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   VG Arnsberg, 12.08.2008 - 7 L 444/08   

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VG Arnsberg, 12.08.2008 - 7 L 444/08 (https://dejure.org/2008,17199)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 12.08.2008 - 7 L 444/08 (https://dejure.org/2008,17199)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 12. August 2008 - 7 L 444/08 (https://dejure.org/2008,17199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Menkenstraße in Witten bleibt für den Durchgangsverkehr gesperrt

 
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  • VG Arnsberg - 7 K 2033/08 (anhängig)

    Menkenstraße in Witten bleibt für den Durchgangsverkehr gesperrt

    Auszug aus VG Arnsberg, 12.08.2008 - 7 L 444/08
    Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhobenen und unter dem Aktenzeichen 7 K 2033/08 geführten Klage gegen die Aufhebung der Sperrung der N.-----straße in X für den Durchgangsverkehr durch Entfernung der zwischen den Häusern N.-----straße und aufgestellten Sperrpfosten gemäß dem Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt X. vom 5. Juni 2008, wird angeordnet.

    Am 17. Juni 2008 erhob die Antragstellerin gegen die Aufhebung der Sperrung der N.-----straße Klage, die bei dem beschließenden Gericht unter dem Aktenzeichen 7 K 2033/08 geführt wird und beantragte zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 7 K 2033/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Die insoweit vorzunehmende allgemeine Interessenabwägung fällt im vorliegenden Fall zu Gunsten der Antragstellerin aus, so dass der Vollzug der streitbefangenen verkehrsrechtlichen Anordnung der Antragsgegnerin bis zu einer Entscheidung des beschließenden Gerichts in dem Hauptsacheverfahren 7 K 2033/08 auszusetzen ist (b.).

    Die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage der Antragstellerin in dem Verfahren 7 K 2033/08 sind nach derzeitigem Stand bei summarischer Prüfung als offen zu bewerten.

    Lassen sich mithin die Erfolgsaussichten der von der Antragstellerin erhobenen und unter dem Aktenzeichen 7 K 2033/08 geführten Anfechtungsklage nicht abschließend und eindeutig erkennen, bedarf es einer allgemeinen Interessenabwägung unter Berücksichtigung des privaten Aufschubinteresses der Antragstellerin und dem öffentlichen Interesse an dem Vollzug der hier streitbefangenen verkehrsrechtlichen Anordnung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 8 B 468/03
    Auszug aus VG Arnsberg, 12.08.2008 - 7 L 444/08
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 8 B 468/03 -, juris; Urteil vom 12. Januar 1996 - 25 A 2475/93 -, NZV 1996, 293 m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 7 B 189.87 -, NJW 1988, 2814; OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 8 B 468/03 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 8 B 468/03 a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 25 B 2562/96

    Aufstellung von Verkehrszeichen; Entfernung; Actus contrarius

    Auszug aus VG Arnsberg, 12.08.2008 - 7 L 444/08
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 25 B 2562/96 -, NZV 1997, 414 m.w.N.

    vgl. zu dieser Problematik: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1976 - VII B 158.76 -, DÖV 1977, 105; OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 25 B 2562/96 -, a.a.O.; Urteil vom 21. Juli 1976 -XIII A 1320/75-, DVBl. 1977, 257; Nds. OVG, Urteil vom 4. November 1993 - 12 L 39/90, juris; VGH Bad.Württ., Urteil vom 20. März 1980 - V 692/79 -, juris.

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