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   VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448   

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VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448 (https://dejure.org/2016,53186)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448 (https://dejure.org/2016,53186)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. September 2016 - AN 15 S 16.00448 (https://dejure.org/2016,53186)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt - auch nach der Neukonzeption des Glücksspielstaatsvertrages 2012 - keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem - von der Antragstellerin behaupteten - etwaigen unionrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20; NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 25).

    Wie der BayVGH zutreffend ausführt, lässt sich der Entscheidung hingegen gerade nicht entnehmen, dass der Erlaubnisvorbehalt auch ordnungsrechtlich unanwendbar sein soll, sondern allenfalls, dass allein wegen der fehlenden Erlaubnis - also aus rein formalen Gründen - derzeit keine ordnungsrechtlichen Sanktionen verhängt werden dürfen (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20).

    Vielmehr stellt es fest, dass alleine das Fehlen einer Erlaubnis eine Untersagung nicht begründen kann (BVerwG, U.v. 15.6.2016 - Pressemitteilung; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20).

    Die Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts wird durch die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Sebat Ince insofern nicht berührt (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46 ff.; NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 22 ff).

    Die Grenze der Zulässigkeit ist erst dann überschritten, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für die Art des Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (stRspr; vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2014 - 8 C 36.12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 47).

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Die Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts wird durch die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Sebat Ince insofern nicht berührt (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46 ff.; NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 22 ff).

    So könnten etwa überregionale und erst recht bundesweite Werbemaßnahmen in Funk, Fernsehen oder Printmedien nicht einem einzelnen Bundesland zugeordnet werden (OVG Saarl, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 31 ff.).

    Unabhängig davon sind keine Anhaltspunkte ersichtlich bzw. wurden solche auch seitens der Antragstellerin nicht vorgetragen, dass sich das Glücksspielverhalten der Spieler in Bayern in Bezug auf Zweitlotterien wesentlich von dem Verhalten der Spieler in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene unterscheidet (vgl. hierzu auch OVG Saarl, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 33).

    Unabhängig davon erscheint es nicht sachwidrig, wenn durch ein gleichzeitiges Vorgehen mehrerer Bundesländer eine höhere Wirksamkeit und gegebenenfalls auch ein Überraschungseffekt erzielt werden sollen (so OVG Saarl, B.v. 12.05.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt - auch nach der Neukonzeption des Glücksspielstaatsvertrages 2012 - keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem - von der Antragstellerin behaupteten - etwaigen unionrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20; NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 25).

    Die Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts wird durch die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Sebat Ince insofern nicht berührt (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46 ff.; NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 22 ff).

    Bedenken dahingehend, dass dieses seitens der Länder aufgestellte Konzept sachwidrig und planlos ist bzw. nicht taugliche Grundlage für eine den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechende kohärente Verwaltungspraxis sein kann, bestehen nicht (vgl. NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 39; VG Berlin, B.v. 17.9.2015 - 23 L 75.15).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Dafür ist ausreichend, dass die Internetpräsenz - wie hier - auf die Entgegennahme von Spiel- oder Vermittlungsaufträgen zumindest auch aus dem betreffenden (Bundes-) Land angelegt ist und der Abruf und die Teilnahme nicht durch technische oder andere Vorkehrungen verhindert wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - Az. 8 B 36/14 - juris Rn. 21).

    Unabhängig davon, dass die Lizenz bereits seit Mai 2016 ausgelaufen ist und diese auch nicht der Antragstellerin, sondern der ... erteilt wurde, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass eine ausländische Konzession - mangels Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung - eine für die Tätigkeit der Antragstellerin nach nationalem Recht notwendige Erlaubnis nicht ersetzen kann (EUGH, U.v. 8.9.2010 - C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a - juris Rn. 110 ff.; BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 8 B 36/14 - juris Rn. 26).

  • VG Saarlouis, 27.07.2015 - 6 L 1544/14

    Online-Zweitlotterie; Kooperationsgebot; unerlaubtes Glücksspiel; gibraltarische

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Ein etwaiges inkohärentes Verbot oder Monopol kann nicht dazu führen, dass der Antragstellerin die Vermittlung unerlaubter Glücksspiele zu gestatten bzw. diese zu dulden sind (so auch VG Saarl, B.v. 27.7.2015 - 6 L 1544/14 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Verbleibende Unklarheiten oder Zweifel an der Erfüllung der nicht monopolabhängigen Erlaubnisvoraussetzungen rechtfertigten dagegen ein Einschreiten (BVerwG, U.v. 20.06.2013 - 8 C 39/12 - juris Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 13 B 676/10

    Verständlichkeit eines Bescheids über die Verpflichtung zur Feststellung des

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Technisch umsetzbar wäre das lediglich auf Bayern bezogene Vermittlungs- und Werbeverbot beispielsweise mit Hilfe eines Geolokalisationsverfahrens (dazu ausführlich OVG NRW, B.v. 13.7.2010 - 13 B 676/10 - juris Rn. 43 ff).
  • VG Berlin, 17.09.2015 - 23 L 75.15

    Sportwettenanbieter: Keine Casino- und Pokerspiele im Internet

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Bedenken dahingehend, dass dieses seitens der Länder aufgestellte Konzept sachwidrig und planlos ist bzw. nicht taugliche Grundlage für eine den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechende kohärente Verwaltungspraxis sein kann, bestehen nicht (vgl. NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 39; VG Berlin, B.v. 17.9.2015 - 23 L 75.15).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Nicht durchdringen vermag die Antragstellerin unter Berufung auf das Urteil des VGH BW vom 8. September 2015 (6 S 1426/14 - juris Rn. 42) mit ihrem Einwand, einer ermessensgerechten Entscheidung stünde entgegen, dass hinsichtlich der Größe des Anbieters keine rein auf Bayern bezogene Marktbetrachtung erfolge.
  • OVG Saarland, 31.03.2015 - 1 B 55/15
    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
    Eine andere Beurteilung liefe gerade darauf hinaus, dass derjenige, der sich wie die Antragstellerin eigenmächtig über die Erlaubnispflicht der Vermittlungstätigkeit und damit über geltendes Recht hinwegsetzt, Vorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger erlangen würde, der vor der Aufnahme der Vermittlungstätigkeit die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Glücksspielen abwartet (vgl. OVG Saarl, B.v. 31.3.2015 - 1 B 55/15 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

  • VGH Bayern, 02.12.1999 - 7 CS 99.2013
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • OVG Hamburg, 09.03.2017 - 4 Bs 241/16

    Veranstaltung und Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ohne Erlaubnis;

    Bei Wetten auf den Ausgang von Lotterien handelt es sich um Glücksspiel i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015, 8 B 36/14, ZfWG 2015, 227, juris Rn. 23), wobei die Angebote als Wetten und nicht als Lotterien zu qualifizieren sind, da der Spielplan nicht vom Veranstalter aufgestellt wird (zu diesem Erfordernis: Dietlein/Hüsken, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 3 GlüStV Rn. 11), sondern der Gewinn oder der Verlust vom Ausgang einer anderen Lotterie abhängt (VG Ansbach, Beschl. v. 27.9.2016, AN 15 S 16.00448, juris Rn. 29 - im Ergebnis offen gelassen; VG Saarlouis, Beschl. v. 27.7.2015, 6 L 1544/14, ZfWG 2016, 160, juris Rn. 40 ff. - im Ergebnis offen gelassen).

    Dies bedeutet insbesondere, dass die Behörde - mit Blick auf den Kreis der in Betracht kommenden Adressaten - im Vorfeld des Einschreitens nicht jedes vorhandene unerlaubte Glücksspiel umfangreich und ggf. zeitaufwendig ermittelt haben muss, sondern sich für die Gleichbehandlung auf die bei einfacher Recherche auffindbaren Anbieter beschränken kann (VG Ansbach, Beschl. v. 27.9.2016, AN 15 S 16.00448, juris Rn. 43 m. w. N.).

    Gegen dieses seitens der Länder aufgestellte Konzept bestehen keine Bedenken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2016, 11 ME 157/16, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2016, OVG 1 S 104.15, juris Rn. 26; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.5.2016, 1 B 199/15, ZfWG 2016, 363, juris Rn. 34 ff.; VG Ansbach, Beschl. v. 27.9.2016, AN 15 S 16.00448, juris Rn. 44).

    Dass auch gegen andere Online-"Zweitlotterien", andere Online-Wetten sowie anderes unerlaubtes Online-Glücksspiel (Online-Casino-Spiele, Online-Pokerspiele) vorgegangen wird, wird bereits durch die jüngste Rechtsprechung bestätigt (vgl. nur OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2016, 11 ME 157/16, juris - "Zweitlotterie Lo. "; Beschl. v. 12.12.2016, 11 ME 164/16 - "Zweitlotterie L..."; OVG Lüneburg, Beschl. vom 17.8.2016, 11 ME 61/16 u.a., juris - Online-Casino-Spiele, Online-Pokerspiel; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.5.2016, 1 B 199/15, juris - "Zweitlotterien"; VGH München, Beschl. v. 1.8.2016, 10 CS 16.893, juris - Life-Wetten; VG Ansbach, Beschl. v. 27.9.2016, AN 15 S 16.00448, juris - "Zweitlotterien").

    Sollte die Antragstellerin der Auffassung sein, gegen unerlaubte Lotterien wäre wegen minderer Suchtgefahr erst nachrangig einzuschreiten, verkennt sie, dass die Antragsgegnerin die Produkte der L... Ltd. - wie ausgeführt wohl zutreffend - nicht als Lotterieprodukte, sondern als Wetten auf den Ausgang fremder Lotterien und damit als sonstige Glücksspiele eingeordnet hat (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 27.9.2016, AN 15 S 16.00448, juris Rn. 48).

    Sollte sich die Behörde insoweit unionsrechtswidrig verhalten, ist der L... Ltd. die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes gegeben (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 27.9.2016, AN 15 S 16.00448, juris Rn. 31).

  • VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 1519/14

    Untersagung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von sog.

    auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.12.2016, 11 ME 157/16, juris, Rz. 8 f.; VG Ansbach, Beschluss vom 27.09.2016, AN 15 S 16.00448, juris, Rz. 29.

    VG Ansbach, Beschluss vom 27.9.2016, AN 15 S 16.00448.

    ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.05.2016, 1 B 199/15, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2016, 1 S 104.15, juris, Rz. 26 ff.; vgl. auch VG Hannover, Beschluss vom 19.07.2016, 10 B 2052/16; VG Berlin, Beschluss vom 17.09.2015, VG 23 L 75.15; VG Ansbach, Beschluss vom 27.09.2016, AN 15 S 16.00448, juris, Rz. 44 ff.

  • VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681

    Untersagung der Fernsehwerbung für im Internet veranstaltete Glücksspiele

    Der Spielvertrag kommt nach den AGB der Firma Ltd. zwischen dem Spielteilnehmer und der 11... Ltd. zustande; diese zahlt danach etwaige Spielgewinne ... Ltd. aus, die sie ihrerseits an die Spielteilnehmer weiterleitet (aus Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 27. September 2016, Az. AN 15 S 16.00448, siehe unten).

    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 27. September 2016 - Az. AN 15 S 16.00448 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

  • VG Regensburg, 15.05.2019 - RO 5 K 18.672

    Vermittlung von Glücksspielprodukten via Internet - Untersagung von Werbespots

    Der Spielvertrag kommt nach den AGB der Firma ... Ltd. (I) zwischen dem Spielteilnehmer und der ... Ltd. (II) zustande; diese zahlt danach etwaige Spielgewinne ... Ltd. (I) aus, die sie ihrerseits an die Spielteilnehmer weiterleitet (aus Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 27. September 2016, Az. AN 15 S 16.00448, siehe unten).

    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 27. September 2016 - Az. AN 15 S 16.00448 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

  • VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 2012/14

    Lotterie; Verbot einer sog. Zweitwette; Internetangebot; Verbotstatbestand -

    VG Ansbach, Beschluss vom 27.9.2016, AN 15 S 16.00448.
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