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   VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 7 P 17.01350   

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https://dejure.org/2017,32862
VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 7 P 17.01350 (https://dejure.org/2017,32862)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.08.2017 - AN 7 P 17.01350 (https://dejure.org/2017,32862)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. August 2017 - AN 7 P 17.01350 (https://dejure.org/2017,32862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SBG §§ 48 ff.; BPersVG § 13, § 14, § 25
    Keine Wahlberechtigung der Soldaten einer Sanitätsstaffel Einsatz für Personalratswahl

  • rewis.io

    Keine Wahlberechtigung der Soldaten einer Sanitätsstaffel Einsatz für Personalratswahl

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 20.08.2015 - 72 K 5.15

    Gültigkeit der Wahlen zum Personalrat beim Sanitätsunterstützungszentrum Berlin

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 7 P 17.01350
    Parallelverfahren seien u.a. anhängig für die Personalratswahlen beim Sanitätsunterstützungszentrum Köln-Wahn (Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 32 K 2955/15.PVB), beim Sanitätsunterstützungszentrum Cochem (Verwaltungsgericht Mainz, Aktenzeichen 2 K 599/15.MZ), beim Sanitätsunterstützungszentrum Berlin (Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen VG 72 K 5.15 PVB), beim Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf (Verwaltungsgericht Minden, Aktenzeichen 13 K 1350/15 PVB) sowie beim Sanitätsunterstützungszentrum Kiel (Verwaltungsgericht Schleswig, Aktenzeichen 18 A 3/15).

    Gleichzeitig legte er einen Abdruck des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin, Fachkammer für Personalvertretungssachen des Bundes, vom 20. August 2015 - VG 72 K 5.15 PVB - juris, betreffend die Sanitätsstaffel Einsatz G., unterstellt dem Sanitätsunterstützungszentrum Berlin, vor.

    Mit Schriftsätzen vom 7. September 2015 (für den Personalrat) und vom 15. September 2015 (für den Dienststellenleiter) wurde übereinstimmend beantragt, bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig gemachten Verfahrens VG 72 K 5.15 PVB im hier beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängigen Verfahren das Ruhen anzuordnen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2016 - 62 PV 9.15

    Wahlanfechtung; Gewerkschaft; Bundeswehr; militärische Einheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 7 P 17.01350
    In der Folgezeit wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 5. April 2016 - OVG 62 PV 9.15 - juris, die Beschwerde des Antragstellers in dortigem Ausgangsverfahren, einer in der betreffenden Sanitätsstaffel Einsatz und dem betreffenden Sanitätsunterstützungszentrum vertretenen Gewerkschaft, als unbegründet zurück und ließ die Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu.

    Die erkennende Fachkammer schließt sich hinsichtlich der Frage der Wahlberechtigung der Soldaten der Sanitätsstaffel Einsatz K. den detaillierten und überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in seinen oben genannten jeweiligen Beschlüssen vom 20. August 2015 bzw. vom 5. April 2016 a.a.O. vollumfänglich an.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 6 P 12.05

    Soldatenbeteiligung; Personalrat oder Vertrauensperson; militärische

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 7 P 17.01350
    Die Mobilität der streitgegenständlichen Sanitätsstaffel Einsatz Kümmersbruck ist somit ebenso wie die Mobilität der Sanitätsstaffel Einsatz G., die Gegenstand der vorgenannten Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war, entgegen der Rechtsauffassung des beteiligten Personalrats "militäreigentümlich" und nicht lediglich "allenfalls militärbezogen" (vgl. auch Gronimus, Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr, 7. Auflage 2012, SBG § 2 Rn. 13d, mit Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, B.v. 16.302006 - 6 P 12.05 - juris, der jedoch ein "teilbewegliches" Musikkorps der Marine betrifft, d.h. eine im Wesentlichen mit reinen Repräsentationsaufgaben, nicht mit militärischen Einsatz- oder Einsatzunterstützungsaufgaben im eigentlichen Sinn betraute Einheit).
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 7 P 17.01350
    Der seinerzeitige Wahlvorstand beim Sanitätsunterstützungszentrum K., der den Einspruch des Dienststellenleiters gegen das Wählerverzeichnis vom 11. Mai 2015 in seiner Sitzung vom 19. Mai 2015 als unbegründet zurückgewiesen hat, ist nicht am vorliegenden Wahlanfechtungsverfahren beteiligt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, B.v. 18.4.1978 - 6 P 34/78 - juris).
  • VG Köln, 19.04.2018 - 33 K 2955/15
    Die Mobilität ist damit auch - ebenso wie die der Sanitätsstaffel Einsatz Gardelegen, die Gegenstand der vorgenannten Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin und beim Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg war - "militäreigentümlich" und nicht lediglich "militärbezogen", vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 30. August 2017 - AN 7 P 17.01350 - juris Rn. 24; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 16. März 2006, a.a.O. zu Soldaten eines Marinemusikkorps.
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