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   VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16   

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VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16 (https://dejure.org/2017,49197)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 05.12.2017 - 4 K 4523/16 (https://dejure.org/2017,49197)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 4 K 4523/16 (https://dejure.org/2017,49197)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 28. April 1999 - 4 CN 5.99 -, juris Rn. 20, und vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 12, und vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 23 ff.

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, juris Rn. 9, und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK -, juris Rn. 134 f., und vom 9. Dezember 2009 - 8 D 12/08.AK -, juris Rn. 146; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1990 - 10 S 2893/88 -, juris Rn. 23.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. gegen eine mögliche Nachreichung von Antragsunterlagen wohl Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 17; schon für das Widerspruchsverfahren Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. Mai 2008 - 5 K 2151/04 -, juris Rn. 65; abw.
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, juris Rn. 9, und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 10.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 10 S 2893/88

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid - Ausklammerung der Erschließungsfrage -

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK -, juris Rn. 134 f., und vom 9. Dezember 2009 - 8 D 12/08.AK -, juris Rn. 146; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1990 - 10 S 2893/88 -, juris Rn. 23.
  • VG Frankfurt/Oder, 26.05.2008 - 5 K 2151/04
    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. gegen eine mögliche Nachreichung von Antragsunterlagen wohl Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 LA 114/11 -, juris Rn. 17; schon für das Widerspruchsverfahren Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. Mai 2008 - 5 K 2151/04 -, juris Rn. 65; abw.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 28. April 1999 - 4 CN 5.99 -, juris Rn. 20, und vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK -, juris Rn. 134 f., und vom 9. Dezember 2009 - 8 D 12/08.AK -, juris Rn. 146; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1990 - 10 S 2893/88 -, juris Rn. 23.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4523/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 12, und vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rn. 23 ff.
  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 750/19

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

    Die Klägerin erhob hiergegen beim erkennenden Gericht die Klage 4 K 4523/16 und beantragte, den Beklagten unter entsprechender Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 6. September 2016 und unter Ersetzung des Einvernehmens der Beigeladenen zu verpflichten, einen Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebes der fraglichen Windenergieanlage (allein) im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu erteilen.

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 5. Dezember 2017 wies die Kammer die Klage 4 K 4523/16 ab und führte zur Begründung aus:.

    Sie sind daher mit dem Vorhaben, das Gegenstand des im Verfahren 4 K 4523/16 ergangenen Urteils war und daher dessen Bindungswirkung unterfällt, nicht identisch, sondern stellen vielmehr jeweils ein aliud dar, da die Genehmigungsfrage aufgrund des unterschiedlichen Anlagentyps und des abweichenden Standortes neu aufgeworfen wird.

    Nach diesen Grundsätzen stellen sich die hier in Rede stehenden WEA gegenüber der im Verfahren 4 K 4523/16 beurteilten als aliud dar, da sich die Genehmigungsfrage angesichts des geänderten Anlagentyps und des verschobenen Standortes insgesamt neu stellt.

    Zwar liegen auch die nun fraglichen WEA im Ergebnis ebenso außerhalb der Konzentrationszone F. wie die im Verfahren 4 K 4523/16 behandelte Anlage, doch ist dies nur das Resultat einer mit jeder Standortverschiebung notwendig einhergehenden neuen Prüfung ihrer Belegenheit innerhalb oder außerhalb einer Konzentrationszone.

  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 5074/18

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

    Die Klägerin erhob hiergegen beim erkennenden Gericht die Klage 4 K 4523/16 und beantragte, den Beklagten unter entsprechender Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 6. September 2016 und unter Ersetzung des Einvernehmens der Beigeladenen zu verpflichten, einen Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebes der fraglichen Windenergieanlage (allein) im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu erteilen.

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 5. Dezember 2017 wies die Kammer die Klage 4 K 4523/16 ab und führte zur Begründung aus:.

    Sie ist daher mit dem Vorhaben, das Gegenstand des im Verfahren 4 K 4523/16 ergangenen Urteils war und daher dessen Bindungswirkung unterfällt, nicht identisch, sondern stellt vielmehr ein aliud dar, da die Genehmigungsfrage aufgrund des unterschiedlichen Anlagentyps und des abweichenden Standortes neu aufgeworfen wird.

    Nach diesen Grundsätzen stellt sich das hier in Rede stehende Vorhaben gegenüber dem im Verfahren 4 K 4523/16 beurteilten als aliud dar, da sich die Genehmigungsfrage angesichts des geänderten Anlagentyps und des verschobenen Standortes insgesamt neu stellt.

    Zwar liegt auch die nun fragliche WEA im Ergebnis ebenso außerhalb der Konzentrationszone F. wie die im Verfahren 4 K 4523/16 behandelte Anlage, doch ist dies nur das Resultat einer mit jeder Standortverschiebung notwendig einhergehenden neuen Prüfung ihrer Belegenheit innerhalb oder außerhalb einer Konzentrationszone.

  • VG Arnsberg, 05.12.2017 - 4 K 4632/16

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und

    Bezüglich des weiteren Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakte nebst Beiakten sowie die im Verfahren 4 K 4523/16 beigezogenen Aufstellungsvorgänge zur 42. und 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Klägerin Bezug genommen.
  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 3157/18

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

    Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen sei nach einem Urteil der erkennenden Kammer vom 5. Dezember 2017 (4 K 4523/16) frei von beachtlichen Fehlern und daher rechtswirksam.
  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 3158/18

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

    Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen sei nach einem Urteil der erkennenden Kammer vom 5. Dezember 2017 (4 K 4523/16) frei von beachtlichen Fehlern und daher rechtswirksam.
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