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   VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.02077   

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https://dejure.org/2008,74335
VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.02077 (https://dejure.org/2008,74335)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.07.2008 - AN 14 K 07.02077 (https://dejure.org/2008,74335)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - AN 14 K 07.02077 (https://dejure.org/2008,74335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eine unter der Bedingung der PKH-Bewilligung erhobenen Klage ist unwirksamZur Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.02077
    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. z.B. BVerwG vom 17.1.1980, 5 C 32/79 - BVerwGE 59, 302 ff.; BVerwG vom 16.10.1990, 9 B 92/90, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH, Urteil vom 24.5.1972, NJW 72, 1373), dass eine für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung (bzw. früher Armenrechtsbewilligung) erhobene Klage bedingt erhoben und aus diesem Grunde unwirksam ist (vgl. auch Eyermann/Geiger, VwGO, Kommentar, 1. Auflage, § 82 RdNr. 11).

    Eine solche Erklärung verträgt keine Bedingung (vgl. BVerwG vom 17.1.1980 a.a.O.) Im Interesse der Rechtssicherheit und des geordneten Ganges der Rechtspflege gilt die Maxime, dass bestimmende Schriftsätze bedingungsfeindlich sind (vgl. BVerwG vom 17.1.1980, a.a.O.).

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.02077
    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. z.B. BVerwG vom 17.1.1980, 5 C 32/79 - BVerwGE 59, 302 ff.; BVerwG vom 16.10.1990, 9 B 92/90, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH, Urteil vom 24.5.1972, NJW 72, 1373), dass eine für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung (bzw. früher Armenrechtsbewilligung) erhobene Klage bedingt erhoben und aus diesem Grunde unwirksam ist (vgl. auch Eyermann/Geiger, VwGO, Kommentar, 1. Auflage, § 82 RdNr. 11).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 9 B 92.90
    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.02077
    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. z.B. BVerwG vom 17.1.1980, 5 C 32/79 - BVerwGE 59, 302 ff.; BVerwG vom 16.10.1990, 9 B 92/90, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH, Urteil vom 24.5.1972, NJW 72, 1373), dass eine für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung (bzw. früher Armenrechtsbewilligung) erhobene Klage bedingt erhoben und aus diesem Grunde unwirksam ist (vgl. auch Eyermann/Geiger, VwGO, Kommentar, 1. Auflage, § 82 RdNr. 11).
  • VG Ansbach, 07.07.2011 - AN 14 K 10.00126

    Geeignetheit einer Pflegeperson; Untersagung der Betreuung von Kindern in

    Die hiergegen erhobene Klage wurde mit Urteil vom 31. Juli 2008 als unzulässig abgewiesen (AN 14 K 07.02077).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vorgelegten Behördenakten der Beklagten sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren AN 14 K 07.02077 Bezug genommen.

    Im Gegensatz zum Prozesskostenhilfebeschluss im Verfahren AN 14 K 07.02077 im Hinblick auf die im Dezember 2006 beantragte Pflegeerlaubnis hat nunmehr die Beklagte die Jugendhilfeakten betreffend ... und ... dem Gericht vorgelegt.

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