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   VG Arnsberg, 20.06.2001 - 3 L 715/01   

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https://dejure.org/2001,23582
VG Arnsberg, 20.06.2001 - 3 L 715/01 (https://dejure.org/2001,23582)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3 L 715/01 (https://dejure.org/2001,23582)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 3 L 715/01 (https://dejure.org/2001,23582)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.06.2001 - 3 L 715/01
    Der aufgezeigten Grundrechtskollision - vorausgesetzt man sieht unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), vgl. etwa, Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, und entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), vgl. etwa Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - und vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -, Veranstaltungen der vom Antragsteller geplanten Art überhaupt als durch das Grundgesetz geschützt an - kann auch nicht unter Rückgriff auf die Grundsätze der praktischen Konkordanz in der Weise begegnet werden, dass die in Rede stehenden gegenläufigen Veranstaltungen in modifizierter Form nebeneinander stattfinden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.06.2001 - 3 L 715/01
    Der aufgezeigten Grundrechtskollision - vorausgesetzt man sieht unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), vgl. etwa, Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, und entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), vgl. etwa Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - und vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -, Veranstaltungen der vom Antragsteller geplanten Art überhaupt als durch das Grundgesetz geschützt an - kann auch nicht unter Rückgriff auf die Grundsätze der praktischen Konkordanz in der Weise begegnet werden, dass die in Rede stehenden gegenläufigen Veranstaltungen in modifizierter Form nebeneinander stattfinden.
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VG Arnsberg, 20.06.2001 - 3 L 715/01
    Der aufgezeigten Grundrechtskollision - vorausgesetzt man sieht unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), vgl. etwa, Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, und entgegen der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), vgl. etwa Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - und vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 -, Veranstaltungen der vom Antragsteller geplanten Art überhaupt als durch das Grundgesetz geschützt an - kann auch nicht unter Rückgriff auf die Grundsätze der praktischen Konkordanz in der Weise begegnet werden, dass die in Rede stehenden gegenläufigen Veranstaltungen in modifizierter Form nebeneinander stattfinden.
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