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VG Arnsberg, 05.11.2008 - 3 L 772/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines für die Dauer einer Kirmes angeordneten Aufenthaltsverbots; Wiederholte polizeiliche Auffälligkeit innerhalb weniger Monate; Bedeutsamkeit der sog. Unschuldsvermutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kein Kirmesvergnügen für zwei Soester Jugendliche
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
Auszug aus VG Arnsberg, 05.11.2008 - 3 L 772/08
Das Gebot der Unschuldsvermutung - vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231 - als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und kraft Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zugleich Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland schützt den Beschuldigten zwar vor Nachteilen, die einem Schuldspruch oder einer Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung vorausgegangen ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - 5 B 1142/06
Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten einer …
Auszug aus VG Arnsberg, 05.11.2008 - 3 L 772/08
Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Juni 2006 - 5 B 1142/06 -.
- VG Neustadt, 07.05.2015 - 5 L 340/15
Aufenthaltsverbote für mehrere aufeinanderfolgende Kerwe und …
Polizeiliche Feststellungen zu Straftaten, die zum Anlass vorbeugender Gefahrenabwehr genommen werden, sind etwas substantiell anderes als eine Schuldfeststellung (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris Rn. 8 ff; VG Arnsberg, Beschluss vom 5.11.2008 - 3 L 772/08 -, juris Rn. 15 ff.) . - VG Hannover, 29.09.2014 - 10 B 10961/14
Aufenthaltsverbot; Gefahrenprognose; Verbotszone
Polizeiliche Feststellungen zu Straftaten, die zum Anlass zur vorbeugenden Gefahrenabwehr genommen werden, sind etwas substantiell anderes als eine Schuldfeststellung (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris Rn. 8 ff; VG Arnsberg, Beschluss vom 5.11.2008 - 3 L 772/08 -, juris Rn. 15 ff.).