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   VG Arnsberg, 11.11.2009 - 1 K 259/08   

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https://dejure.org/2009,9155
VG Arnsberg, 11.11.2009 - 1 K 259/08 (https://dejure.org/2009,9155)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 11.11.2009 - 1 K 259/08 (https://dejure.org/2009,9155)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 11. November 2009 - 1 K 259/08 (https://dejure.org/2009,9155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts i.R.v. Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus; Rechtswidrigkeit eines Zuwendungsbescheides wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz; Anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Subvention für Freibadsanierung muss zurückgezahlt werden!

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bei Subvention: Kein Vorzeitiger Maßnahmebeginn!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfrühte Freibad-Sanierung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Arnsberg, 11.11.2009 - 1 K 259/08
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23. April 2003 - 3 C 25/02 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2003, 1384, m.w.N.
  • VG Oldenburg, 18.02.2003 - 12 A 1781/01

    Ablehnung einer Zuwendung wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns im Rahmen einer

    Auszug aus VG Arnsberg, 11.11.2009 - 1 K 259/08
    vgl. so auch VG Oldenburg, Urteil vom 12. Februar 2003 - 12 A 1781/01 -, Juris.
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Arnsberg, 11.11.2009 - 1 K 259/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 -, Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 101.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.1981 - 8 A 31/80
    Auszug aus VG Arnsberg, 11.11.2009 - 1 K 259/08
    Auch ausgehend vom Sinn und Zweck der Regelung, solche Vorhaben von einer Förderung auszunehmen, zu deren Ausführung und Finanzierung sich der Antragsteller ohnehin entschlossen hat oder zu der er auch ohne staatliche Hilfe in der Lage ist, vgl. zu einer wortgleichen Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz: Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. September 1981 - 8 A 31/80 -, Gewerbearchiv (GewArch) 1982, 55ff., wird die Beklagte regelmäßig nicht auf die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses abgestellt haben, sondern vielmehr darauf, ob die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung beabsichtigt war und Arbeiten aufgrund des erteilten Auftrags auch tatsächlich ausgeführt worden sind.
  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10

    Rücknahme einer Subventionsbewilligung

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt aber nur vor, wenn im Regelfall eine ansonsten abweichende Praxis feststellbar ist (vgl. hierzu ausführlich Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 11.11.2009, - 1 K 259/08 -, , unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 23.04.2003, - 3 C 25/02 -, ebenfalls ).
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