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   VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078   

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VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 (https://dejure.org/2017,59930)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 (https://dejure.org/2017,59930)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. November 2017 - AN 3 K 16.00078 (https://dejure.org/2017,59930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB §§ 140, 142, 144 Abs. 1, 145 Abs. 2; BayBO Art. 81
    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept nicht ausreichend

  • rewis.io

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept nicht ausreichend

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Das städtebauliche Instrumentarium reicht unter diesem Blickwinkel indes nur soweit, wie das Baugesetzbuch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 486 = BauR 1997, 999).

    Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09, BayVBl 2012, 397; BVerwGE 129, 318 = NVwZ 2008, 311 - jew. u. Hinw. auf das Rechtsgutachten des BVerfG vom 16.6.1954; BVerfGE 3, 407; vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 486).

    Umgekehrt können mit einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO aus kompetenzrechtlichen Gründen keine bodenrechtlichen Ziele verfolgt werden (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 486; vgl. Decker in Simon/Busse, BayBauO, Stand: Okt. 2014, Art. 81 Rn. 136).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09, BayVBl 2012, 397; BVerwGE 129, 318 = NVwZ 2008, 311 - jew. u. Hinw. auf das Rechtsgutachten des BVerfG vom 16.6.1954; BVerfGE 3, 407; vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 486).

    Der Gemeinde bleibt es aber unbenommen, in Sanierungsgebieten ortsgestalterische Satzungen etwa über das Verbot von Werbeanlagen zu erlassen, weil Werbeanlagen als solche weder dem Bauordnungs- noch dem Bauplanungsrecht vorbehalten sind (vgl. BVerwG, NVwZ 2008, 311 mwN).".

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2657/00

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Sanierungsziele

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Kann ein Sanierungsziel ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nicht durchgesetzt und erreicht werden, gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Baden-Württemberg, B.v. 7.12.2001 - 3 S 2657/00; SächsOVG, U.v. 19.8.1999, a.a.O., VG Bremen, U.v. 25.1.2012 - 1 K 2003/09).

    Nach § 145 Abs. 2 BauGB besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung, ein Ermessen wird der Behörde nicht eingeräumt (st. Rspr. VGH Kassel U.v. 5.3.2001 - 9 UE 4145/96; VGH Mannheim U.v. 7.12.2001 - 3 S 2657/00).

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Die Sanierungsziele erlangen aber bei anstehenden Genehmigungen nach § 145 BauGB Bedeutung; sie müssen sich im Hinblick auf den Versagungstatbestand des § 145 Abs. 2 BauGB im Laufe des Sanierungsverfahrens zunehmend verdichten und konkreter werden (BVerwG, B.v. 27.5.1997 - 4 B 98.96 -, NVwZ-RR 1998, 216 und U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 -, a.a.O. und v. 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83 = NVwZ 1985, 109).

    In den Fällen, in denen eine Sanierungssatzung vor längerer Zeit erlassen wurde, ohne dass seither das Sanierungsverfahren vorangetrieben worden ist und ohne dass die Sanierungsziele - bis hin zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplans - zunehmend konkreter geworden sind, kann sich dies dergestalt auswirken, dass dann gegebenenfalls eine Genehmigung nach § 145 Abs. 2 BauGB erteilt werden muss (BVerwG, U.v. 7.9.1984, a.a.O. und v. 20.10.1978, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 19.08.1999 - 1 S 555/98
    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Nach ersatzloser Aufhebung des § 10 StBauFG mit Gesetz vom 5.11.1984, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Neugestaltung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zwingend vorgeschrieben hatte, müssen die Sanierungsziele nicht zwingend im Bebauungsplanverfahren, sondern können auch auf andere Weise konkretisiert werden (SächsOVG, U.v. 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, SächsVBl. 2000, 57; OVG Lüneburg, U.v. 9.4.1986 - 1 OVG A 33/85 -, ZfBR 1986, 246).

    Kann ein Sanierungsziel ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nicht durchgesetzt und erreicht werden, gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Baden-Württemberg, B.v. 7.12.2001 - 3 S 2657/00; SächsOVG, U.v. 19.8.1999, a.a.O., VG Bremen, U.v. 25.1.2012 - 1 K 2003/09).

  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09, BayVBl 2012, 397; BVerwGE 129, 318 = NVwZ 2008, 311 - jew. u. Hinw. auf das Rechtsgutachten des BVerfG vom 16.6.1954; BVerfGE 3, 407; vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 486).

    Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO ermächtigt deshalb nur zu baugestalterischen Regelungen, die Teil des Bauordnungsrechts sind (VGH München B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896); auf der Grundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann keine Städtebaupolitik betrieben werden (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 85 m.w.N.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2014, Art. 81 Rn. 136, 141).

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09, BayVBl 2012, 397; BVerwGE 129, 318 = NVwZ 2008, 311 - jew. u. Hinw. auf das Rechtsgutachten des BVerfG vom 16.6.1954; BVerfGE 3, 407; vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 486).
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Die Sanierungsziele erlangen aber bei anstehenden Genehmigungen nach § 145 BauGB Bedeutung; sie müssen sich im Hinblick auf den Versagungstatbestand des § 145 Abs. 2 BauGB im Laufe des Sanierungsverfahrens zunehmend verdichten und konkreter werden (BVerwG, B.v. 27.5.1997 - 4 B 98.96 -, NVwZ-RR 1998, 216 und U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 -, a.a.O. und v. 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83 = NVwZ 1985, 109).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Regelungen, die die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch nicht treffen darf, können demgegenüber weder ein zulässiges Ziel noch ein zulässiges Instrument der Sanierung i.S.d. § 140 Nr. 3, § 145 Abs. 2 BauGB sein (vgl. BVerwGE 126, 104 = NVwZ 2006, 1167 = NZM 2006, 903).
  • VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 4145/96

    Abrissgenehmigung im Sanierungsgebiet - Gültigkeit der Sanierungssatzung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
    Nach § 145 Abs. 2 BauGB besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung, ein Ermessen wird der Behörde nicht eingeräumt (st. Rspr. VGH Kassel U.v. 5.3.2001 - 9 UE 4145/96; VGH Mannheim U.v. 7.12.2001 - 3 S 2657/00).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 4 B 98.96

    Bauplanungsrecht - Sanierungsziele einer Sanierungssatzung, Erschwerung der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1986 - 1 A 33/85
  • VG Bremen, 25.01.2012 - 1 K 2003/09
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896

    Großflächige Werbeanlage im Mischgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer

  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 15 ZB 13.2245

    Großflächige Werbeanlage im Dorfgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10

    Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes

  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Bloße Richtlinien, die nicht das förmliche Verfahren einer Satzung oder eines Bebauungsplans mit einer umfassenden Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen durchlaufen hätten, würden der Beschränkung der Baufreiheit nicht gerecht (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078).

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach (U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078) sei insoweit nicht einschlägig.

    Wird das Sanierungsverfahren nicht mit der gebotenen Zügigkeit durchgeführt oder werden die Sanierungsziele nicht in dem erforderlichen Maße konkretisiert, kann dies zur Folge haben, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist (ThürOVG, U.v. 28.8.2002 - 1 KO 583/00 - juris Rn. 73; VG Ansbach, U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 41 jeweils m.w.N.).

    Dies folgt nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei dem Sanierungskonzept um eine Entscheidung handelt, die auf einer gerechten Abwägung beruhen muss (VG Ansbach, U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 44 unter Verweis auf OVG LSA, B.v. 4.8.2011 - 2 L 112/10 - juris Rn. 19).

    Bloße Richtlinien, die nicht das förmliche Verfahren beispielsweise einer Satzung oder eines Bebauungsplans mit einer umfassenden Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen durchlaufen haben, werden der Beschränkung der Baufreiheit nicht gerecht (VG Ansbach, U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 45).

  • VG Karlsruhe, 11.10.2022 - 8 K 3426/21

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für die

    Der Behörde steht jedenfalls beim Fehlen von Versagungsgründen kein Beurteilungsspielraum und kein Ermessen bezüglich einer Erteilung zu (vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 16.11.2016 - 2 A 225/15 - juris Rn. 13; VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 37; Möller in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 145 Rn. 8; Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl., § 145 Rn. 3).

    Der Wegfall des Sanierungsbebauungsplans entbindet die Gemeinde aber nicht von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Sanierungskonzepts, wobei sich die Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen auch aus einem städtebaulichen Rahmenplan ergeben können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - juris Rn. 20, und vom 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 62; VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 42).

    Kann ein Sanierungsziel ohne Bebauungsplan nicht durchgesetzt und erreicht werden, gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - juris Rn. 21 und vom 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 62; VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 43; VG Bremen, Urteil vom 25.1.2012 - 1 K 2003/09 - juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 S 950/19

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; Streitwertfestsetzung

    Bedarf es neben einer Baugenehmigung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, so ist deren wirtschaftlicher Wert daher deutlich geringer, wobei mangels genauerer Bemessungsmöglichkeit der bereits vom Verwaltungsgericht in Ansatz gebrachte Auffangstreitwert von 5.000,-- EUR angemessen erscheint (a.A. wohl VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 -, juris Rn. 57, wobei im entschiedenen Einzelfall ebenfalls 5.000,-- EUR festgesetzt wurden; ebenfalls anders VG Weimar, Urteil vom 18.06.2009 - 1 K 1809/07 We -, ThürVBl 2010, 140 = juris Rn. 34: Bruchteil des Baugenehmigungsstreitwerts).
  • VG Stuttgart, 18.05.2021 - 2 K 3972/20

    Erhaltungssatzung; Ortsbild; Optische Auswirkung; Sanierungsgebiet;

    Bei einer an der Fassade angebrachten Fremdwerbeanlage, die eine noch größere Ansichtsfläche als das gängige Euro-Format hat und digitale Lichtreize setzt, ist dies wegen ihrer beträchtlichen Ausstrahlungswirkung auf ihre Umgebung in jedem Fall zu bejahen (vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 30.09.2014 - 1 K 547/11 - juris Rn. 23 bereits für eine Anlage im Euro-Format; noch weitergehend wohl VG Ansbach, Urt. v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris; vgl. auch Schlotterbeck, Recht der Anlagenaußenwerbung, 2021, S. 58).
  • VG Ansbach, 23.10.2023 - AN 3 K 21.00503

    Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung

    Formlose Gestaltungsrichtlinien ohne Abwägungsentscheidung reichen hierfür nicht (VG Ansbach, U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 44 f.).
  • VG Stuttgart, 18.05.2022 - 2 K 3972/20
    Bei einer an der Fassade angebrachten Fremdwerbeanlage, die eine noch größere Ansichtsfläche als das gängige Euro-Format hat und digitale Lichtreize setzt, ist dies wegen ihrer beträchtlichen Ausstrahlungswirkung auf ihre Umgebung in jedem Fall zu bejahen (vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 30.09.2014 - 1 K 547/11 - juris Rn. 23 bereits für eine Anlage im Euro-Format; noch weitergehend wohl VG Ansbach, Urt. v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris; vgl. auch Schlotterbeck, Recht der Anlagenaußenwerbung, 2021, S. 58).
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