Rechtsprechung
   VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22227
VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03 (https://dejure.org/2003,22227)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 18.11.2003 - 7 K 1273/03 (https://dejure.org/2003,22227)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 18. November 2003 - 7 K 1273/03 (https://dejure.org/2003,22227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Arnsberg, 09.08.2002 - 12 L 856/02

    Ausgestaltung des Nachbarschutzes gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur

    Auszug aus VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03
    Der Antrag hatte keinen Erfolg; er wurde mit Beschluss vom 9. August 2002 (12 L 856/02) - unter anderem mit der Begründung, dass der Vater des Klägers als Eigentümer der Wegeparzelle bereits nach § 917 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet sei, die Benutzung der Straße W. zur Herstellung der erforderlichen Verbindung für eine Vielzahl von Wohngebäuden als Zuwegung zu dulden - als unbegründet abgelehnt.

    Ebenso kann im Ergebnis unbeantwortet bleiben, ob die von dem Beklagten angenommene Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Gesetzes schon darin zu sehen gewesen ist, dass der Kläger - wenn auch weisungsgemäß - im Sinne einer Art Selbstjustiz" ohne Einhaltung des Rechtsweges Fakten geschaffen hat, die er bzw. sein Vater auf gerichtlichem Wege (Verfahren 12 L 856/02) nicht hat erreichen können, vgl. insoweit: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 Ss 49/84 -, in: VRS 67, 146 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 1989 - 2 TH 93/89 -, in: VerkMitt 1991, Nr. 7.

  • OLG Koblenz, 15.03.1984 - 1 Ss 49/84
    Auszug aus VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03
    Ebenso kann im Ergebnis unbeantwortet bleiben, ob die von dem Beklagten angenommene Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Gesetzes schon darin zu sehen gewesen ist, dass der Kläger - wenn auch weisungsgemäß - im Sinne einer Art Selbstjustiz" ohne Einhaltung des Rechtsweges Fakten geschaffen hat, die er bzw. sein Vater auf gerichtlichem Wege (Verfahren 12 L 856/02) nicht hat erreichen können, vgl. insoweit: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 Ss 49/84 -, in: VRS 67, 146 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 1989 - 2 TH 93/89 -, in: VerkMitt 1991, Nr. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1999 - 5 A 1321/97

    Straßenverkehr; Öffentlicher Verkehrsgrund; Hinterhofparkplatz

    Auszug aus VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. August 1999 - 5 A 1321/97 -, NJW 2000, 602 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99
    Auszug aus VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03
    vgl. insofern: Hess. VGH, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklemburg- Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542 f.
  • VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89

    Sperrung einer Gemeindeverbindungsstraße, deren Rechtsnatur nicht geklärt ist -

    Auszug aus VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03
    Ebenso kann im Ergebnis unbeantwortet bleiben, ob die von dem Beklagten angenommene Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Gesetzes schon darin zu sehen gewesen ist, dass der Kläger - wenn auch weisungsgemäß - im Sinne einer Art Selbstjustiz" ohne Einhaltung des Rechtsweges Fakten geschaffen hat, die er bzw. sein Vater auf gerichtlichem Wege (Verfahren 12 L 856/02) nicht hat erreichen können, vgl. insoweit: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 Ss 49/84 -, in: VRS 67, 146 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 1989 - 2 TH 93/89 -, in: VerkMitt 1991, Nr. 7.
  • VG Arnsberg, 18.11.2004 - 7 K 1270/03
    Auszug aus VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte des Verfahrens 7 K 1270/03, der zu diesen Verfahren gehörenden Eilverfahren, sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.
  • OVG Saarland, 15.03.2002 - 9 W 6/02
    Auszug aus VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03
    vgl. insoweit zu einer vergleichbaren Konstellation: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 15. März 2002 - 9 W 6/02 -, Juris-Nr. MWRE 104110200.
  • VG Arnsberg, 18.11.2004 - 7 K 1270/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung gegenüber einem Eigentümer

    Nachdem der Antrag des Kläger mit Beschluss vom 9. August 2002 abgelehnt worden war (12 L 856/02) beauftragte der Kläger seinen Sohn, den Kläger des Verfahrens 7 K 1273/03, mit der Anbringung von Sperrpfosten vor der einzigen Zufahrt zu dem Grundstück der Nachbarn V. .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte des Verfahrens 7 K 1273/03, der zu diesen Verfahren gehörenden Eilverfahren, sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird insofern auf das die Rechtmäßigkeit der den Sohn des Klägers betreffenden Ordnungsverfügung des Beklagten bestätigende Urteil der Kammer vom heutigen Tage verwiesen (7 K 1273/03).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht