiung oder Ausnahme vom Mindestabstandsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186

    (Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536
    Mit Schriftsätzen ihrer Bevollmächtigten vom 28. Juni 2013 ließ die Antragstellerin beim erkennenden Gericht beantragen, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, bis zum 31. Oktober 2016 die Schließung der Spielhallen 1, 2 und 3 der Antragstellerin auf dem Grundstück, ... in ... anzuordnen (Az. AN 4 E 13.01186,. AN 4 E 13.01187, AN 4 E 13.01188).

    Der Stichtag 28. Oktober 2011 ist nach Auffassung des Gerichts wohl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (siehe dazu VG Ansbach, B. v. 9.8.2013 - AN 4 E 13.01186, AN 4 E 13.01187, AN 4 E 13.01188).

    Verfassungsrechtlich hält das Gericht die einjährige Übergangsregelung wohl nicht für bedenklich (siehe dazu VG Ansbach, B. v. 9.8.2013 - AN 4 E 13.01186, AN 4 E 13.01187, AN 4 E 13.01188).

    Geht die Antragstellerin trotz der Kenntnis von den Änderungen im Glücksspielrecht mietvertragliche Verpflichtungen ein und tätigt Investitionen, so geschieht dies auf eigenes Risiko (siehe dazu VG Ansbach, B. v. 9.8.2013 - AN 4 E 13.01186, AN 4 E 13.01187, AN 4 E 13.01188).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536
    Im Übrigen schließt sich das Gericht den Ausführungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in der Entscheidung vom 28. Juni 2013 an, in der er bei Art. 9 Abs. 3 Satz 2 AGGlüStV keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV erkannte (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

    Im Übrigen schließt sich das Gericht den Ausführungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in der Entscheidung vom 28. Juni 2013 an, in der er den Mindestabstand von 250 m Luftlinie für mit der bayerischen Verfassung vereinbar erklärte (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

    Auch die 2009 im Auftrag der Länder von einem Konsortium unter Beteiligung des Instituts für Psychologie und Kognitionsforschung der Universität Bremen durchgeführte international vergleichende Analyse des Glücksspielwesens komme, unter Heranziehung mehrerer Untersuchungen, zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass eine Zunahme in der Verfügbarkeit von Glücksspielen zu einem Anstieg in der Prävalenz glücksspielbedingter Probleme führt (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12, Vf. 11 VII-12, Vf. 12-VI-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - juris).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536
    Dieses besagt, dass die Normen so bestimmt formuliert sein müssen, dass die Folgen der Regelung für den Normadressaten so vorhersehbar und berechenbar sind, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann, dass der Verwaltung angemessen klare Handlungsmaßstäbe vorgeben werden und dass eine hinreichende gerichtliche Kontrolle möglich ist (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92, BVerfGE 110, 33).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536
    Dabei kann offen bleiben, ob analog zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit baurechtlicher Nutzungsuntersagungen hier ein Verstoß nur vorläge, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnisse offenkundig gegeben wären (vgl. zur baurechtlichen Nutzungsuntersagung: BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 1 CS 07.1253; BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608), da hier die Antragstellerin aller Voraussicht nach keinen Anspruch auf (nachträgliche) Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für die gegenständlichen Spielhallen hat.
  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 1 CS 07.1253
    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536
    Dabei kann offen bleiben, ob analog zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit baurechtlicher Nutzungsuntersagungen hier ein Verstoß nur vorläge, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnisse offenkundig gegeben wären (vgl. zur baurechtlichen Nutzungsuntersagung: BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 1 CS 07.1253; BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608), da hier die Antragstellerin aller Voraussicht nach keinen Anspruch auf (nachträgliche) Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für die gegenständlichen Spielhallen hat.
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