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   VG Arnsberg, 20.03.2013 - 8 L 916/12   

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VG Arnsberg, 20.03.2013 - 8 L 916/12 (https://dejure.org/2013,9984)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20.03.2013 - 8 L 916/12 (https://dejure.org/2013,9984)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20. März 2013 - 8 L 916/12 (https://dejure.org/2013,9984)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2013 - 8 L 916/12
    Der Begriff der Unzuverlässigkeit, der in zahlreichen Vorschriften des Wirtschaftsverwaltungsrechts Verwendung findet, ist erfüllt, wenn ein Gewerbetreibender nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, Entscheidungen desBundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Bd. 65 Seite 1 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 13.05

    Anforderungen an die Begründung im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2013 - 8 L 916/12
    Bei seiner Entscheidung ist es nämlich nicht an die von der Behörde angestellten Überlegungen gebunden, sondern es trifft in Würdigung aller einschlägigen Gesichtspunkte eine eigene Ermessensentscheidung, vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen(OVG NRW), Beschluss vom 5. Juli 1994 - 18 B 1171/94 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl) 1994, S. 424; ebenso Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2005 - 11 S 13.05 -, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 42.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94

    Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.03.2013 - 8 L 916/12
    Bei seiner Entscheidung ist es nämlich nicht an die von der Behörde angestellten Überlegungen gebunden, sondern es trifft in Würdigung aller einschlägigen Gesichtspunkte eine eigene Ermessensentscheidung, vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen(OVG NRW), Beschluss vom 5. Juli 1994 - 18 B 1171/94 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl) 1994, S. 424; ebenso Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2005 - 11 S 13.05 -, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 42.
  • VG Stuttgart, 28.04.2017 - 14 K 361/15

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung - Entfernung von aufgestellten

    Die Klägerin hat auch zu keinem Zeitpunkt gegenüber dem Beklagten über den gewerblichen Charakter ihrer Sammlung getäuscht, indem sie diesem gegenüber etwa eine Gemeinnützigkeit ihrer Sammlung vorgegeben hätte (so aber in dem vom VG Arnsberg entschiedenen Fall, vgl. Beschluss vom 20.03.2013 - 8 L 916/12 - juris, Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 2670/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Diese Geschäftsbeziehung ist, wie sich aus den vom Beklagten vorgelegten Unterlagen und unter anderem den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg im Beschluss vom 20. März 2013 - 8 L 916/12 - und im Gerichtsbescheid vom 17. Juli 2013 - 8 K 3344/12 - ergibt, geprägt von einer durchgehenden Missachtung des Straßenrechts und der privatrechtlichen Verfügungsbefugnisse der betroffenen Grundstückseigentümer.

    Dass darüber hinaus im Rahmen der kollusiven Zusammenarbeit mit dem Verein Babynotfallhilfe E. e. V. die Gemeinnützigkeit einer Sammlung lediglich vorgetäuscht wurde, vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 20. März 2013 - 8 L 916/12 -, juris, und Gerichtsbescheid vom 17. Juli 2013 - 8 K 2244/12 -, verleiht diesem Verhalten im vorliegenden Kontext zusätzliches Gewicht.

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