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   VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793   

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VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793 (https://dejure.org/2009,73505)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793 (https://dejure.org/2009,73505)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - AN 10 S 09.00793 (https://dejure.org/2009,73505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein; Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins wegen Sperrvermerkeintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2008 (Az.: C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der so genannte "Aufnahmemitgliedstaat") ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedsstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (ABl L 237 vom 24.8.1991, Seite 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Az.: C-329/06 und C-343/06 RdNr. 72, C-334/06 bis C-336/06 RdNr. 69).

    Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ergibt sich, dass die Nrn. 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV jedenfalls in Bezug auf Teile ihrer Anwendungsbereiche - nämlich soweit diese sich mit der Sachverhaltsgestaltung decken, die in den RdNr. 72 bzw. 69 der genannten Entscheidungen erörtert wurde - gemeinschaftsrechtskonform sind.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793
    Das folgt schon daraus, dass der Europäische Gerichtshof hier Regelungen einer Richtlinie ausgelegt hat, also eines Instruments des sekundären Gemeinschaftsrechts, das, wie Art. 249 EG-Vertrag zu entnehmen ist, gerade auf die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten angelegt ist und sich an sie richtet (BVerwG 11.12.2008 - 3 C 26/07 RdNr. 36).
  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793
    Hat aber die Bundesrepublik Deutschland von der gemeinschaftsrechtlich eröffneten Befugnis, die Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis dann abzulehnen, wenn sich die Missachtung des gemeinschaftsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses bereits aus eigenen Verlautbarungen des Ausstellerstaates ergibt und gegen den Betroffenen in Deutschland früher eine fahrerlaubnisrechtliche Entziehungsmaßnahme ergriffen wurde, bereits in abstrakt-genereller Weise Gebrauch gemacht, dann entfaltet eine solche ausländische Fahrerlaubnis schon ab ihrer Erteilung im Bundesgebiet keine Rechtswirkungen: Ihr Inhaber verwirklicht von dem Augenblick an, in dem er von seiner ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland erstmals Gebrauch macht, zumindest objektiv den Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.8.2008 - 11 CS 08.832 - RdNr. 21).
  • VG Augsburg, 22.11.2010 - Au 7 K 10.1065

    Ungültigkeit einer ausländischen (tschechischen) EU-Fahrerlaubnis;

    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (vgl. VG Ansbach vom 29.05.2009 - Az. AN 10 S 09.00793; VG Augsburg vom 23.6.2009 - Az. Au 7 S 09.669; VG München vom 27.7.2009 - Az. M 1 S 09.2701).

    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).

  • VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.1348

    Ungültigkeit einer ausländischen (tschechischen) EU-Fahrerlaubnis;

    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (vgl. VG Ansbach vom 29.05.2009 - Az. AN 10 S 09.00793; VG Augsburg vom 23.6.2009 - Az. Au 7 S 09.669; VG München vom 27.7.2009 - Az. M 1 S 09.2701).

    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).

  • VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Berechnung der

    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (VG Ansbach vom 29.05.2009 - Az. AN 10 S 09.00793).

    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).

  • VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 K 09.1512

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz erfolgter

    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (VG Ansbach vom 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793).

    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - M 6a S 09.2615).

  • VG Augsburg, 29.10.2009 - Au 7 S 09.1513

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz erfolgter

    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (VG Ansbach, Beschluss vom 29.05.2009 - Az. AN 10 S 09.00793).

    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach, Beschluss vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).

  • VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (VG Ansbach, Beschluss vom 29.05.2009 - Az. AN 10 S 09.00793).

    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach, Beschluss vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).

  • VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis -

    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis nunmehr ausdrücklich ausgeweitet worden (vgl. für die zuvor angenommene analoge Anwendung VG Ansbach vom 29.5.2009 - Az. AN 10 S 09.00793; VG Augsburg vom 23.6.2009 - Az. Au 7 S 09.669; VG München vom 27.7.2009 - Az. M 1 S 09.2701).
  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2011 - 9 L 870/11

    Bestehender Verwaltungsakt; 3. EU-Führerscheinrichtlinie; Führerscheintourismus

    Denn nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, besteht das Bedürfnis, zur Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen des Kraftfahrzeugs im Inland einen entsprechenden Sperrvermerk einzutragen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländischen Fahrerlaubnisse von vornherein nicht das Recht vermitteln, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2008 - 9 K 3109/07 - VG München, Beschluss vom 27. Juli 2009 - M 1 S 09.2701 -, zitiert nach Juris; VG Ansbach, Beschluss vom 29. Mai 2009 - AN 10 S 09.00793 -, zitiert nach Juris; Geiger, Der feststellende Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FEV, SVR 2009, 253 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 26.08.2010 - 9 K 3898/09

    Sperrvermerk; EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Neuerteilung der Fahrerlaubnis;

    Denn nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, besteht das Bedürfnis, zur Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen des Kraftfahrzeugs im Inland einen entsprechenden Sperrvermerk einzutragen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländischen Fahrerlaubnisse von vornherein nicht das Recht vermitteln, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2008 - 9 K 3109/07 - VG N. , Beschluss vom 27. Juli 2009 - M 1 S 09.2701 -, zitiert nach Juris; VG Ansbach, Beschluss vom 29. Mai 2009 - AN 10 S 09.00793 -, zitiert nach Juris; Geiger, Der feststellende Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FEV, SVR 2009, 253 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 23.11.2009 - 9 L 971/09

    EU-Fahrerlaubnis, feststellender Verwaltungsakt, Sperrvermerk,

    Denn nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, besteht das Bedürfnis, zur Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen des Kraftfahrzeugs im Inland einen entsprechenden Sperrvermerk einzutragen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vornherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. November 2008 - 9 K 3109/07 - VG München , Beschluss vom 27. Juli 2009 - M 1 S 09.2701 -, zitiert nach Juris; VG Ansbach, Beschluss vom 29. Mai 2009 - AN 10 S 09.00793 -, zitiert nach Juris; Geiger, Der feststellende Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FEV, SVR 2009, 253 ff.
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